Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer
Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.
Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer – Vorlage als Text ansehen
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat – abhängig vom gemessenen Promillewert und dem Verhalten im Straßenverkehr. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, bei auffälligem Fahrverhalten auch schon ab 0,3 Promille.
Wer einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer erhält, hat das Recht, Einspruch einzulegen – besonders dann, wenn Zweifel an der Messung, der Fahrereigenschaft oder dem Ablauf der Kontrolle bestehen.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite eine kostenlose Einspruchsvorlage zur Verfügung – als PDF zum Ausdrucken sowie als Word-Datei zur einfachen Bearbeitung. Zudem finden Sie eine umfassende Anleitung, wie Sie rechtzeitig und korrekt Einspruch einlegen können.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]
– Die gemessene Blutalkoholkonzentration lag unterhalb der relevanten Grenze von 0,5 Promille bzw. es lag keine Fahrunsicherheit vor.
– Ich bestreite, zum Zeitpunkt der Kontrolle das Fahrzeug geführt zu haben.
– Der Test wurde unter zweifelhaften Bedingungen durchgeführt oder es gibt Zweifel an der Messgenauigkeit.
– Ich habe nur alkoholfreie Getränke konsumiert, die eventuell falsch gemessen wurden (z. B. Malzbier).
– Es wurden keine ausreichenden medizinischen Untersuchungen durchgeführt.]
[Vorname Nachname]
Vorlage herunterladen
Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.
Wann der Einspruch eine Option ist
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer kann in bestimmten Fällen sehr sinnvoll sein:
- Grenzwert wurde nicht überschritten: Ihre Blutalkoholkonzentration (BAK) lag unter 0,5 Promille oder es bestand keine Fahrunsicherheit bei einem Wert zwischen 0,3 und 0,5 Promille.
- Fehlende Fahrereigenschaft: Sie wurden nicht beim Fahren kontrolliert oder es ist unklar, ob Sie das Fahrzeug geführt haben.
- Zweifelhafte Messung: Die Alkoholmessung wurde nicht korrekt durchgeführt oder es liegen keine Bluttestergebnisse vor.
- Formale Fehler: Der Bescheid enthält falsche Daten (z. B. Zeitpunkt, Ort, Personalien) oder unzureichende Begründungen.
- Kein Einfluss auf Fahrverhalten: Auch bei geringem Alkoholkonsum kann die Fahrtüchtigkeit gegeben gewesen sein, was die Sanktion relativieren kann.
Wenn einer dieser Punkte bei Ihnen zutrifft, sollten Sie einen Einspruch prüfen.
Deadline für den Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei postalischem Versand gilt der dritte Werktag nach dem Bescheiddatum als Zustellzeitpunkt, wenn kein anderer Nachweis vorliegt.
Versäumen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei nachweislicher Krankheit – kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden.
Rechtsgrundlage: § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).
So funktioniert die Einlegung
Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde eingereicht werden. Möglich ist dies per Brief, Fax oder über ein digitales Kontaktformular – je nach Angebot der jeweiligen Bußgeldstelle.
Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse des Betroffenen
- Datum und Aktenzeichen des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Optional: Begründung (kann auch später nachgereicht werden)
- Unterschrift bei schriftlicher Einreichung
Eine Kopie des Schreibens und ein Nachweis des Versands (z. B. Einschreiben) sollten für Ihre Unterlagen aufbewahrt werden.
Was geschieht nach dem Einspruch?
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Solange keine Entscheidung getroffen ist, wird das Verfahren ausgesetzt – es besteht also zunächst keine Zahlungspflicht.
Folgende Szenarien sind möglich:
- Bußgeldbescheid wird zurückgenommen: Wenn sich der Vorwurf nicht bestätigt oder formale Fehler vorliegen.
- Anpassung des Bescheids: Eine mildere Sanktion, z. B. geringeres Bußgeld oder kein Fahrverbot.
- Weitergabe an die Staatsanwaltschaft: Bei schwerwiegenden Verstößen wird das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet.
Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich.
Kompakte Übersicht
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer kann sich lohnen – vor allem, wenn Zweifel an der Messung, der Fahrereigenschaft oder dem Ablauf bestehen.
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und klar formuliert sein.
Mit unserer kostenlosen Vorlage und den Informationen auf dieser Seite können Sie Ihren Einspruch schnell und korrekt einreichen. Nutzen Sie Ihre Rechte, wenn Sie den Vorwurf für ungerechtfertigt halten.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Gilt Alkohol am Steuer immer als Ordnungswidrigkeit?
Nicht immer. Liegt die Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Ordnungswidrigkeit – es sei denn, es kommt zu auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall. Ab 0,5 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Wichtig ist also nicht nur der Promillewert, sondern auch die Umstände. Wer z. B. mit 0,4 Promille Schlangenlinien fährt, kann dennoch bestraft werden. Deshalb sollte der Einzelfall genau geprüft werden – insbesondere bei Werten unter 1,1 Promille.
Kann ich den Test verweigern, ohne bestraft zu werden?
Ein Atemalkoholtest kann grundsätzlich verweigert werden – er ist freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, einer entsprechenden Aufforderung der Polizei zu folgen. Allerdings kann bei Verdacht eine Blutentnahme angeordnet werden, die verpflichtend ist. Die Weigerung eines Atemtests führt daher meist zu einer Blutprobe. Diese ist rechtlich belastbar und kann Grundlage eines Bußgeldbescheids sein. Die Verweigerung des Atemtests allein darf nicht negativ ausgelegt werden – dennoch hat sie praktisch oft keine Auswirkung, wenn später eine Blutentnahme erfolgt.
Was passiert, wenn ich unter 21 oder in der Probezeit bin?
Für Fahranfänger unter 21 Jahren und Personen in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Bereits der geringste Alkoholwert kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, selbst wenn keine Fahrunsicherheit vorliegt. Zusätzlich zum Bußgeld drohen Probezeitverlängerung und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. In solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein, wenn z. B. Zweifel am Messverfahren bestehen oder das Fahrzeug nicht geführt wurde. Die Strafen sind strenger, daher sollte man genau prüfen, ob ein formeller oder sachlicher Fehler im Verfahren vorliegt.
Wie kann ich die Messung anzweifeln?
Zweifel an der Messung lassen sich z. B. durch fehlende oder fehlerhafte Dokumentation, nicht eingehaltene Wartezeiten nach dem letzten Alkoholkonsum oder durch falsche Handhabung der Messgeräte begründen. Auch bestimmte Medikamente oder gesundheitliche Zustände können die Werte beeinflussen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, Akteneinsicht zu beantragen und ggf. ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Für Laien ist dies allerdings oft schwierig – daher kann ein Einspruch mit Verweis auf mögliche Messfehler ein wichtiger erster Schritt sein.
Gilt auch Fahrradfahren unter Alkohol als Verstoß?
Ja, auch das Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss kann geahndet werden. Ab 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die meist mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht – auch wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war. Zwischen 0,3 und 1,6 Promille kann es ebenfalls zu Sanktionen kommen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Viele sind sich der Konsequenzen beim Radfahren nicht bewusst – doch sie können genauso schwer wie beim Autofahren sein. Daher gilt auch hier: Einspruch prüfen, wenn Zweifel bestehen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.