Einspruch gegen Ablehnung der Pendlerpauschale
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Ablehnung der Pendlerpauschale – Vorlage als Text ansehen
Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – ist ein wichtiger Teil der Werbungskosten für Arbeitnehmer. Wenn das Finanzamt diese nicht anerkennt oder kürzt, führt das oft zu einer höheren Steuerlast. In solchen Fällen können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – als PDF oder bearbeitbares Word-Dokument – sowie eine verständliche Anleitung, wie Sie richtig vorgehen. So können Sie Ihren Anspruch auf die Pauschale einfach und rechtssicher geltend machen.
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Typische Situationen für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen die Ablehnung der Pendlerpauschale ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:
- Das Finanzamt erkennt die Fahrten zur Arbeit nicht an, obwohl Sie regelmäßig zur ersten Tätigkeitsstätte pendeln.
- Die Entfernung wurde falsch berechnet (z. B. einfache statt tatsächliche Wegstrecke).
- Die Zahl der Arbeitstage wurde zu niedrig angesetzt oder pauschal gekürzt.
- Es wurde fälschlich unterstellt, dass keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.
- Das gewählte Verkehrsmittel (z. B. Fahrrad oder Mitfahrgelegenheit) wurde nicht anerkannt.
Wenn Ihre Angaben plausibel und belegbar sind, bestehen gute Chancen, dass der Einspruch erfolgreich ist.
Der richtige Zeitpunkt
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids. Bei digitalem Versand über Elster gilt der Tag der Bereitstellung als Fristbeginn.
Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein späterer Einspruch ist dann nur noch bei unverschuldeter Versäumnis durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung möglich. Reichen Sie den Einspruch deshalb am besten so früh wie möglich ein.
Formvorgaben und Hinweise
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – per Post, Fax oder über das Elster-Portal.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name, Anschrift, Steuernummer
- Datum und Bezeichnung des Steuerbescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung mit Bezug auf die Pendlerpauschale
- Ggf. Nachweise zur Wegstrecke, Anzahl der Arbeitstage, Fahrtenbuch oder Bestätigung des Arbeitgebers
- Unterschrift bei nicht digitaler Übermittlung
Mit unserer Vorlage stellen Sie sicher, dass alle relevanten Punkte korrekt angegeben sind.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Steuerfall erneut. In vielen Fällen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und ggf. Rückfragen zu Ihrer Tätigkeit, der Arbeitsstätte oder der täglichen Fahrtstrecke.
Wenn das Finanzamt dem Einspruch ganz oder teilweise stattgibt, erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid mit entsprechender Erstattung oder Reduzierung.
Wird der Einspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. In der Zwischenzeit bleibt der ursprüngliche Bescheid gültig, es sei denn, Sie beantragen eine Aussetzung der Vollziehung.
Kompakte Übersicht
Wenn das Finanzamt Ihre Pendlerpauschale nicht anerkennt, sollten Sie Einspruch einlegen – es handelt sich um ein Ihnen zustehendes Recht.
Reichen Sie den Einspruch innerhalb eines Monats ein und nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage zur rechtssicheren Formulierung.
Das Finanzamt prüft den Fall dann erneut. Mit einer nachvollziehbaren Begründung und gegebenenfalls Nachweisen sind die Chancen auf eine Anerkennung gut.
Wissenswertes in Frageform
Wie viel beträgt die Pendlerpauschale pro Kilometer?
Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ab dem 21. Entfernungskilometer gelten je nach Veranlagungszeitraum erhöhte Pauschalen: 0,35 € ab dem 21. Kilometer für die Jahre 2021 bis 2023 und 0,38 € ab 2024. Diese Beträge gelten unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – auch bei Fahrrad oder Mitfahrgelegenheit. Maßgeblich ist die Entfernung, nicht die tatsächlichen Fahrtkosten oder die Wahl des Verkehrsmittels.
Warum erkennt das Finanzamt die Pendlerpauschale manchmal nicht an?
Gründe für die Ablehnung sind meist unvollständige oder widersprüchliche Angaben, z. B. zur Anzahl der Arbeitstage, zur genutzten Strecke oder zur Frage, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Auch wenn Sie in Homeoffice gearbeitet haben, kann das Finanzamt die Pauschale für bestimmte Tage streichen. In vielen Fällen lassen sich diese Punkte durch ergänzende Nachweise klären. Ein Einspruch mit präzisen Angaben und ggf. Bestätigung durch den Arbeitgeber hilft dabei erheblich.
Was zählt als erste Tätigkeitsstätte im Sinne der Pendlerpauschale?
Eine erste Tätigkeitsstätte ist laut § 9 Abs. 4 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Das kann z. B. das Büro, die Werkstatt oder ein fester Einsatzort sein. Entscheidend ist die vertragliche oder organisatorische Zuordnung. Wechselt der Einsatzort häufig oder erfolgt die Tätigkeit ausschließlich mobil (z. B. auf Baustellen), liegt möglicherweise keine erste Tätigkeitsstätte vor. Dann gelten ggf. andere Reisekostenregelungen statt der Entfernungspauschale.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Als Faustregel gelten 230 bis 280 Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wenn Sie Urlaub, Krankheitstage, Homeoffice oder Dienstreisen berücksichtigen, müssen Sie eine realistische Anzahl angeben. Manche Finanzämter kürzen pauschal oder verlangen Nachweise, z. B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung. Geben Sie im Zweifel eine nachvollziehbare Schätzung ab und bieten Sie eine Bestätigung durch den Arbeitgeber an. Ein gut dokumentierter Einspruch kann zu einer vollständigen Anerkennung führen.
Welche Nachweise sollte ich dem Einspruch beifügen?
Sinnvoll sind eine Übersicht Ihrer Arbeitstage, eine Skizze der Entfernung (z. B. Google Maps Ausdruck), ein Fahrtenbuch oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die regelmäßige Anwesenheit am Arbeitsort. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie Fahrkarten oder Abonnements beifügen. Auch ein Arbeitsvertrag mit Angabe des Einsatzorts hilft bei der Klärung. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher wird das Finanzamt die Pendlerpauschale anerkennen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.