Einspruch gegen Änderungsbescheid
Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.
Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Änderungsbescheid – Vorlage als Text ansehen
Ein Änderungsbescheid wird vom Finanzamt erlassen, wenn ein bereits ergangener Steuerbescheid geändert wird – z. B. aufgrund neuer Tatsachen, korrigierter Angaben oder gesetzlicher Vorgaben. Sollte die Änderung aus Ihrer Sicht fehlerhaft oder unvollständig sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite eine kostenlose Vorlage für den Einspruch zur Verfügung – als PDF und bearbeitbare Word-Datei. Diese kann individuell angepasst und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Darüber hinaus erhalten Sie eine verständliche Anleitung, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen gelten und wie das Verfahren abläuft.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
[Name in Druckbuchstaben]
Vorlage herunterladen
Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.
Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Änderungsbescheid ist in vielen Fällen gerechtfertigt. Typische Gründe sind:
- Die Änderung enthält neue Fehler, z. B. Rechenfehler oder falsche Datenübernahmen.
- Wichtige Angaben aus Ihrer ursprünglichen Steuererklärung oder nachgereichte Unterlagen wurden erneut nicht berücksichtigt.
- Voraussetzungen für die Änderung (z. B. § 172, 173, 129 AO) sind aus Ihrer Sicht nicht erfüllt.
- Ein zu Ihren Gunsten geänderter Bescheid wurde wieder aufgehoben, obwohl die Tatsachengrundlage unverändert ist.
- Bestimmte Anträge (z. B. auf Freibeträge, Kindergeld, Verlustabzug) wurden nicht umgesetzt.
Auch bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Einspruch, um die Sachlage offiziell überprüfen zu lassen.
Der richtige Zeitpunkt
Der Einspruch gegen einen Änderungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 AO).
Bei postalischer Zustellung beginnt die Frist drei Tage nach dem Datum des Änderungsbescheids, bei elektronischer Bereitstellung (z. B. über Elster) am Tag der Bereitstellung im Postfach.
Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine spätere Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) möglich.
Zur Fristsicherung empfiehlt sich der nachweisbare Versand – z. B. per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.
Form und Inhalt des Einspruchs
Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – also bei dem Finanzamt, das den Änderungsbescheid erlassen hat.
Folgende Übermittlungswege sind zulässig:
- Per Post: eigenhändig unterschriebenes Schreiben
- Per Fax: mit Sendebestätigung als Nachweis
- Elektronisch über das Elster-Portal: über das persönliche Benutzerkonto
Der Einspruch sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Adresse des Einspruchsführers
- Steuernummer oder Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Eine Begründung (direkt oder mit Ankündigung zur Nachreichung)
Hilfreich sind Kopien von Nachweisen, Anträgen oder der ursprünglichen Steuererklärung, falls diese relevant sind.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Änderungsbescheid erneut. Sie erhalten meist eine Eingangsbestätigung.
Wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, wird das Finanzamt sich schriftlich bei Ihnen melden.
Nach Abschluss der Prüfung erlässt das Finanzamt einen Einspruchsbescheid, in dem eine der folgenden Entscheidungen enthalten ist:
- Stattgabe: Der Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.
- Teilweise Stattgabe: Einzelne Punkte werden korrigiert.
- Zurückweisung: Der Bescheid bleibt unverändert bestehen.
Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Kurze Zusammenfassung
Ein Änderungsbescheid kann neue Fehler enthalten oder zu Ihren Ungunsten geändert worden sein – Sie können innerhalb eines Monats dagegen Einspruch einlegen.
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder elektronisch über Elster.
Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, Ihren Einspruch rechtssicher und einfach zu formulieren.
Das Finanzamt prüft den Fall erneut. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich in einem Einspruchsbescheid.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was ist ein Änderungsbescheid und warum bekomme ich ihn?
Ein Änderungsbescheid wird vom Finanzamt erlassen, wenn ein bereits vorhandener Steuerbescheid nachträglich geändert wird. Das kann passieren, wenn neue Informationen vorliegen, ein Fehler korrigiert wird oder eine nachträgliche Prüfung (z. B. Betriebsprüfung) Anpassungen ergibt. Änderungen können zu Ihren Gunsten (z. B. Erstattung) oder zu Ihren Lasten (z. B. Nachzahlung) erfolgen. Wenn Sie die Änderung für falsch oder unvollständig halten, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.
Kann ich gegen jede Änderung Einspruch einlegen?
Ja, Sie können gegen jede Art von Änderungsbescheid Einspruch einlegen – egal ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder ein anderer Steuerbereich betroffen ist. Wichtig ist, dass Sie die Einspruchsfrist von einem Monat einhalten. Selbst wenn der Änderungsbescheid nur einen Teil des ursprünglichen Bescheids betrifft, können Sie die gesamte Änderung prüfen lassen. Dabei müssen Sie nicht beweisen, dass der Bescheid falsch ist – das Finanzamt ist verpflichtet, Ihre Argumente sorgfältig zu prüfen.
Muss ich im Einspruch die alte und die neue Fassung vergleichen?
Es ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie genau angeben, welche Änderung aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, erleichtert das die Bearbeitung erheblich. Ein Vergleich der alten und neuen Bescheidspunkte – z. B. bei Einkünften, Freibeträgen oder Berechnungen – kann Missverständnisse vermeiden und zu einer schnelleren Entscheidung führen. Wenn Sie den Vergleich nicht selbst leisten können, reicht auch der Hinweis auf einen konkreten Fehler oder eine pauschale Beanstandung mit Nachreichung der Begründung.
Was passiert, wenn ich keine Begründung abgebe?
Ein Einspruch ist auch ohne Begründung wirksam, sofern er innerhalb der Frist eingeht und klar ist, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Es ist jedoch ratsam, eine Begründung spätestens nachzureichen. Das Finanzamt prüft den Fall dann umfassend. Ohne Begründung kann es aber zu Rückfragen kommen oder der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen werden. Eine gut formulierte Begründung – auch kurz gefasst – verbessert die Erfolgsaussichten und zeigt, dass Sie sich mit dem Bescheid auseinandergesetzt haben.
Wie kann ich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn es um Geld geht?
Wenn durch den Änderungsbescheid eine Nachzahlung entsteht, die Sie nicht leisten möchten, solange der Einspruch läuft, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Diesen sollten Sie parallel zum Einspruch einreichen. Begründen Sie, warum die Änderung aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist und warum die Vollziehung ausgesetzt werden soll. Wird der Antrag bewilligt, müssen Sie die Zahlung bis zur Entscheidung nicht leisten. Wird er abgelehnt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ein Antrag schützt auch vor Säumniszuschlägen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.