Einspruch gegen Besteuerung von Abfindung
Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.
Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Besteuerung von Abfindung – Vorlage als Text ansehen
Abfindungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, können steuerlich begünstigt behandelt werden. Wenn das Finanzamt die sogenannte Fünftelregelung nicht anwendet, führt das zu einer deutlich höheren Steuerlast. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Hier finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage – als PDF und bearbeitbare Word-Datei –, mit der Sie Ihren Anspruch auf eine günstigere Besteuerung geltend machen können. Zusätzlich erfahren Sie, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie das Verfahren abläuft.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
[Name in Druckbuchstaben]
Vorlage herunterladen
Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.
Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen die volle Besteuerung einer Abfindung ist sinnvoll, wenn:
- die Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder gerichtlichen Vergleichs geleistet wurde.
- die Zahlung in einem Jahr erfolgt ist und es sich um eine einmalige Entschädigung handelt.
- kein weiteres Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber bestand und keine weiteren Zahlungen geleistet wurden.
- das Finanzamt die Anwendung der Fünftelregelung unterlassen hat, obwohl die Voraussetzungen erfüllt waren.
Die Fünftelregelung soll die steuerliche Belastung durch die Progression abmildern, wenn außergewöhnlich hohe Einkünfte in einem Jahr anfallen – wie bei Abfindungen.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids. Bei elektronischer Zustellung (z. B. über Elster) gilt der Tag der Bereitstellung als Fristbeginn.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei unverschuldeter Versäumnis – ist eine Wiedereinsetzung möglich. Reichen Sie den Einspruch daher frühzeitig ein und dokumentieren Sie den Versand (z. B. durch Einschreiben oder Elster-Versandbestätigung).
Wie der Einspruch erfolgen sollte
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – per Post, Fax oder elektronisch über das Elster-Portal.
Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Steuernummer
- Datum und Bezeichnung des Steuerbescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung mit Verweis auf die Abfindung und die Anwendung der Fünftelregelung (§ 34 EStG)
- Ggf. Kopie des Aufhebungsvertrags oder anderer Nachweise zum Abfindungscharakter
- Unterschrift bei nicht digitaler Übermittlung
Verwenden Sie unsere Vorlage, um alle erforderlichen Angaben korrekt zu erfassen.
Nach dem Einspruch – was passiert nun?
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. In vielen Fällen fordert es ergänzende Nachweise an, z. B. eine Kopie des Aufhebungsvertrags oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art der Zahlung.
Wenn das Finanzamt die Voraussetzungen für die Fünftelregelung als erfüllt ansieht, erlässt es einen geänderten Steuerbescheid mit einer günstigeren Berechnung.
Wird dem Einspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben, erhalten Sie einen Einspruchsbescheid. Sie können dann innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben.
Die Zahlungspflicht aus dem ursprünglichen Bescheid bleibt bestehen, außer Sie stellen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Kurz und knapp
Wenn Ihre Abfindung nicht nach der Fünftelregelung besteuert wurde, sollten Sie Einspruch einlegen – das kann Ihre Steuer deutlich senken.
Der Einspruch ist schriftlich und innerhalb eines Monats möglich. Nutzen Sie unsere Vorlage, um ihn korrekt und vollständig zu formulieren.
Das Finanzamt prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung erfüllt sind. Häufig führt der Einspruch zu einer Korrektur des Bescheids – mit spürbarer Ersparnis.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann gilt die Fünftelregelung für Abfindungen?
Die Fünftelregelung kommt zur Anwendung, wenn eine Abfindung als einmalige Entschädigung wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes gezahlt wird und es sich um eine sogenannte „außerordentliche Einkunft“ handelt. Das bedeutet: Die Zahlung erfolgt in einem Betrag (nicht in Raten), es gibt keinen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber und die Abfindung stellt eine echte Entschädigung für entgangene Einnahmen dar. Ist das erfüllt, kann das Finanzamt die Steuer auf die Abfindung gemäß § 34 EStG ermäßigt berechnen.
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei der Steuerberechnung?
Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Progression abzumildern. Das Finanzamt ermittelt die Steuer, die auf ein Fünftel der Abfindung entfällt, und multipliziert diesen Betrag anschließend mit fünf. Die so berechnete Steuerlast ist meist deutlich geringer als die volle Besteuerung im Zuflussjahr. Der restliche Teil des Einkommens wird normal versteuert. Diese Methode führt bei hohen Einmalzahlungen zu einer spürbaren Steuerersparnis.
Was tun, wenn die Abfindung in mehreren Jahren gezahlt wird?
Wird die Abfindung in mehreren Jahren ausgezahlt, ist die Fünftelregelung in der Regel nicht mehr anwendbar, da die Einmaligkeit fehlt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn nur ein geringer Teil im Folgejahr zufließt oder die Zahlung „wirtschaftlich betrachtet“ zusammengehört. In solchen Fällen sollte der Einspruch genau begründen, warum trotzdem eine Besteuerung nach der Fünftelregelung angemessen wäre. Ein Verweis auf vergleichbare Urteile oder die besondere Gestaltung des Aufhebungsvertrags kann helfen.
Kann ich auch später noch einen Antrag auf Fünftelregelung stellen?
Solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, können Sie jederzeit beantragen, dass die Fünftelregelung angewendet wird – entweder über die Steuererklärung oder per Einspruch. Wurde der Antrag vergessen oder vom Finanzamt übergangen, kann dies im Einspruch korrigiert werden. Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, bleibt nur ein Änderungsantrag nach § 173 AO, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Deshalb ist schnelles Handeln innerhalb der Einspruchsfrist wichtig.
Welche Nachweise helfen bei der Anerkennung der Fünftelregelung?
Hilfreich sind insbesondere der Aufhebungsvertrag oder gerichtliche Vergleich, in dem die Abfindung eindeutig als Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet ist. Auch der Kontoauszug mit einer einmaligen Zahlung und ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung zum Grund und Zeitpunkt der Zahlung unterstützen Ihren Einspruch. Je klarer der einmalige Entschädigungscharakter dokumentiert ist, desto wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche Anwendung der Fünftelregelung durch das Finanzamt.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.