Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Falschparken

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Falschparken gehört zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ob auf dem Gehweg, im Halteverbot oder ohne gültigen Parkschein – es drohen Bußgelder, Punkte oder in bestimmten Fällen sogar Abschleppkosten.

Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt oder gerechtfertigt. Wenn Sie z. B. zur Tatzeit nicht am Ort waren, die Beschilderung unklar war oder ein triftiger Grund für das Parken vorlag, können Sie Einspruch einlegen.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Einspruch an – im PDF-Format sowie als editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Widerspruch schnell und unkompliziert anpassen.

Zusätzlich erhalten Sie eine klare Anleitung, wann sich ein Einspruch lohnt, wie Sie ihn korrekt einreichen und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]


An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]


[Ort], den [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.


Begründung:

Nach Prüfung des Sachverhalts bestreite ich, einen Parkverstoß begangen zu haben bzw. bin der Meinung, dass der Bescheid aus formalen oder tatsächlichen Gründen nicht gerechtfertigt ist.


[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Das Fahrzeug wurde nicht von mir, sondern einer anderen Person geführt.

– Ich habe in einer erlaubten Parkzone gestanden, die Beschilderung war unklar oder fehlte.

– Mein Fahrzeug stand nicht zum angegebenen Zeitpunkt an dem genannten Ort.

– Es lag ein medizinischer oder technischer Notfall vor, der das Halten erforderlich machte.

– Die Messung der Parkdauer war fehlerhaft oder der Parkschein wurde nicht korrekt gelesen.]


Ich bitte um eine Überprüfung des Bescheids und um Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Falschparken

Wann ein Widerspruch infrage kommt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens ist in folgenden Fällen besonders sinnvoll:

  • Unklare oder fehlende Beschilderung: Wenn das Halteverbot nicht eindeutig gekennzeichnet war oder das Schild verdeckt war.
  • Parkdauer wurde falsch erfasst: Zum Beispiel durch ein defektes Parkscheinautomaten-System oder eine fehlerhafte Erfassung durch digitale Parksysteme.
  • Kein eigenes Verschulden: Sie haben das Fahrzeug nicht selbst abgestellt (z. B. Familienangehöriger, Mitarbeiter, Werkstatt).
  • Medizinischer oder technischer Notfall: Sie mussten kurzfristig und unvermeidbar anhalten, z. B. bei einem Schwächeanfall oder wegen eines Motorschadens.
  • Formfehler im Bescheid: Falsches Kennzeichen, Ort, Uhrzeit oder fehlende Begründung können zur Unwirksamkeit führen.

Wenn einer dieser Umstände auf Ihren Fall zutrifft, kann ein Einspruch gerechtfertigt sein.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen.

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Bei Briefzustellung zählt in der Regel der dritte Werktag nach dem Versanddatum als Zustellzeitpunkt – es sei denn, ein anderer Nachweis liegt vor.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei nachweislicher Verhinderung, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung möglich (§ 67 OWiG).

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Bußgeldstelle eingehen – per Post, Fax oder, falls angeboten, über ein digitales Formular.

Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Aktenzeichen und Datum des Bescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Optional: Begründung (kann auch später nachgereicht werden)
  • Unterschrift bei schriftlicher Einreichung

Eine Kopie des Schreibens sowie ein Nachweis über den Versand (z. B. Einschreiben) sollten Sie aufbewahren.

Wie geht es weiter?

Nach Einreichen des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Während dieser Prüfung ruht das Verfahren – das heißt, Sie müssen zunächst nichts bezahlen.

Es sind verschiedene Ergebnisse möglich:

  • Einstellung des Verfahrens: Wenn Zweifel bestehen oder formale Fehler vorliegen, kann der Bescheid aufgehoben werden.
  • Anpassung des Bescheids: Das Bußgeld kann z. B. reduziert werden, wenn mildernde Umstände vorlagen.
  • Abgabe an das Amtsgericht: Wird der Einspruch abgelehnt, kann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und das Gericht übergeben werden.

Der Einspruch kann jederzeit vor einer gerichtlichen Entscheidung zurückgezogen werden.

Schlussgedanken

Falschparken ist eine häufige Ordnungswidrigkeit – aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Bei unklarer Beschilderung, Notfällen oder falschen Angaben kann sich ein Einspruch lohnen.

Sie haben 14 Tage nach Zustellung Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format.

Der Einspruch ist Ihr gutes Recht – setzen Sie es ein, wenn der Bescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist.

Was andere wissen wollen

Was kostet ein Einspruch bei Falschparken?

Ein einfacher Einspruch ist kostenfrei, solange die Bußgeldstelle selbst entscheidet. Erst wenn der Fall an das Amtsgericht weitergeleitet wird, können Kosten entstehen – z. B. Gerichtsgebühren oder Auslagen für Beweismittel. In der Regel lohnt sich der Einspruch bei höheren Bußgeldern, Punkten oder formalen Fehlern. Wichtig: Wenn Sie offensichtlich im Unrecht sind und das Gericht Ihren Einspruch zurückweist, können weitere Kosten folgen. Prüfen Sie also Ihre Erfolgsaussichten sorgfältig oder holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Zählt das Parken vor eigener Einfahrt auch als Falschparken?

Ja, auch vor der eigenen Einfahrt darf man in der Regel nicht parken, wenn dadurch der öffentliche Verkehrsraum betroffen ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Einfahrten freigehalten werden müssen – unabhängig davon, wem sie gehören. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn die Einfahrt ausschließlich zu Ihrem privaten Grundstück gehört und niemand anders beeinträchtigt wird, wird ein solcher Verstoß meist nicht geahndet. Dennoch kann es zu einer Anzeige kommen, wenn z. B. der Gehweg blockiert ist.

Kann ich den Fahrer benennen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Ja, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, aber nicht selbst das Fahrzeug geführt haben, können Sie den tatsächlichen Fahrer benennen. Geben Sie Namen und Anschrift des Fahrers in Ihrem Einspruch an. Die Behörde wird den Fall dann prüfen und ggf. den Bescheid an den tatsächlichen Fahrer richten. Wichtig: Bei Falschparken ist der Halter in vielen Fällen auch dann verantwortlich, wenn er nicht selbst gefahren ist. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen also vom konkreten Fall ab.

Gilt ein Parken im Halteverbot auch bei kurzer Dauer?

Ja, auch das kurzzeitige Parken oder Halten im Halteverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – selbst wenn Sie nur wenige Minuten stehen. Die sogenannte „Bagatellgrenze“ gibt es bei Verstößen gegen Halte- und Parkregelungen nicht. Allerdings kann ein triftiger Grund, wie ein medizinischer Notfall oder eine technische Panne, berücksichtigt werden. In solchen Fällen sollten Sie diese Umstände im Einspruch genau darlegen und ggf. durch Zeugen oder Dokumente belegen.

Wie beweise ich, dass ich nicht falsch geparkt habe?

Wenn Sie den Vorwurf bestreiten, sollten Sie Beweismittel beilegen, die Ihre Aussage stützen. Dazu gehören z. B. Fotos vom Fahrzeugstandort, Zeugen, Quittungen (z. B. über eine andere Parkzeit oder Aufenthalt), GPS-Daten oder auch Dashcam-Aufnahmen. Auch schriftliche Bestätigungen (z. B. von Werkstätten, Hotels, Arbeitgebern) über Ihren Aufenthaltsort zum fraglichen Zeitpunkt können hilfreich sein. Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Angaben sind, desto größer ist die Chance, dass die Behörde Ihren Einspruch berücksichtigt.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.