Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Hauptuntersuchung (TÜV)

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Hauptuntersuchung (TÜV) – Vorlage als Text ansehen

In Deutschland muss jedes Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen. Der Termin dafür ist auf der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen erkennbar.

Wenn dieser Termin überschritten wird, drohen Bußgelder und ggf. Punkte in Flensburg – je nach Dauer der Fristüberschreitung. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt oder gerechtfertigt.

Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format zur Verfügung, mit der Sie Ihren Einspruch individuell anpassen und einreichen können.

Außerdem finden Sie hier eine klare Anleitung, wann sich ein Einspruch lohnt, wie Sie ihn korrekt einreichen und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.

Begründung:

Nach Prüfung des Sachverhalts bin ich der Auffassung, dass der Vorwurf einer überzogenen Hauptuntersuchung in meinem Fall nicht zutrifft bzw. mildernde Umstände vorlagen.

[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:


  • Das Fahrzeug wurde zur Hauptuntersuchung angemeldet, der Termin lag jedoch wenige Tage nach dem Kontrollzeitpunkt.

  • Es handelte sich um ein stillgelegtes oder vorübergehend außer Betrieb gesetztes Fahrzeug.

  • Die Plakette wurde korrekt angebracht, war aber durch Schmutz oder Beschädigung nicht lesbar.

  • Es liegt ein Formfehler im Bescheid vor (z. B. falsches Kennzeichen oder Datum).

  • Ich war durch Krankheit oder unverschuldete Umstände an der rechtzeitigen Durchführung gehindert.


Ich bitte um erneute Prüfung des Sachverhalts und Mitteilung über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Hauptuntersuchung (TÜV)

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen fehlender oder überfälliger Hauptuntersuchung kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • HU war bereits terminiert: Wenn der Prüftermin kurz nach dem Kontrollzeitpunkt lag, können mildernde Umstände geltend gemacht werden.
  • Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt: Für nicht zugelassene oder abgemeldete Fahrzeuge besteht keine Prüfpflicht.
  • Plakette war vorhanden, aber nicht lesbar: Eine verschmutzte oder beschädigte Plakette kann zu Missverständnissen führen.
  • Nachweis über erfolgte HU liegt vor: Die Hauptuntersuchung wurde durchgeführt, aber nicht korrekt im System erfasst.
  • Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte Angaben zu Fahrzeugdaten, Kennzeichen oder Fristen können zur Unwirksamkeit führen.

Treffen solche Umstände auf Ihren Fall zu, kann ein Einspruch Erfolg haben.

Wie lange habe ich Zeit?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen fehlender Hauptuntersuchung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei Postversand gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt, sofern kein anderer Nachweis vorliegt.

Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei unverschuldeter Fristversäumnis (§ 67 OWiG) möglich – z. B. bei Krankheit.

Formvorgaben und Hinweise

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde eingereicht werden. Möglich ist dies per Post, Fax oder – falls angeboten – über ein Online-Kontaktformular der Bußgeldstelle.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Optional: Eine Begründung, ggf. mit Nachweisen (z. B. HU-Bestätigung)
  • Ihre Unterschrift (bei schriftlichem Versand)

Bewahren Sie eine Kopie sowie einen Versandnachweis (z. B. Einschreiben oder Faxbericht) sorgfältig auf.

Und dann?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Bis zur Entscheidung müssen Sie das Bußgeld nicht zahlen – das Verfahren ruht.

Es sind mehrere Ergebnisse möglich:

  • Einstellung des Verfahrens: Etwa wenn eine durchgeführte HU nachgewiesen werden kann oder mildernde Umstände vorlagen.
  • Abmilderung des Bescheids: Z. B. Reduzierung des Bußgelds oder Wegfall eines Punkteeintrags.
  • Abgabe an das Amtsgericht: Bei Ablehnung kann die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Sie können den Einspruch bis zur gerichtlichen Entscheidung jederzeit zurückziehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Bußgeld wegen überfälliger Hauptuntersuchung muss nicht in jedem Fall berechtigt sein – etwa wenn die HU bereits geplant war, die Plakette unleserlich war oder das Fahrzeug gar nicht zugelassen war.

Sie haben 14 Tage Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format, um Ihren Fall korrekt und vollständig darzustellen.

Ein Einspruch kann helfen, unnötige Bußgelder oder Punkte zu vermeiden – nutzen Sie Ihr Recht zur Klärung.

Was andere wissen wollen

Wie lange darf der TÜV überzogen werden, ohne Strafe?

Eine Überziehung der Hauptuntersuchung bis zu 2 Monaten bleibt in der Regel ohne Folgen. Ab dem 3. Monat droht ein Bußgeld von 15 Euro, bei über 4 Monaten 25 Euro und ab 8 Monaten 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Die Konsequenzen steigen also mit der Dauer der Überschreitung. Auch technische Mängel, die bei der HU festgestellt werden, können zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen. Ein Einspruch lohnt sich bei kurzfristiger Fristüberschreitung oder wenn der HU-Termin bereits vereinbart war.

Was passiert, wenn ich trotz überzogenem TÜV zur HU fahre?

Wenn Sie nur zur Hauptuntersuchung fahren, obwohl der Termin überzogen ist, gilt dies nicht als Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt, Sie fahren den direkten Weg zur Prüfstelle. Im Falle einer Kontrolle sollten Sie dies glaubhaft machen können (z. B. durch Terminbestätigung oder Anruf bei der Prüfstelle). Dennoch kann es problematisch werden, wenn die Fahrt nicht unmittelbar zum Prüfort führt oder bei offensichtlichen Sicherheitsmängeln. Eine Strafe kann dann trotzdem drohen – ein Einspruch ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie auf dem Weg zur HU waren.

Ist ein Einspruch sinnvoll bei geringfügiger Fristüberschreitung?

Ja, insbesondere wenn die Frist um wenige Tage oder Wochen überzogen wurde, kann ein Einspruch Erfolg haben. Viele Behörden zeigen bei geringfügigen Verstößen Kulanz – vor allem, wenn bereits ein Termin zur Hauptuntersuchung vereinbart wurde oder die Plakette aus nachvollziehbaren Gründen nicht erkennbar war. Auch die Vorlage einer nachträglichen Prüfbescheinigung kann helfen. Es kommt auf eine saubere und nachvollziehbare Darstellung der Umstände an. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei.

Gilt die HU-Pflicht auch für Saisonkennzeichen?

Ja, auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen unterliegen der Pflicht zur Hauptuntersuchung – allerdings nur während des zugelassenen Zeitraums. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der HU-Frist nicht angemeldet, verschiebt sich die Untersuchungspflicht auf den Beginn der nächsten Saison. Ein Bußgeld droht erst, wenn das Fahrzeug außerhalb der Saison genutzt oder die HU nach der Wiederzulassung nicht fristgerecht durchgeführt wurde. In solchen Fällen ist ein Einspruch bei fehlerhafter Einschätzung möglich.

Was tun, wenn ich keine Erinnerung zur HU erhalten habe?

Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Hauptuntersuchung liegt beim Fahrzeughalter – unabhängig davon, ob eine Erinnerung erfolgte oder nicht. Behörden sind nicht verpflichtet, eine Erinnerung zu versenden. Dennoch kann das Fehlen einer Erinnerung im Einzelfall als mildernder Umstand gewertet werden, insbesondere wenn der Termin knapp überzogen wurde. In solchen Fällen lohnt sich ein sachlich begründeter Einspruch – besonders dann, wenn bereits ein Termin vereinbart oder die HU nachgeholt wurde.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.