Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Ladungssicherung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Ladungssicherung – Vorlage als Text ansehen
Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Laut § 22 StVO muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei plötzlichen Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Wird bei einer Kontrolle eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt, kann dies zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen. Doch nicht jede Beanstandung ist berechtigt – insbesondere, wenn die Sicherung den anerkannten Regeln entsprach oder keine konkrete Gefährdung vorlag.
In solchen Fällen haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format zur Verfügung, die Sie individuell anpassen und verwenden können.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]
- Die Ladung wurde gemäß den anerkannten Regeln der Technik (VDI 2700) gesichert.
- Zum Zeitpunkt der Kontrolle bestand keine konkrete Gefahr oder erkennbare Bewegung der Ladung.
- Das verwendete Sicherungsmaterial war intakt und ausreichend dimensioniert.
- Ich war nicht der Fahrer, sondern nur Fahrzeughalter bzw. Disponent.
- Der Bußgeldbescheid enthält formale Fehler, etwa unzutreffende Orts- oder Zeitangaben.
[Vorname Nachname]
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In welchen Fällen ein Einspruch lohnt
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen unzureichender Ladungssicherung ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Sicherung nach Stand der Technik: Die Ladung wurde vorschriftsmäßig gesichert, etwa mit rutschhemmenden Matten, Zurrgurten oder Formschluss.
- Keine konkrete Gefährdung: Die Ladung war stabil und sicher, es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer.
- Verantwortung unklar: Sie waren nicht der Fahrer oder Verladeverantwortliche, sondern z. B. Halter oder Auftraggeber.
- Falsche Beurteilung durch Kontrollbeamte: Die Einschätzung beruhte auf Annahmen oder war nicht technisch fundiert.
- Formfehler im Bescheid: Angaben zum Ort, zur Fahrzeugart oder zur konkreten Situation sind fehlerhaft oder unvollständig.
Wenn einer dieser Punkte auf Ihren Fall zutrifft, kann ein Einspruch gerechtfertigt und erfolgreich sein.
Deadline für den Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen fehlender oder mangelhafter Ladungssicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei Postversand gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt, sofern kein anderer Nachweis vorliegt.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur in Ausnahmefällen (§ 67 OWiG) möglich, z. B. bei Krankheit oder nachweislicher Zustellverzögerung.
Wie der Einspruch erfolgen sollte
Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Bußgeldstelle eingereicht werden. Die Übermittlung kann per Post, per Fax oder über ein Online-Formular erfolgen, wenn die Behörde dies anbietet.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Optional: Begründung mit Nachweisen (z. B. Fotos, Sicherungskonzept, Zeugenaussagen)
- Unterschrift (bei Brief oder Fax)
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Versandnachweis sorgfältig auf.
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihres Einspruchs wird der Sachverhalt durch die Bußgeldstelle erneut geprüft. Bis zur Entscheidung ruht das Verfahren – das heißt, Sie müssen das Bußgeld vorerst nicht zahlen.
Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Einstellung des Verfahrens: Wenn sich herausstellt, dass die Ladungssicherung den Anforderungen entsprach oder Zweifel bestehen.
- Anpassung des Bußgelds: Etwa bei geringem Verschulden oder Nachweis nachträglicher Sicherungsmaßnahmen.
- Weiterleitung an das Amtsgericht: Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Fall zur gerichtlichen Entscheidung gelangen.
Sie können den Einspruch bis zur gerichtlichen Entscheidung jederzeit zurückziehen.
Kurze Zusammenfassung
Eine unzureichende Ladungssicherung kann gefährlich sein – doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt. Wenn Ihre Sicherung fachgerecht war, keine Gefährdung bestand oder formale Fehler vorliegen, kann sich ein Einspruch lohnen.
Sie haben 14 Tage Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format. Eine durchdachte Begründung und passende Nachweise erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was gilt als ordnungsgemäße Ladungssicherung?
Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei normalen Fahrmanövern wie Bremsen, Kurvenfahrt oder Ausweichmanövern nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt. Die Sicherung muss gemäß § 22 StVO sowie den technischen Regeln (z. B. VDI 2700) erfolgen. Dazu zählen z. B. formschlüssige Sicherung, Niederzurrung mit Gurten, rutschhemmende Unterlagen oder spezielle Ladesicherungsnetze. Entscheidend ist die Gesamtsicherheit – auch scheinbar sichere Ladung kann ohne ausreichende Maßnahmen bei Notbremsungen gefährlich werden.
Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung?
Verantwortlich ist in erster Linie der Fahrer – er muss sicherstellen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Gleichzeitig trägt auch der Verlader Mitverantwortung, wenn dieser die Ladung vorbereitet oder verlädt (§ 412 HGB). Auch Halter und Unternehmer können belangt werden, wenn sie ihre Organisationspflichten verletzen. Bei Beanstandungen kann es also mehrere Verantwortliche geben. Im Einspruch sollten Sie darlegen, wer tatsächlich für die Sicherung zuständig war und ob Sie ordnungsgemäß gehandelt haben.
Was droht bei fehlender oder mangelhafter Sicherung?
Wer die Ladung nicht ausreichend sichert, riskiert je nach Schwere des Verstoßes ein Bußgeld von 35 Euro bis 120 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Wenn eine konkrete Gefährdung oder ein Unfall vorliegt, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Bei systematischen oder vorsätzlichen Verstößen können auch Halter oder Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden – mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Einschätzung falsch war oder keine Gefährdung bestand.
Wie kann ich nachweisen, dass die Ladung gesichert war?
Hilfreich sind Fotos vom Beladevorgang, vom Zustand der Ladung im Fahrzeug sowie von eingesetzten Hilfsmitteln (z. B. Zurrgurte, Antirutschmatten). Auch schriftliche Ladungssicherungskonzepte, Unterweisungsnachweise oder Aussagen von Kollegen können helfen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zum Kontrollzeitpunkt dokumentierbar sind. Je besser Sie Ihre Sicherungsmaßnahmen belegen können, desto größer ist die Chance, dass der Einspruch erfolgreich ist.
Kann ein Bußgeld trotz intakter Sicherung verhängt werden?
Ja, wenn die Polizei oder das BAG den Eindruck hat, dass die Sicherung nicht ausreicht – z. B. weil sie nicht fachgerecht angebracht oder unvollständig ist –, kann auch bei intakter, aber unzureichender Sicherung ein Bußgeld folgen. Entscheidend ist nicht nur der Zustand der Hilfsmittel, sondern ob sie korrekt verwendet wurden. Ein Einspruch kann in solchen Fällen Erfolg haben, wenn Sie nachweisen, dass die Sicherung den technischen Standards entsprach oder fachgerecht geplant war.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.