Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Umweltplakette

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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In vielen deutschen Städten ist das Befahren von Umweltzonen nur mit einer gültigen Umweltplakette erlaubt. Wer mit einem Fahrzeug ohne entsprechende Plakette in eine solche Zone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn das Fahrzeug die Anforderungen eigentlich erfüllt.

Betroffene erhalten in diesem Fall einen Bußgeldbescheid. Doch nicht immer ist dieser berechtigt – zum Beispiel, wenn die Plakette vergessen wurde, aber die Voraussetzungen erfüllt sind, oder wenn eine Ausnahme vorliegt.

Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format an, die Sie anpassen und direkt verwenden können.

Außerdem finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie er eingereicht wird und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.

Begründung:

Nach meiner Auffassung ist der Vorwurf, mit einem Fahrzeug ohne Umweltplakette in eine Umweltzone eingefahren zu sein, nicht zutreffend bzw. nicht vollständig berücksichtigt.

[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Mein Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für eine grüne Plakette, sie war jedoch versehentlich nicht angebracht.

– Ich bin nur versehentlich oder sehr kurzzeitig in die Umweltzone eingefahren (z. B. Umleitung, Irrfahrt).

– Es bestand ein Ausnahmegrund, z. B. ein medizinischer Notfall oder eine behördlich genehmigte Ausnahmegenehmigung.

– Die Beschilderung der Umweltzone war unklar, beschädigt oder nicht sichtbar.

– Ich habe den Bereich nicht wissentlich befahren – das Fahrzeug wurde mir zur Nutzung überlassen.

Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und Mitteilung über den weiteren Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlender Umweltplakette

In welchen Fällen ein Einspruch lohnt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen fehlender Umweltplakette kann in folgenden Fällen gerechtfertigt sein:

  • Fahrzeug erfüllt die Umweltanforderungen: Die grüne Plakette wurde lediglich nicht sichtbar angebracht oder vergessen.
  • Kurzzeitige oder unbeabsichtigte Einfahrt: Z. B. durch eine falsche Navigation, unklare Beschilderung oder Umleitung.
  • Ausnahmesituation: Es lag ein medizinischer Notfall oder eine Fahrt im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung vor.
  • Fehlende oder unklare Beschilderung: Die Umweltzone war nicht oder nicht deutlich ausgeschildert.
  • Formelle Fehler im Bescheid: Falsches Kennzeichen, Datum oder fehlende Angaben zur Örtlichkeit.

Wenn einer dieser Umstände zutrifft, sollten Sie Ihren Einspruch einreichen und ggf. durch Nachweise belegen.

Wie lange habe ich Zeit?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei Postversand gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Datum des Bescheids als Zustellzeitpunkt, sofern kein anderer Nachweis vorliegt.

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Nur bei unverschuldeter Versäumnis – z. B. Krankheit oder fehlerhafter Zustellung – ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 67 OWiG möglich.

Formvorgaben und Hinweise

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bescheid angegebene Bußgeldstelle gerichtet werden. Der Versand kann per Post, Fax oder – je nach Behörde – auch digital über ein entsprechendes Online-Formular erfolgen.

Der Einspruch muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der betroffenen Person
  • Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Optional: Begründung (diese kann auch später nachgereicht werden)
  • Unterschrift (bei Post- oder Faxversand)

Bewahren Sie stets eine Kopie des Einspruchs und den Nachweis des Versands für Ihre Unterlagen auf.

Was geschieht nach dem Einspruch?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde den Sachverhalt erneut. In dieser Zeit müssen Sie das Bußgeld zunächst nicht bezahlen – das Verfahren ruht bis zur Entscheidung.

Mögliche Ergebnisse:

  • Der Bescheid wird aufgehoben: Etwa bei Nachweis einer gültigen Plakette oder bei formellen Fehlern.
  • Der Bescheid wird angepasst: Milderung des Bußgeldes bei nachgewiesenen mildernden Umständen.
  • Der Einspruch wird abgelehnt: In diesem Fall wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und ggf. an das Amtsgericht weitergeleitet.

Sie können den Einspruch jederzeit zurückziehen, solange noch keine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist.

Zusammenfassung

Ein Bußgeld wegen fehlender Umweltplakette kann ungerechtfertigt sein – z. B. bei formalen Fehlern oder wenn die Plakette lediglich nicht angebracht war. In solchen Fällen ist ein Einspruch möglich und oft sinnvoll.

Sie haben 14 Tage ab Zustellung Zeit, Ihren Einspruch schriftlich einzureichen. Unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format hilft Ihnen dabei.

Nutzen Sie Ihr Recht, wenn der Vorwurf nicht korrekt ist – oft genügt schon eine einfache Erklärung mit Nachweisen.

Wissenswertes in Frageform

Zählt eine Plakette im Handschuhfach als gültig?

Nein, die Umweltplakette muss gut sichtbar von außen an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein – in der Regel unten rechts. Eine Plakette im Handschuhfach, auf dem Armaturenbrett oder an einer anderen unzulässigen Stelle gilt als nicht vorhanden. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt. Wer ohne korrekt angebrachte Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert daher ein Bußgeld. Ein Einspruch kann dennoch Erfolg haben, wenn Sie die Plakette nachweisen und darlegen, dass kein Vorsatz vorlag.

Was kostet das Fahren ohne Umweltplakette?

Das Bußgeld für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige oder korrekt angebrachte Umweltplakette beträgt aktuell 100 Euro. Punkte in Flensburg gibt es in der Regel nicht. Wenn Sie jedoch wiederholt gegen Umweltzonenregelungen verstoßen oder zusätzliche Ordnungswidrigkeiten begehen, können auch strengere Maßnahmen folgen. Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Fahrzeug berechtigt ist, eine Plakette zu tragen, Sie diese aber nicht angebracht hatten oder andere Ausnahmeregelungen greifen.

Kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Ja, in bestimmten Fällen können Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen – etwa bei medizinischen Notfällen, gewerblich genutzten Sonderfahrzeugen oder bei fehlender technischer Umrüstbarkeit. Diese muss vor dem Befahren einer Umweltzone vorliegen. Wenn Sie eine solche Ausnahme bereits hatten, sollten Sie diese im Einspruch angeben und eine Kopie beifügen. Ein nachträglicher Antrag kann selten einen Bußgeldbescheid verhindern, kann aber in der Beurteilung mildernd wirken.

Gilt der Einspruch auch, wenn mein Fahrzeug die Plakette bekommen hätte?

Ja, auch wenn Ihr Fahrzeug die Umweltauflagen erfüllt, Sie aber keine oder keine sichtbare Plakette angebracht hatten, können Sie Einspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich die Voraussetzungen für die entsprechende Plakette erfüllt. Hierzu können Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder einen Nachweis der Emissionsklasse beilegen. Die Behörde prüft dann, ob das Bußgeld angemessen war oder der Bescheid aufgehoben werden kann.

Was passiert, wenn ich keine Umweltzone bemerkt habe?

Unkenntnis schützt grundsätzlich nicht vor Strafe – das gilt auch für Umweltzonen. Dennoch kann ein Einspruch sinnvoll sein, wenn die Beschilderung unklar, beschädigt oder fehlend war. In solchen Fällen sollten Sie Fotos oder andere Beweismittel beifügen, die Ihre Aussage stützen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Einfahrt versehentlich und ohne Vorsatz begangen haben, kann die Behörde milder entscheiden. Wichtig ist, glaubhaft zu machen, dass Sie den Verkehrsverstoß nicht bewusst begangen haben.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.