Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, erhält in Deutschland häufig einen Bußgeldbescheid. Dabei handelt es sich um ein offizielles Schreiben der Behörde mit Angaben zur Ordnungswidrigkeit, zur Höhe des Bußgelds sowie eventuellen Punkten oder Fahrverboten.

Betroffene haben das Recht, gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen – insbesondere, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen oder mildernde Umstände vorliegen.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Einspruch an – im praktischen PDF-Format sowie als editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch schnell und unkompliziert selbst verfassen und einreichen.

Zudem finden Sie eine umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitung, wann und wie Sie Einspruch einlegen können – und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.

Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Unterlagen und Umstände bin ich der Auffassung, dass der Bescheid nicht gerechtfertigt ist.
[Hier kann die individuelle Begründung eingefügt werden, z. B.: Ich bestreite, zum angegebenen Zeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. / Ich zweifle die Messergebnisse aufgrund möglicher Messfehler oder fehlender Eichung des Messgeräts an. / Die Beschilderung vor Ort war nicht klar erkennbar.]

Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und um Mitteilung über das weitere Vorgehen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung kann in mehreren Situationen sinnvoll sein:

  • Messfehler: Messgeräte können falsch kalibriert oder nicht korrekt aufgestellt gewesen sein. Auch Bedienfehler kommen vor.
  • Unklare Beschilderung: Wenn Verkehrszeichen verdeckt, beschädigt oder nicht eindeutig sichtbar waren, kann dies ein Grund für einen Einspruch sein.
  • Fahrzeug wurde nicht vom Halter gefahren: Der Bußgeldbescheid geht meist an den Halter – dieser ist jedoch nicht automatisch der Fahrer.
  • Kurze und unbeabsichtigte Überschreitung: In Ausnahmefällen kann das Gericht mildernde Umstände berücksichtigen – zum Beispiel bei kurzzeitigem Überholen oder medizinischen Notfällen.
  • Formale Fehler im Bescheid: Enthält der Bußgeldbescheid falsche Angaben (z. B. Kennzeichen, Datum), kann er unwirksam sein.

Wenn Sie einen dieser Punkte bei sich erkennen oder generell Zweifel an der Korrektheit des Bescheids haben, kann ein Einspruch gerechtfertigt sein.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids erfolgen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids. Wichtig: Nicht das Datum des Bescheids zählt, sondern der Zeitpunkt, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Bei Zustellung per Post gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Versanddatum als Zustellzeitpunkt.

Ein verspäteter Einspruch wird von der Behörde in der Regel nicht mehr berücksichtigt. Es ist daher entscheidend, die Frist einzuhalten und den Einspruch rechtzeitig abzusenden.

Rechtsgrundlage für den Einspruch ist § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde eingehen. Er kann per Brief, Fax oder teilweise auch online über entsprechende Formulare eingereicht werden – je nach Behörde.

Wichtig ist, dass der Einspruch eindeutig als solcher bezeichnet ist und folgende Angaben enthält:

  • Vollständiger Name und Adresse des Einspruchstellers
  • Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung (optional, kann auch später erfolgen)
  • Eigenhändige Unterschrift (bei schriftlichem Einspruch)

Adressieren Sie den Einspruch an die im Bescheid genannte Bußgeldstelle. Bewahren Sie eine Kopie und den Versandnachweis (z. B. Einschreiben) sorgfältig auf.

Was geschieht nach dem Einspruch?

Nach Einreichen des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Dies kann einige Wochen dauern. In dieser Zeit ruht das Verfahren.

Folgende Szenarien sind möglich:

  • Der Bescheid wird aufgehoben: Die Behörde erkennt Fehler und stellt das Verfahren ein.
  • Der Bescheid wird geändert: Zum Beispiel wird das Bußgeld reduziert oder das Fahrverbot entfällt.
  • Der Einspruch wird abgelehnt: Dann gibt die Behörde den Fall an die Staatsanwaltschaft und anschließend an das Amtsgericht weiter.

Sie können den Einspruch jederzeit zurückziehen, solange noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Dies ist besonders sinnvoll, wenn sich die Erfolgsaussichten verringert haben oder zusätzliche Kosten vermieden werden sollen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist Ihr gutes Recht und kann sich lohnen – insbesondere bei Messfehlern, unklarer Beschilderung oder formalen Mängeln.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte klar und vollständig sein.

Mit unserer kostenlosen Vorlage und den praktischen Hinweisen auf dieser Seite können Sie Ihren Einspruch schnell und korrekt einreichen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten – der Einspruch ist oft einfacher als gedacht.

FAQ – Schnell erklärt

Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein einfacher schriftlicher Einspruch verursacht zunächst keine Kosten. Wenn die Behörde den Bescheid aufhebt oder ändert, bleibt es dabei. Wird der Einspruch jedoch abgelehnt und der Fall geht vor Gericht, können zusätzliche Kosten entstehen – zum Beispiel Gerichtsgebühren oder Auslagen. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, kommen dessen Honorare hinzu. Diese richten sich nach dem Bußgeld und dem Aufwand. Falls Sie den Prozess verlieren, müssen Sie diese Kosten in der Regel selbst tragen. Wer gute Erfolgschancen sieht oder im Recht ist, sollte sich davon aber nicht abschrecken lassen.

Kann ich den Einspruch auch ohne Begründung einreichen?

Ja, ein Einspruch kann zunächst auch ohne Begründung eingereicht werden. Es reicht, wenn Sie innerhalb der Frist erklären, dass Sie Einspruch einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie später nachreichen. Allerdings ist es oft sinnvoll, gleich eine Begründung mitzuschicken, da die Behörde so eventuell schneller entscheidet. Wichtig ist: Hauptsache, der Einspruch ist fristgerecht eingegangen. Sie sollten jedoch nicht zu lange mit der Begründung warten, um den Fall nicht unnötig zu verzögern.

Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?

Wenn Sie die Einspruchsfrist verpassen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dann bleibt in der Regel nur noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben – zum Beispiel wegen Krankheit oder eines nachweisbaren Zustellfehlers. Einen solchen Antrag müssen Sie innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses stellen und zugleich den Einspruch nachholen. Andernfalls ist der Bescheid verbindlich und kann nicht mehr angefochten werden.

Muss ich persönlich zur Behörde oder zum Gericht?

In den meisten Fällen nicht. Der Einspruch erfolgt schriftlich und kann per Post oder Fax gesendet werden. Nur wenn der Fall vor Gericht geht, kann eine persönliche Anwesenheit erforderlich werden – etwa, wenn Beweise zu bewerten sind oder Aussagen gemacht werden müssen. Das Gericht lädt Sie in diesem Fall schriftlich vor. Vorher ist Ihre Anwesenheit bei der Bußgeldstelle in der Regel nicht notwendig. Falls Sie einen Anwalt beauftragen, kann dieser Sie auch in vielen Fällen vertreten.

Verlängert ein Einspruch automatisch die Zahlungsfrist?

Ja, durch den Einspruch wird das Verfahren zunächst gestoppt. Sie müssen das Bußgeld vorerst nicht bezahlen, solange über den Einspruch noch nicht entschieden wurde. Falls der Bescheid später bestätigt wird, wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist gesetzt. Wichtig: Sie sollten nicht vorschnell zahlen, wenn Sie Einspruch einlegen möchten – eine Zahlung kann unter Umständen als Anerkennung gewertet werden. Daher: Erst prüfen, dann handeln.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.