Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hält oder aktiv nutzt, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Das betrifft nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Tippen, Scrollen oder das Bedienen von Apps. Die Strafe: Bußgeld, Punkte und in manchen Fällen sogar Fahrverbot.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten haben, können Sie Einspruch einlegen – besonders dann, wenn Sie das Handy nicht genutzt haben oder die Situation anders war, als beschrieben.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage im PDF- und Word-Format zum Herunterladen. Damit können Sie den Einspruch einfach anpassen und einreichen.

Außerdem erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie man ihn korrekt einlegt und was anschließend geschieht.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]


An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]


[Ort], den [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.


Begründung:

Nach eingehender Prüfung bin ich der Auffassung, dass der Vorwurf, ich hätte während der Fahrt ein Mobiltelefon verbotswidrig genutzt, nicht zutrifft bzw. nicht hinreichend belegt ist.


[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Ich hatte mein Mobiltelefon nicht in der Hand, sondern es befand sich in einer Halterung.

– Ich habe lediglich eine Freisprecheinrichtung benutzt, was erlaubt ist.

– Die Beamten könnten sich geirrt haben – ich hielt einen anderen Gegenstand (z. B. Taschentuch, Geldbörse) in der Hand.

– Die Beweisaufnahme (z. B. Foto) ist unklar oder nicht aussagekräftig.]


Ich bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts und Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer

In welchen Fällen ein Einspruch lohnt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer kann sich in verschiedenen Alltagssituationen lohnen:

  • Keine Nutzung des Handys: Sie haben das Gerät weder benutzt noch in der Hand gehalten, sondern es lag z. B. in der Halterung.
  • Verwechslung mit anderem Gegenstand: Sie wurden möglicherweise mit einem anderen Fahrer verwechselt oder hielten keinen elektronischen Gegenstand in der Hand.
  • Freisprecheinrichtung verwendet: Das Telefonieren über eine fest installierte oder Bluetooth-Freisprecheinrichtung ist erlaubt.
  • Unklare Beweislage: Wenn kein Foto vorliegt oder dieses keine klare Erkennbarkeit bietet, ist der Vorwurf unter Umständen nicht haltbar.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Bescheid: Falsche Uhrzeit, Ort oder unvollständige Beschreibung können zur Ungültigkeit führen.

Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Erfolgt die Zustellung per Post, gilt der dritte Werktag nach dem Versanddatum als Zustelldatum – sofern kein anderer Beleg vorliegt.

Ein Einspruch nach Fristablauf wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert, z. B. bei nachweisbarer Krankheit oder Zustellfehler. Hierfür ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung notwendig.

Rechtsgrundlage: § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Bußgeldstelle eingehen. Er kann per Post, Fax oder – wenn von der Behörde angeboten – über ein digitales Formular übermittelt werden.

Wichtig ist, dass Sie den Einspruch klar als solchen kennzeichnen und folgende Angaben machen:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
  • Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Die Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Optional: eine Begründung (diese kann auch später ergänzt werden)
  • Ihre Unterschrift, wenn der Einspruch per Post oder Fax erfolgt

Bewahren Sie stets eine Kopie und den Versandnachweis (z. B. Einschreiben) auf.

Was Sie nach dem Einspruch erwarten können

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde den Sachverhalt erneut. In dieser Zeit ist das Verfahren ausgesetzt, und Sie müssen vorerst keine Zahlung leisten.

Es können verschiedene Ergebnisse folgen:

  • Bußgeldbescheid wird aufgehoben: Wenn Zweifel bestehen oder der Vorwurf nicht belegbar ist.
  • Bescheid wird angepasst: Es kann zu einer Reduzierung der Strafe oder einem Wegfall von Punkten kommen.
  • Weiterleitung an das Amtsgericht: Wird der Einspruch abgelehnt, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft und ggf. an das Amtsgericht übergeben.

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich.

Kompakte Übersicht

Ein Bußgeld wegen Handy am Steuer ist nicht immer gerechtfertigt – gerade bei unklarer Beweislage oder erlaubter Nutzung (z. B. Freisprechanlage). In solchen Fällen lohnt sich ein Einspruch.

Sie haben 14 Tage ab Zustellung des Bescheids Zeit, Ihren schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format hilft Ihnen, Ihren Einspruch einfach und formgerecht einzureichen. Nutzen Sie Ihr Recht, wenn Sie den Vorwurf nicht akzeptieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zählt das Handy in der Halterung auch als Verstoß?

Nein, solange Sie das Handy nicht in der Hand halten und es sich in einer festen Halterung befindet, liegt kein Verstoß vor. Sie dürfen das Gerät während der Fahrt bedienen, sofern dies ohne Blickabwendung oder erhebliche Ablenkung erfolgt – etwa durch Sprachsteuerung oder kurze Berührungen. Wichtig ist: Die Handhabung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Ein Bußgeld droht nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder länger damit beschäftigt sind. Die Beweislast liegt bei der Behörde – wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Gerät nicht in der Hand hatten, kann sich ein Einspruch lohnen.

Was droht bei Handyverstoß – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?

Die Strafe richtet sich nach dem Einzelfall. In der Regel beträgt das Bußgeld 100 Euro plus 1 Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, es kommen 2 Punkte hinzu, und es kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. In jedem Fall ist es sinnvoll zu prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist – insbesondere, wenn Punkte oder Fahrverbot drohen. Ein Einspruch kann helfen, unberechtigte Sanktionen abzuwenden.

Kann ich den Einspruch ohne Anwalt einlegen?

Ja, Sie können den Einspruch völlig eigenständig und ohne rechtlichen Beistand einlegen. Die meisten Bußgeldbescheide lassen sich mit einem formlosen Schreiben anfechten – wie mit unserer Vorlage. Ein Anwalt ist dann sinnvoll, wenn der Fall komplex ist, ein Fahrverbot droht oder Sie vor Gericht müssen. In einfachen Fällen mit klarer Sachlage reicht es jedoch meist aus, den Sachverhalt gut zu begründen und auf eine Überprüfung zu bestehen. Die Behörde muss dann erneut prüfen und entscheiden, ob der Vorwurf aufrechterhalten wird.

Wie kann ich beweisen, dass ich das Handy nicht genutzt habe?

Beweise in solchen Fällen können schwierig sein, da meist Aussage gegen Aussage steht. Hilfreich ist es, wenn Sie Zeugen benennen können, die bestätigen, dass Sie das Handy nicht genutzt haben. Auch technische Nachweise – etwa eine aktive Bluetooth-Verbindung oder Daten aus dem Fahrzeugsystem – können Ihre Aussage untermauern. Ein Screenshot der zuletzt genutzten App oder der Akkustand zum fraglichen Zeitpunkt kann ebenfalls als Indiz dienen. Letztlich muss die Behörde belegen, dass Sie das Gerät tatsächlich benutzt haben – besteht daran Zweifel, kann ein Einspruch erfolgreich sein.

Was ist mit anderen Geräten wie Tablet oder Navi?

Auch andere elektronische Geräte wie Tablets, Navis oder E-Book-Reader fallen unter das Handyverbot, wenn sie in der Hand gehalten und bedient werden. Der Gesetzgeber spricht von „elektronischen Geräten der Kommunikation, Information oder Organisation“. Entscheidend ist, ob das Gerät aufgenommen und während der Fahrt benutzt wird. Befinden sich diese Geräte in einer festen Halterung und werden nur kurz oder per Sprachsteuerung bedient, ist die Nutzung erlaubt. Im Bußgeldbescheid muss klar erkennbar sein, welches Gerät verwendet wurde – unklare Formulierungen können die Grundlage für einen Einspruch sein.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.