Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Jugendschutzverstoß

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz kann schnell erfolgen – etwa wegen der Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige, dem Zutritt zu jugendgefährdenden Veranstaltungen oder fehlender Alterskontrollen im Verkauf.

Doch nicht jeder Vorwurf ist rechtlich haltbar. Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Oft liegt ein Missverständnis vor oder es wurden Maßnahmen getroffen, die im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – im PDF- und bearbeitbaren Word-Format. Diese können Sie individuell anpassen und direkt verwenden.

Zusätzlich erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung und wichtige Informationen zum weiteren Ablauf des Verfahrens.

An die
[Bußgeldstelle / zuständige Verwaltungsbehörde]
[Adresse der Behörde]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den mir am [Zustellungsdatum] zugestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz (§§ 9 ff. JuSchG) ein.


Ich bestreite den Tatvorwurf bzw. beantrage eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit im Rahmen des Einspruchsverfahrens.


Begründung (optional):

[Hier können Sie eine Begründung einfügen, z. B.:

– „Es wurde ein Altersnachweis verlangt, der jedoch gefälscht war.“

– „Die jugendliche Person sah deutlich älter aus und täuschte aktiv über ihr Alter.“

– „Der Verkauf wurde nicht durch mich, sondern durch eine Aushilfskraft ohne Einweisung durchgeführt.“]


Ich bitte um schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens sowie um Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]

[Unterschrift, falls per Post].

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Jugendschutzverstoß

Typische Situationen für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Jugendschutzverstoß ist in vielen Fällen sinnvoll – insbesondere wenn:

  • Ein Altersnachweis geprüft wurde, dieser aber gefälscht oder missverständlich war.
  • Das Verhalten des Jugendlichen täuschend war und eine korrekte Einschätzung für das Personal nicht möglich war.
  • Sie oder Ihr Personal geschult wurden und ein Verstoß gegen klare betriebliche Anweisungen erfolgte.
  • Der Verstoß geringfügig war und keine nachhaltige Gefährdung für den Jugendlichen bestand.
  • Der Bußgeldbescheid formale Mängel enthält, z. B. eine unklare Begründung oder fehlende Rechtsbelehrung.

Ein Einspruch eröffnet die Möglichkeit, entlastende Umstände geltend zu machen und das Verfahren überprüfen zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit?

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen. Rechtsgrundlage ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Beispiel: Wird der Bescheid am 2. Mai zugestellt, läuft die Frist vom 3. Mai bis einschließlich 16. Mai.

Der Einspruch muss rechtzeitig bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen. Der Poststempel genügt nicht – entscheidend ist der tatsächliche Eingang.

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Bei unverschuldeter Versäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden.

Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch ist schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Verwaltungsbehörde einzureichen. Dies kann per Post, Fax oder durch persönliche Abgabe erfolgen. E-Mail reicht nicht aus.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Aktenzeichen, Datum und Zustelldatum des Bescheids
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht zwingend, erhöht aber die Erfolgsaussichten – besonders bei nachweislich getroffenen Schutzmaßnahmen oder Irrtümern.

Unterschreiben Sie den Einspruch und bewahren Sie eine Kopie sowie einen Versandnachweis auf.

Der Ablauf nach dem Einspruch

Nach Eingang prüft die Behörde, ob der Einspruch frist- und formgerecht eingereicht wurde. Wenn ja, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig und das Verfahren erneut inhaltlich geprüft.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abändern oder aufrechterhalten. Falls keine Einigung erzielt wird, leitet sie das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weiter. Dort findet eine Hauptverhandlung statt.

Sie können dort persönlich Stellung nehmen, Beweismittel vorlegen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Auch eine Einstellung nach § 47 OWiG ist möglich – z. B. bei geringer Schuld.

Ein Rückzug des Einspruchs ist bis zum Urteil jederzeit möglich. Danach wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid wirksam.

Kompakte Übersicht

Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz ist ein ernstzunehmender Vorwurf – aber nicht jeder Fall ist eindeutig. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und eine sachliche Überprüfung veranlassen.

Der Einspruch muss schriftlich eingereicht werden. Eine Begründung ist nicht verpflichtend, aber oft hilfreich – etwa bei organisatorischen Maßnahmen oder unverschuldeten Fehlern.

Mit unserer kostenlosen Einspruchsvorlage und Anleitung können Sie das Schreiben schnell und korrekt erstellen.

FAQ – Schnell erklärt

Was gilt als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz?

Ein Verstoß liegt z. B. vor, wenn alkoholische Getränke, Tabakwaren, Filme, Spiele oder Veranstaltungen jugendgefährdenden Inhalts an Minderjährige abgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden. Auch Verstöße gegen Aufenthaltszeiten – z. B. in Gaststätten, Discos oder im öffentlichen Raum – zählen dazu. Das Jugendschutzgesetz (§§ 9–15 JuSchG) definiert klar, welche Altersgrenzen für welche Medien, Produkte und Orte gelten. Gewerbetreibende, Veranstalter und Verkäufer haben die Pflicht, das Alter zu prüfen und die Vorschriften einzuhalten.

Welche Strafen drohen bei einem Jugendschutzverstoß?

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 € (§ 28 JuSchG) geahndet werden. Die Höhe hängt von der Art des Verstoßes, dem Grad der Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit sowie von der Frage ab, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Verstoß handelt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen können weitere Konsequenzen folgen, etwa behördliche Anordnungen oder gewerberechtliche Maßnahmen. Ein Einspruch kann helfen, die Umstände zu klären und ggf. das Verfahren einzustellen oder das Bußgeld zu reduzieren.

Was ist, wenn ein Jugendlicher sein Alter falsch angegeben hat?

Wenn der Jugendliche aktiv falsche Angaben gemacht oder ein gefälschtes Ausweisdokument vorgezeigt hat, kann dies ein entlastender Umstand sein. Dennoch bleibt der Gewerbetreibende in der Pflicht, das Alter sorgfältig zu prüfen – insbesondere bei Produkten oder Veranstaltungen mit Altersbeschränkung. Ein Einspruch kann in solchen Fällen sinnvoll sein, wenn belegt werden kann, dass eine Ausweiskontrolle erfolgte und der Täuschung kaum entgegenzuwirken war. Belege, Zeugenaussagen oder Kameraaufnahmen können hierbei hilfreich sein.

Kann ich als Betreiber auch für mein Personal haftbar gemacht werden?

Ja, als Inhaber oder Verantwortlicher eines Betriebs haften Sie auch für das Verhalten Ihres Personals – insbesondere, wenn Sie keine ausreichenden Anweisungen oder Kontrollen vorweisen können. Wenn nachgewiesen wird, dass Mitarbeitende nicht geschult oder überwacht wurden, kann Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden. Im Einspruchsverfahren können Sie jedoch darlegen, dass klare betriebliche Vorgaben bestanden und der Verstoß gegen Ihre Anweisung geschah. Auch Schulungsnachweise oder Dienstanweisungen sind hier hilfreich.

Muss ich einen Anwalt beauftragen, um Einspruch einzulegen?

Ein Anwalt ist für den Einspruch nicht vorgeschrieben. Sie können den Einspruch selbst schriftlich einlegen – mithilfe unserer Vorlage und Anleitung. Bei komplexen Sachverhalten, hohen Bußgeldern oder wenn das Verfahren vor Gericht geht, kann ein Anwalt jedoch sinnvoll sein. Er kann Akteneinsicht beantragen, die Rechtslage prüfen und Sie vertreten. Die Entscheidung hängt von der Komplexität des Falles, den möglichen Folgen und Ihrer Erfahrung mit rechtlichen Verfahren ab.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.