Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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In Deutschland besteht laut § 21a StVO für Fahrer und Mitfahrer die Pflicht, während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen. Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit einem Bußgeld geahndet – auch dann, wenn die Fahrt nur kurz war.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt erhalten haben, können Sie Einspruch einlegen – insbesondere, wenn der Vorwurf nicht korrekt ist oder Ausnahmen gelten.
Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – als editierbares Word-Dokument und als druckbares PDF. Zudem stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung, wie Sie den Einspruch einreichen und worauf Sie achten sollten.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]
– Ich hatte den Sicherheitsgurt ordnungsgemäß angelegt, er war jedoch möglicherweise durch Kleidung oder Position im Fahrzeug nicht sichtbar.
– Es lag eine anerkannte medizinische Ausnahme von der Gurtpflicht vor.
– Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in Bewegung.
– Ich wurde nicht als Fahrer oder Fahrzeuginsasse identifiziert.
– Der Bescheid enthält formale Fehler, z. B. falsches Kennzeichen oder unzutreffender Tatort.]
[Vorname Nachname]
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Beispiele für Einspruchsanlässe
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen fehlendem Sicherheitsgurt ist in folgenden Situationen sinnvoll:
- Gurt war angelegt: Der Gurt war korrekt verwendet, wurde aber durch Kleidung, Körperhaltung oder Reflexionen nicht erkannt.
- Fahrzeug stand: Der Motor war nicht eingeschaltet oder das Fahrzeug war noch nicht im öffentlichen Verkehr unterwegs.
- Medizinische Ausnahme: Ein ärztliches Attest befreit Sie dauerhaft oder vorübergehend von der Gurtpflicht.
- Unklare Beweislage: Es gibt keine eindeutigen Beweise oder Zeugen, die den Verstoß bestätigen.
- Formfehler im Bescheid: Falsche Angaben zu Kennzeichen, Ort oder Zeit können die Wirksamkeit des Bescheids in Frage stellen.
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, kann ein Einspruch Erfolg haben.
Fristen für den Einspruch
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Erfolgt der Bescheid per Post, gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt, sofern nichts Gegenteiliges belegt wird.
Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur bei unverschuldeter Fristversäumnis – z. B. durch Krankheit – ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 67 OWiG) möglich.
Formvorgaben und Hinweise
Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingereicht werden – per Post, per Fax oder über ein mögliches Online-Formular der Bußgeldstelle.
Folgende Angaben gehören in den Einspruch:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Optional: Begründung (kann auch später nachgereicht werden)
- Unterschrift (bei Brief oder Fax erforderlich)
Bewahren Sie eine Kopie sowie den Versandnachweis gut auf – z. B. durch Einschreiben oder Faxbericht.
Der Ablauf nach dem Einspruch
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt erneut. Während dieser Zeit ruht das Verfahren, Sie müssen das Bußgeld zunächst nicht zahlen.
Mögliche Ergebnisse:
- Der Bescheid wird aufgehoben: Wenn z. B. der Gurt doch angelegt war oder der Tatvorwurf nicht belegbar ist.
- Der Bescheid wird angepasst: Bei besonderen Umständen kann das Bußgeld reduziert oder der Verstoß als geringfügig eingestuft werden.
- Der Einspruch wird abgelehnt: In diesem Fall kann das Verfahren an das Amtsgericht weitergegeben werden.
Ein Rückzug des Einspruchs ist bis zur gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich.
Kurze Zusammenfassung
Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden – doch nicht jeder Bescheid ist korrekt. Bei unklarer Lage, Ausnahmeregeln oder formalen Fehlern ist ein Einspruch möglich und oft erfolgreich.
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- oder Word-Format, um den Einspruch korrekt zu verfassen.
So können Sie unnötige Kosten vermeiden und Ihr Recht auf eine faire Prüfung wahrnehmen.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was kostet ein Verstoß gegen die Gurtpflicht?
Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet. Bei mehreren nicht angeschnallten Insassen oder wenn Kinder ungesichert befördert werden, steigt das Bußgeld deutlich – je nach Gefährdung auf bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch bei wiederholten Verstößen kann es zu strengeren Maßnahmen kommen. Deshalb lohnt sich ein Einspruch insbesondere dann, wenn der Gurt getragen wurde, aber nicht erkannt wurde oder Ausnahmen vorlagen.
Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht?
Ja, es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen. Dazu zählen z. B. medizinische Gründe (mit Attest), Rückwärtsfahren oder Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit bei häufigem Ein- und Aussteigen – etwa bei Zustelldiensten. Auch Busfahrer im Linienverkehr sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Wenn eine solche Ausnahme auf Sie zutrifft, sollten Sie sie im Einspruch genau erläutern und – wenn möglich – mit einem Beleg nachweisen.
Kann ich den Gurt-Verstoß mit Zeugen bestreiten?
Ja, wenn es Zeugen gibt, die bestätigen können, dass Sie den Gurt angelegt hatten, kann dies im Einspruch angegeben werden. Wichtig ist, dass die Aussagen glaubhaft und nachvollziehbar sind. Auch Fotos, z. B. aus Dashcams, können unter Umständen zur Klärung beitragen. Ein Bußgeldbescheid darf nicht allein auf bloßen Verdacht beruhen – die Beweislage muss klar sein. Fehlt ein eindeutiger Beweis, kann der Einspruch erfolgreich sein.
Muss der Gurt bei Schrittgeschwindigkeit angelegt sein?
Grundsätzlich gilt die Gurtpflicht auch bei langsamer Fahrt. Es gibt aber Ausnahmen – z. B. bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit und häufigem Ein- und Aussteigen, wie es bei Paketdiensten oder Müllabfuhr der Fall ist. Auch beim Rückwärtsfahren besteht keine Gurtpflicht. In solchen Fällen sollte im Einspruch genau erläutert werden, warum der Gurt nicht getragen wurde – idealerweise mit Angabe der Tätigkeit oder Route.
Was tun, wenn ich mich an die Situation nicht mehr erinnere?
Wenn Sie sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern können, sollten Sie dies im Einspruch ehrlich mitteilen. Geben Sie an, dass Sie üblicherweise den Gurt ordnungsgemäß anlegen und keine bewusste Pflichtverletzung begangen haben. Eine pauschale Aussage ersetzt zwar keinen Beweis, kann aber in Verbindung mit anderen Umständen zur Neubewertung des Falls führen. In solchen Fällen kann es helfen, auf eine milde Bewertung oder Verfahrenseinstellung hinzuwirken.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.