Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Fahrzeugveränderungen

Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.

Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Fahrzeugveränderungen – Vorlage als Text ansehen

Veränderungen am Fahrzeug, die die Betriebserlaubnis beeinflussen können, müssen in Deutschland genehmigt und ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dazu zählen z. B. tiefergelegte Fahrwerke, Auspuffanlagen, Felgen oder Beleuchtungseinrichtungen.

Wurde eine solche Veränderung ohne die notwendige Genehmigung oder Abnahme durchgeführt, kann dies zu einem Bußgeldbescheid führen. Doch nicht jeder Vorwurf ist korrekt – etwa wenn die Genehmigung vorlag, aber nicht erkannt wurde oder die Maßnahme gar keine Eintragungspflicht hatte.

Sie können Einspruch einlegen. Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format sowie eine verständliche Anleitung zur korrekten Einreichung.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]


An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]


[Ort], den [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.


Begründung:

Nach Prüfung des Sachverhalts bin ich der Auffassung, dass die mir vorgeworfene nicht genehmigte Veränderung am Fahrzeug nicht ordnungswidrig war bzw. missverständlich bewertet wurde.


[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Die betreffende Änderung wurde von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen, die Eintragung war jedoch noch nicht erfolgt.

– Es handelt sich um ein serienmäßiges oder vom Hersteller freigegebenes Bauteil.

– Die Veränderung war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits wieder rückgängig gemacht.

– Die Fahrzeugveränderung war im Fahrzeugschein eingetragen, wurde aber bei der Kontrolle nicht berücksichtigt.

– Der Bußgeldbescheid enthält formale Fehler (z. B. falsche Fahrzeugdaten, unzutreffende Beschreibung).


Ich bitte um eine erneute Überprüfung des Vorwurfs sowie um Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Vorlage herunterladen

Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.



Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Fahrzeugveränderungen

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Fahrzeugveränderungen kann in mehreren Situationen berechtigt sein:

  • Vorhandene Abnahme: Die Veränderung wurde durch TÜV, DEKRA oder eine andere Prüfstelle bereits abgenommen, der Nachweis lag nur zum Kontrollzeitpunkt nicht vor.
  • Keine Eintragungspflicht: Die Maßnahme ist laut gesetzlicher Vorschriften nicht eintragungspflichtig (z. B. ABE mit Vermerk „Eintragung nicht erforderlich“).
  • Fehlerhafte Beurteilung: Die beanstandete Änderung entspricht den zulässigen technischen Vorgaben oder wurde serienmäßig verbaut.
  • Formfehler im Bescheid: Falsches Kennzeichen, Fahrzeugmodell oder ungenaue Beschreibung der Veränderung.
  • Nachweis der Rückrüstung: Die Änderung wurde bereits entfernt, bevor der Bescheid zugestellt wurde.

Wenn einer dieser Punkte zutrifft, kann ein Einspruch erfolgreich sein.

Wichtige Fristen beachten

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen.

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Erfolgt die Zustellung per Post, wird regelmäßig der dritte Werktag nach dem Bescheiddatum als Zustellzeitpunkt angenommen – es sei denn, Sie können einen anderen Zustellzeitpunkt nachweisen.

Ein verspäteter Einspruch ist nur durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 OWiG) möglich – z. B. bei Krankheit oder Zustellfehler.

Einreichung Schritt für Schritt

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldstelle gerichtet werden. Der Versand kann per Post, Fax oder über ein Online-Formular (sofern angeboten) erfolgen.

Der Einspruch sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Deutliche Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Optional: Begründung und Belege (z. B. Prüfberichte, ABE, Fotos)
  • Unterschrift bei postalischer oder Fax-Einreichung

Fertigen Sie eine Kopie des Schreibens an und bewahren Sie den Versandnachweis sorgfältig auf.

Verlauf nach der Einreichung

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die zuständige Bußgeldstelle den Sachverhalt erneut. Während dieser Prüfung ruht das Verfahren – das bedeutet, dass Sie das Bußgeld zunächst nicht bezahlen müssen.

Mögliche Ergebnisse nach der Prüfung:

  • Der Bescheid wird aufgehoben: Wenn sich herausstellt, dass die Änderung rechtmäßig oder bereits genehmigt war.
  • Anpassung des Bescheids: Reduzierung des Bußgelds oder Wegfall von Punkten, z. B. bei Vorlage einer nachträglichen Genehmigung.
  • Weitergabe an das Amtsgericht: Falls der Einspruch abgelehnt wird, kann das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich.

Fazit

Nicht alle Fahrzeugveränderungen müssen genehmigt oder eingetragen werden. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, obwohl z. B. eine Genehmigung vorlag oder die Änderung nicht eintragungspflichtig war, kann ein Einspruch sinnvoll sein.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format, um Ihren Einspruch rechtssicher einzureichen.

Mit einer sachlichen Begründung und passenden Nachweisen können Sie unberechtigte Strafen oft abwenden.

Fragen und Antworten

Welche Fahrzeugveränderungen sind genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflichtig sind Veränderungen, die die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs beeinflussen können – z. B. Fahrwerksumbauten, größere Felgen und Reifen, Änderungen an der Abgasanlage, Tuning-Chips oder Anbauteile wie Spoiler. Auch sicherheitsrelevante Komponenten wie Bremsen oder Beleuchtung fallen darunter. Solche Änderungen müssen in der Regel von einer anerkannten Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Andernfalls droht der Verlust der Betriebserlaubnis und ein Bußgeld.

Was ist eine ABE und wann reicht sie aus?

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist ein Nachweis, dass ein Fahrzeugteil für bestimmte Fahrzeugmodelle zugelassen ist. Liegt eine ABE mit dem Vermerk „Eintragung nicht erforderlich“ vor, reicht das Mitführen des Dokuments aus – eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht nötig. Allerdings müssen alle Bedingungen und Auflagen der ABE erfüllt sein. Wird z. B. ein falscher Fahrzeugtyp verwendet oder eine vorgeschriebene Kombination missachtet, kann trotzdem ein Bußgeld verhängt werden.

Was passiert, wenn ich eine unzulässige Veränderung vornehme?

Wenn eine Veränderung die Betriebserlaubnis erlöschen lässt – z. B. durch ein nicht genehmigtes Tuningteil – riskieren Sie ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und den Verlust des Versicherungsschutzes. Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Wird die Veränderung bemängelt, sollten Sie diese unverzüglich rückgängig machen oder eine nachträgliche Abnahme einholen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn z. B. die Maßnahme missverstanden wurde oder die Genehmigung nachweislich vorlag.

Kann ich nachträglich eine Genehmigung einholen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine nachträgliche Abnahme bei einer anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) durchzuführen. Bei erfolgreicher Prüfung kann die Veränderung im Fahrzeugschein eingetragen werden. Dies kann bei einem laufenden Verfahren mildernd wirken oder sogar zur Einstellung führen. Ein entsprechender Prüfbericht sollte dann zusammen mit dem Einspruch eingereicht werden. Frühzeitiges Handeln erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Gilt der Einspruch auch, wenn ich die Veränderung nicht selbst vorgenommen habe?

Ja, auch wenn Sie die Fahrzeugveränderung nicht selbst vorgenommen haben – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens – können Sie Einspruch einlegen. Entscheidend ist, ob Sie von der fehlenden Genehmigung wussten oder wissen mussten. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie sich auf eine vorhandene Genehmigung oder Aussage des Verkäufers verlassen haben, kann dies im Verfahren berücksichtigt werden. In solchen Fällen sind Kaufverträge oder frühere Prüfberichte hilfreiche Beweismittel.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.