Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Veranstaltung

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Bußgeldbescheid wegen einer nicht genehmigten Veranstaltung betrifft häufig Fälle, in denen eine öffentliche oder gewerbliche Veranstaltung ohne vorherige behördliche Erlaubnis durchgeführt wurde – etwa auf öffentlichem Grund, mit Lautsprechern, Verkaufsständen oder größeren Menschenansammlungen.

Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, heißt das nicht automatisch, dass der Vorwurf zutrifft. Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen – insbesondere, wenn Sie den Sachverhalt anders sehen oder Missverständnisse klären möchten.

Hier stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Einspruch zur Verfügung – im PDF-Format und als editierbare Word-Datei –, sowie eine klare Anleitung zum weiteren Vorgehen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde, ein.

Mir wird vorgeworfen, eine Veranstaltung ohne erforderliche Genehmigung durchgeführt zu haben. Ich bestreite diesen Vorwurf in der dargestellten Form bzw. bitte um erneute Prüfung des Sachverhalts.

Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Es handelte sich um eine private Versammlung ohne Öffentlichkeitscharakter.“
ODER
„Eine Genehmigung war aus meiner Sicht nicht erforderlich, da die Veranstaltung kurzfristig und nicht gewerblich war.“
ODER
„Ich habe einen Antrag rechtzeitig gestellt, die behördliche Rückmeldung lag bis zum Termin jedoch nicht vor.“
ODER
„Ich habe die Veranstaltung in Kooperation mit Dritten durchgeführt und war nicht alleiniger Veranstalter.“]

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens sowie um Mitteilung über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls postalisch eingereicht].

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Veranstaltung

Wann Sie widersprechen könnten

Ein Einspruch ist in verschiedenen Konstellationen sinnvoll, etwa wenn:

  • Es sich um eine private oder interne Veranstaltung handelte, die nicht öffentlich angekündigt oder zugänglich war.
  • Die Genehmigung rechtzeitig beantragt wurde, aber die Bearbeitung durch die Behörde verzögert wurde.
  • Sie nicht allein verantwortlich waren, sondern mehrere Beteiligte oder ein Dritter als Veranstalter aufgetreten ist.
  • Sie über die Genehmigungspflicht nicht ausreichend informiert waren – insbesondere bei kleinen, kurzfristigen oder gemeinnützigen Veranstaltungen.
  • Der Bußgeldbescheid formale Mängel aufweist, z. B. falsche Daten, unklare Begründung oder fehlende Rechtsgrundlage.

Ein gut begründeter Einspruch kann zu einer Reduzierung oder Aufhebung des Bußgeldes führen.

Was gilt es zeitlich zu beachten?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung erfolgen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Beispiel: Erhalten Sie den Bescheid am 8. August, endet die Frist am 22. August um 24:00 Uhr.

Rechtsgrundlage ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Wichtig: Der Einspruch muss fristgerecht bei der Behörde eingehen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht das Versanddatum. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur bei nachgewiesener unverschuldeter Versäumnis möglich.

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Ordnungsbehörde eingehen – per Post, Fax oder zur Niederschrift vor Ort. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig, es sei denn, sie enthält eine qualifizierte elektronische Signatur.

Ihr Einspruchsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und aktuelle Adresse
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Zustellungsdatum
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen – insbesondere, wenn Sie entlastende Umstände oder eine nachträgliche Genehmigung nachweisen können.

Was Sie nach dem Einspruch erwarten können

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde, ob er fristgerecht und formal korrekt eingegangen ist. Anschließend wird der Sachverhalt inhaltlich erneut geprüft.

Sie haben die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen oder Stellungnahmen einzureichen – z. B. einen Genehmigungsantrag, Schriftverkehr mit Behörden, Kooperationsverträge oder Hinweise zum Ablauf der Veranstaltung.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Wird keine Einigung erzielt, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergegeben. Dort erfolgt eine öffentliche Verhandlung.

Sie können den Einspruch jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung zurückziehen.

Schlussgedanken

Ein Bußgeldbescheid wegen einer nicht genehmigten Veranstaltung ist kein endgültiges Urteil. Wenn Sie glauben, dass Sie keine Genehmigung brauchten, nicht verantwortlich waren oder eine Klärung offen ist, können Sie Einspruch einlegen.

Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab Zustellung. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um Ihren Einspruch schnell, rechtssicher und strukturiert einzureichen.

Häufig lassen sich durch einen Einspruch unnötige Sanktionen vermeiden – besonders bei einmaligen Vorfällen, fehlendem Vorsatz oder geringem Organisationsgrad.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann brauche ich eine Genehmigung für eine Veranstaltung?

Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn Sie eine Veranstaltung mit öffentlichem Charakter planen – z. B. Konzerte, Märkte, Kundgebungen oder Straßenfeste. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen im Freien, bei denen Lautsprecher, Verkauf, Ausschank, Bühnen oder größere Menschenansammlungen vorgesehen sind. Auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen können genehmigungspflichtig sein, wenn sie sicherheitsrelevant oder gewerblich sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Stadtverwaltung, ob für Ihre Veranstaltung eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist.

Was passiert, wenn ich keine Genehmigung einhole?

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde durchführen, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Die Folge kann ein Bußgeld sein – teils in beträchtlicher Höhe. Je nach Stadt, Art der Veranstaltung und konkreter Gefährdungslage liegen die Bußgelder häufig zwischen 500 und 5.000 Euro. In schweren Fällen drohen auch Veranstaltungsverbote oder Folgemaßnahmen. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn die Umstände mildernd sind oder Sie die Genehmigung nachgereicht haben.

Kann ich eine Genehmigung auch nachträglich erhalten?

Grundsätzlich ist eine Genehmigung vorab einzuholen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar rechtlich nicht vorgesehen, kann aber als mildernder Umstand im Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt werden – insbesondere wenn keine Gefährdung vorlag und die Veranstaltung friedlich verlief. Sie sollten in Ihrem Einspruch dokumentieren, dass Sie sich um rechtliche Klärung bemüht oder nachweislich mit der Behörde in Kontakt standen. Je besser Sie Ihre Kooperationsbereitschaft belegen, desto höher die Chance auf Einstellung oder Reduzierung des Bußgeldes.

Wer haftet bei einer nicht genehmigten Veranstaltung?

Verantwortlich ist in der Regel der Veranstalter – also die Person oder Organisation, die die Veranstaltung vorbereitet, bewirbt und durchführt. Auch Mitorganisatoren, Grundstückseigentümer oder Sicherheitsverantwortliche können haftbar gemacht werden, wenn sie aktiv beteiligt waren oder Verstöße duldeten. Bei unklarer Verantwortlichkeit ist es wichtig, im Einspruch deutlich zu machen, wer für was zuständig war. Das kann helfen, das Verfahren korrekt zuzuordnen oder die Verantwortung zu relativieren.

Kann ich mich auf Unwissenheit berufen, wenn ich keine Genehmigung hatte?

Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor einem Bußgeld. Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Dennoch kann fehlendes Wissen – insbesondere bei Privatpersonen oder kleineren, einmaligen Veranstaltungen – als mildernder Umstand gewertet werden. Wenn Sie darlegen können, dass Sie keine kommerzielle Absicht hatten, niemand gefährdet wurde und die Veranstaltung friedlich verlief, kann dies zu einer Reduzierung oder Einstellung des Verfahrens führen. Eine transparente Darstellung im Einspruch ist hierbei entscheidend.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.