Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Nichterfüllung von Meldepflichten

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Bußgeldbescheid wegen Nichterfüllung von Meldepflichten kann Sie betreffen, wenn Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung – etwa bei Wohnsitzwechsel, Gewerbeanmeldung, Vermieterbescheinigung oder ähnlichen Sachverhalten – nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen haben.

Solche Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten. Doch nicht jede Verspätung oder Unterlassung ist tatsächlich bußgeldpflichtig. Sie haben daher das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, wenn Sie den Vorwurf für ungerechtfertigt halten.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Einspruchsvorlage zur Verfügung – im PDF-Format und als bearbeitbare Word-Datei. Zusätzlich erhalten Sie eine Anleitung zum weiteren Vorgehen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]


[Ort], den [Datum]


Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Zustellungsdatum], ein.


Mir wird die Nichterfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht vorgeworfen. Ich bestreite den Vorwurf in dieser Form bzw. bitte um erneute Prüfung des Sachverhalts.


Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:

„Die Meldung wurde fristgerecht vorgenommen, es kam offenbar zu einem Übermittlungsfehler.“

ODER

„Ich war über die konkrete Meldepflicht nicht informiert und habe die Versäumnis nach Bekanntwerden umgehend korrigiert.“

ODER

„Es handelte sich um eine einmalige, geringfügige Verzögerung ohne nachteilige Folgen.“

ODER

„Ich bin nicht die meldepflichtige Person oder Institution im konkreten Fall.“]


Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens sowie um Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls postalisch eingereicht]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Nichterfüllung von Meldepflichten

Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen ein Bußgeld wegen Nichterfüllung von Meldepflichten ist oft dann sinnvoll, wenn:

  • Die Meldung rechtzeitig erfolgt ist, aber von der Behörde nicht korrekt registriert wurde.
  • Sie gar nicht zur Meldung verpflichtet waren, etwa weil ein Dritter dafür zuständig war (z. B. Vermieter, Arbeitgeber).
  • Die Pflicht unklar formuliert oder nicht ausreichend bekannt war – insbesondere bei erstmaligen Pflichten oder bei Neuzuzug aus dem Ausland.
  • Die Meldung zwar verspätet, aber freiwillig und ohne Aufforderung erfolgte.
  • Der Bußgeldbescheid formale Fehler enthält, wie etwa falsche Daten, ungenaue Fristen oder fehlende Begründung.

Ein gut formulierter Einspruch kann zur Aufhebung oder Minderung des Bußgeldes führen – besonders bei geringem Verschulden.

Einspruch rechtzeitig einlegen

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen.

Beispiel: Wird der Bescheid am 12. Juli zugestellt, endet die Frist am 26. Juli um Mitternacht.

Die rechtliche Grundlage ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Wichtig: Maßgeblich ist der Eingang des Einspruchs bei der Behörde, nicht das Absendedatum. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Versäumnis möglich.

Einspruch richtig einreichen

Der Einspruch ist schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde einzureichen. Sie können ihn per Post, Fax oder persönlich zur Niederschrift vor Ort abgeben. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig, außer sie erfolgt mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Aktenzeichen und Datum des Bescheids
  • Zustellungsdatum
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen – insbesondere wenn Sie den Sachverhalt richtigstellen oder mildernde Umstände geltend machen möchten.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde zunächst, ob der Einspruch fristgerecht und formal korrekt ist. Anschließend erfolgt eine inhaltliche Neubewertung des Falls.

Sie haben die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen einzureichen – etwa Belege über die nachgeholte Meldung, Kopien von Bestätigungen oder schriftliche Stellungnahmen.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abändern oder aufrechterhalten. Wird keine Einigung erzielt, kann der Fall zur Entscheidung an das Amtsgericht weitergegeben werden.

Bis zur gerichtlichen Entscheidung ist ein Rückzug des Einspruchs jederzeit möglich.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Verstoß gegen Meldepflichten ist nicht immer bußgeldpflichtig. Wenn die Meldung erfolgt ist, keine Absicht bestand oder Sie nicht verantwortlich waren, können Sie Einspruch einlegen.

Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, den Einspruch schnell und rechtssicher zu formulieren.

In vielen Fällen führt ein Einspruch zur Reduzierung oder Aufhebung des Bußgelds – besonders bei geringem Verschulden oder bereits korrigiertem Verhalten.

Wissenswertes in Frageform

Welche Meldepflichten gelten für Privatpersonen in Deutschland?

Privatpersonen sind z. B. nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an- oder umzumelden. Auch das Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung durch den Vermieter ist vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es je nach Kontext weitere Pflichten – z. B. bei Geburt, Heirat, Namensänderung oder Ausreise ins Ausland. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Regelungen sollen eine korrekte Erfassung der Bevölkerung sicherstellen.

Wie hoch kann das Bußgeld bei Meldeverstößen sein?

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Bei einfachen Verstößen – z. B. verspäteter Anmeldung – sind Beträge zwischen 10 und 1.000 Euro üblich. Bei vorsätzlicher Täuschung oder wiederholten Versäumnissen können die Beträge höher liegen. Entscheidend ist auch, ob die Meldung freiwillig nachgeholt wurde und ob ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wurde. In vielen Fällen kann ein Einspruch zur Minderung oder Einstellung des Verfahrens führen – insbesondere bei Erstverstößen oder geringem Verschulden.

Bin ich verpflichtet, Meldepflichten zu kennen?

Grundsätzlich ja – in Deutschland gilt das sogenannte „Jedermann-Prinzip“: Jeder Bürger ist verpflichtet, sich über geltende Pflichten zu informieren. Unwissenheit schützt daher nicht automatisch vor einem Bußgeld. Allerdings kann Unkenntnis in bestimmten Fällen als mildernder Umstand berücksichtigt werden – vor allem, wenn es sich um komplexe Regelungen handelt oder die Informationslage unklar war. In Ihrem Einspruch können Sie diese Umstände schildern, um eine mildere Bewertung zu erreichen.

Was kann ich tun, wenn ich die Meldepflicht nachträglich erfüllt habe?

Wenn Sie eine Meldepflicht verspätet, aber freiwillig nachgeholt haben, sollten Sie dies im Einspruch unbedingt angeben. Fügen Sie am besten Belege bei – z. B. Meldebestätigungen, Einreichungsbelege oder E-Mails. Die freiwillige Korrektur des Versäumnisses wird oft als Kooperationsbereitschaft gewertet und kann zu einer Reduzierung oder Einstellung des Verfahrens führen. Wichtig ist, der Behörde aktiv mitzuteilen, dass der Fehler erkannt und behoben wurde. Das zeigt Einsicht und kann sich positiv auf die Entscheidung auswirken.

Kann ich auch gegen kleine Bußgelder Einspruch einlegen?

Ja, Sie haben das Recht, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes Einspruch einzulegen. Auch bei niedrigen Beträgen (z. B. 25 Euro) ist ein Einspruch möglich, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten oder eine ungerechtfertigte Sanktion vermeiden möchten. Wichtig ist, dass der Einspruch frühzeitig und schriftlich erfolgt. Wenn Sie überzeugende Argumente oder Nachweise vorlegen, kann die Behörde das Verfahren einstellen oder die Strafe reduzieren – ganz gleich, wie hoch das Bußgeld ursprünglich war.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.