Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Rauchmelderpflicht

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Rauchmelderpflicht kann Eigentümer, Vermieter oder teils auch Mieter betreffen – je nach Landesregelung. Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben, meist in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren von Wohnungen.

Wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig oder unangemessen ist, können Sie fristgerecht Einspruch einlegen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Sachverhalt zu klären oder mildernde Umstände geltend zu machen.

Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – als PDF und editierbare Word-Datei. Zudem erklären wir, was Sie beachten müssen und wie Sie richtig vorgehen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]


[Ort], den [Datum]


Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Zustellungsdatum], ein.


Der Bescheid wirft mir einen Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht gemäß der Landesbauordnung vor. Ich bestreite den Vorwurf in dieser Form bzw. bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts.


Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:

„Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren Rauchwarnmelder installiert, jedoch möglicherweise nicht sichtbar.“

ODER

„Ich habe die Melder rechtzeitig vor dem festgestellten Termin bestellt, die Lieferung verzögerte sich jedoch.“

ODER

„Ich war als Mieter nicht für die Installation verantwortlich – dies liegt laut Mietvertrag beim Vermieter.“

ODER

„Die Geräte wurden inzwischen ordnungsgemäß installiert – bitte prüfen Sie von einer Sanktion abzusehen.“]


Ich bitte um schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens und Information zum weiteren Verlauf.


Mit freundlichen Grüßen


[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]


[Unterschrift, falls postalisch eingereicht]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Rauchmelderpflicht

Wann ein Widerspruch infrage kommt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zur Rauchmelderpflicht ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Die Melder vorhanden waren: Wenn bei einer Kontrolle Melder übersehen wurden oder falsch dokumentiert wurde.
  • Die Verantwortung nicht bei Ihnen liegt: In vielen Bundesländern ist der Eigentümer zur Installation verpflichtet, nicht der Mieter.
  • Ein Versehen vorliegt: Etwa, wenn die Installation kurz vor dem behördlichen Termin erfolgt ist oder die Geräte nur temporär entfernt waren.
  • Die Melder inzwischen installiert wurden: Nachrüstung kann als Zeichen der Einsicht gewertet werden und das Verfahren beeinflussen.
  • Der Bescheid ungenau oder fehlerhaft ist: Unklare Adressierung, falsches Datum oder unvollständige Begründung machen einen Einspruch möglich.

Ein begründeter Einspruch kann zu einer Aufhebung oder Reduzierung des Bußgeldes führen.

Fristen für den Einspruch

Sie haben 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids.

Beispiel: Wird der Bescheid am 2. März zugestellt, läuft die Frist bis zum 16. März um Mitternacht.

Die gesetzliche Grundlage ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Entscheidend ist, dass der Einspruch rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht. Ein bloßes Absenden innerhalb der Frist genügt nicht. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und ist nur noch unter besonderen Umständen (z. B. nachgewiesene unverschuldete Fristversäumnis) angreifbar.

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Ordnungsbehörde eingereicht werden. Zulässige Wege sind Post, Fax oder persönliche Abgabe bei der Behörde. Eine Einreichung per E-Mail ist nur gültig, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird.

Das Einspruchsschreiben sollte Folgendes enthalten:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Aktenzeichen und Datum des Bescheids
  • Zustellungsdatum
  • Klare Formulierung, dass Einspruch eingelegt wird

Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, kann aber helfen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen – z. B. durch Nachweise zur Installation oder Hinweise zur Verantwortlichkeit.

Verlauf nach der Einreichung

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde, ob dieser fristgerecht und formal korrekt eingegangen ist. Danach wird der Fall inhaltlich erneut bewertet.

Sie können ergänzende Informationen oder Unterlagen einreichen – z. B. Fotos installierter Rauchmelder, Rechnungen oder eine schriftliche Erklärung des Vermieters, falls dieser zuständig ist.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Wird keine Einigung erzielt, kann der Fall an das Amtsgericht zur weiteren Entscheidung übergeben werden.

Sie haben das Recht, den Einspruch bis zur gerichtlichen Entscheidung jederzeit zurückzuziehen.

Zusammenfassung

Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Rauchmelderpflicht ist nicht in jedem Fall berechtigt. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt oder eine missverständliche Situation aufklären möchte, sollte Einspruch einlegen.

Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie schnell und unkompliziert reagieren.

In vielen Fällen führt ein sachlicher Einspruch zur Reduzierung oder Aufhebung des Bußgeldes – vor allem, wenn Sie kooperativ handeln und den Mangel inzwischen behoben haben.

Antworten auf häufige Fragen

Wer ist für die Rauchmelder zuständig – Mieter oder Vermieter?

In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für die Installation von Rauchmeldern in vermieteten Wohnungen verantwortlich. Die Wartung hingegen kann – je nach Landesregelung – beim Vermieter oder beim Mieter liegen. Wird also ein Bußgeld wegen fehlender Rauchmelder verhängt, obwohl Sie Mieter sind, sollten Sie das im Einspruch klarstellen. Verweisen Sie ggf. auf Ihren Mietvertrag oder andere Nachweise. Wichtig: Auch wenn Sie nicht verantwortlich sind, reagieren Sie unbedingt fristgerecht, um Nachteile zu vermeiden.

Wie viele Rauchmelder muss ich installieren?

Die genaue Anzahl und Platzierung von Rauchmeldern ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In der Regel gilt: jeweils ein Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum, Kinderzimmer und in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Die Geräte müssen an der Decke und in der Mitte des Raumes montiert sein. Bei mehrgeschossigen Wohnungen sind auch Flure in oberen Etagen betroffen. Werden die Melder nicht korrekt installiert oder fehlen ganz, kann ein Bußgeld verhängt werden. Daher empfiehlt sich eine genaue Prüfung der gesetzlichen Anforderungen.

Was kostet ein Bußgeld bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?

Die Höhe des Bußgeldes ist je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich, beträgt aber meist zwischen 50 und 500 Euro. In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholung kann es auch höher liegen. Entscheidend ist, ob die Verletzung der Pflicht fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte und ob bereits eine Gefahr bestand. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Mangel inzwischen behoben haben oder nicht verantwortlich sind, kann das Bußgeld reduziert oder ganz erlassen werden. Ein Einspruch ist in solchen Fällen sehr zu empfehlen.

Kann ich durch Nachrüstung das Bußgeld abwenden?

Wenn Sie nachweisen können, dass die Rauchmelder inzwischen korrekt installiert wurden, kann die Behörde das Verfahren milder beurteilen oder einstellen – insbesondere bei Erstverstößen. Es ist wichtig, Nachweise wie Fotos, Kaufbelege oder Handwerkerrechnungen dem Einspruch beizulegen. Zeigen Sie, dass Sie kooperativ und einsichtig sind. Zwar kann das Bußgeld nicht automatisch entfallen, aber die Chancen auf eine positive Entscheidung steigen deutlich, wenn eine Nachrüstung nachgewiesen wird.

Was passiert, wenn ich den Einspruch nicht rechtzeitig einreiche?

Wird der Einspruch nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eingereicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das bedeutet, Sie müssen das Bußgeld zahlen und haben keine Möglichkeit mehr, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Nur in sehr seltenen Fällen – z. B. bei nachgewiesener Krankheit oder einer falschen Zustellung – kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Es ist daher wichtig, sofort nach Zustellung aktiv zu werden und nicht bis zum Fristende zu warten. Ein kurzer, formloser Einspruch reicht aus, um Ihre Rechte zu wahren.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.