Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Rotlichtverstoß zählt in Deutschland zu den schwerwiegenderen Verkehrsordnungswidrigkeiten und kann empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote nach sich ziehen. Ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes ist jedoch nicht in jedem Fall korrekt oder gerechtfertigt.

Betroffene haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen – insbesondere, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung, der Fahreridentität oder an den Umständen des Verstoßes bestehen.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung – sowohl als druckbares PDF als auch als editierbare Word-Datei. Mit dieser können Sie Ihren Einspruch individuell anpassen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Außerdem finden Sie hier eine detaillierte Anleitung, wann sich ein Einspruch lohnt, wie er richtig eingereicht wird und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]


An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]


[Ort], den [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.


Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung des mir zugestellten Bußgeldbescheids sowie der zugrunde liegenden Sachlage bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes in meinem Fall nicht zutrifft bzw. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.


[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Zum Zeitpunkt des angeblichen Rotlichtverstoßes befand ich mich bereits im Kreuzungsbereich, als die Ampel auf Rot umschaltete.

– Ich bestreite, das Fahrzeug gefahren zu haben.

– Die Beweislage (z. B. Blitzerfoto) ist unklar oder nicht eindeutig.

– Es lagen besondere Umstände vor, die den Verstoß rechtfertigen (z. B. Ausweichen bei einem Einsatzfahrzeug).

– Das Messgerät oder die Überwachungsanlage könnte fehlerhaft gewesen sein.]


Ich bitte Sie um Überprüfung des Sachverhalts und um Mitteilung über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß

Typische Situationen für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß ist in folgenden Fällen besonders sinnvoll:

  • Frühstart statt Rotlichtverstoß: Sie sind bei Gelb oder in der Umschaltphase gefahren und nicht bei klarem Rot.
  • Kurzer Rotlichtverstoß unter einer Sekunde: In diesem Fall droht in der Regel kein Fahrverbot, trotzdem kann die genaue Zeit angezweifelt werden.
  • Technische Fehler an der Ampelanlage oder Überwachungsgerät: Messgeräte und Induktionsschleifen können fehlerhaft sein oder falsch auslösen.
  • Blitzerfoto nicht eindeutig: Wenn die Aufnahme nicht klar den Fahrer oder das Kennzeichen zeigt, kann die Beweislage unzureichend sein.
  • Besondere Umstände: Sie mussten z. B. einem Einsatzfahrzeug oder Unfall ausweichen – in solchen Situationen kann ein Rotlichtverstoß gerechtfertigt sein.
  • Formfehler im Bußgeldbescheid: Falsche Fahrzeugdaten, Zeitangaben oder fehlende Begründungen können zur Ungültigkeit führen.

Wenn einer dieser Punkte auf Ihren Fall zutrifft, lohnt es sich, über einen Einspruch nachzudenken.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingehen.

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Erfolgt die Zustellung per Post, gilt der Bescheid drei Tage nach dem Absendedatum als zugestellt – es sei denn, Sie können einen anderen Zustellzeitpunkt belegen.

Es ist entscheidend, diese Frist einzuhalten. Ein verspäteter Einspruch wird in der Regel ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Nur bei nachweisbar unverschuldeter Fristversäumnis (z. B. Krankheit) kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.

Rechtsgrundlage ist § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Einspruch richtig einreichen

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Bußgeldstelle eingehen. Dies kann per Post (z. B. Einschreiben), per Fax oder, sofern angeboten, über ein sicheres Online-Formular der Behörde erfolgen.

Der Einspruch muss deutlich als solcher erkennbar sein und sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Betroffenen
  • Datum und Aktenzeichen des Bescheids
  • Klare Erklärung des Einspruchs
  • Optional: eine Begründung (kann auch später folgen)
  • Unterschrift, sofern per Post oder Fax

Adressen und Kontaktdaten der Bußgeldstelle finden Sie im Bescheid. Es wird empfohlen, eine Kopie des Schreibens sowie einen Nachweis über den Versand aufzubewahren.

Was folgt nach der Einlegung?

Nach Einreichen des Einspruchs prüft die zuständige Behörde den Fall erneut. Währenddessen wird das Verfahren pausiert. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Folgende Szenarien sind möglich:

  • Der Bescheid wird aufgehoben: Die Behörde erkennt Fehler und stellt das Verfahren ein.
  • Der Bescheid wird angepasst: Bußgeld oder Punkte werden reduziert, das Fahrverbot entfällt ggf.
  • Der Einspruch wird abgelehnt: Die Sache wird dann an die Staatsanwaltschaft und anschließend an das Amtsgericht übergeben.

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kann der Einspruch jederzeit zurückgezogen werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn sich die Erfolgsaussichten als gering erweisen oder zusätzliche Verfahrenskosten drohen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Rotlichtverstoß ist eine ernste Angelegenheit – doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Ein Einspruch kann sich lohnen, besonders bei unklarer Beweislage, technischen Zweifeln oder besonderen Umständen.

Die Frist beträgt 14 Tage nach Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und möglichst vollständig sein.

Unsere kostenlose Vorlage im Word- und PDF-Format hilft Ihnen, schnell und rechtssicher zu handeln. Nutzen Sie Ihr gutes Recht, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten.

Antworten auf häufige Fragen

Wie lange muss eine Ampel rot sein, damit es als schwerer Verstoß zählt?

Ein Rotlichtverstoß wird in zwei Stufen unterschieden: Hat die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot geleuchtet, gilt dies als einfacher Verstoß – mit einem geringeren Bußgeld und meist ohne Fahrverbot. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser wird härter bestraft, in der Regel mit einem höheren Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und sollte genau geprüft werden.

Was bedeutet „Beweismittel: Messgerät“ im Bußgeldbescheid?

Wenn im Bußgeldbescheid „Beweismittel: Messgerät“ steht, bezieht sich das meist auf eine technische Überwachungseinrichtung, z. B. eine Induktionsschleife oder eine Blitzerkamera, die den Verstoß automatisch erfasst hat. Diese Geräte müssen regelmäßig geeicht und korrekt installiert sein. Fehlerhafte Kalibrierung, falsche Positionierung oder Bedienfehler können zu falschen Ergebnissen führen. Wenn Zweifel an der Messung bestehen oder das Messgerät nicht eindeutig benannt ist, kann dies ein Ansatzpunkt für einen Einspruch sein. Ein technisches Gutachten kann hier gegebenenfalls hilfreich sein.

Ist ein Fahrverbot bei Rotlichtverstoß immer zwingend?

Nein, ein Fahrverbot ist nicht in jedem Fall verpflichtend. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung oder Sachschaden wird oft nur ein Bußgeld verhängt. Ein Fahrverbot droht insbesondere bei einem qualifizierten Verstoß (über eine Sekunde Rot) oder wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Auch Wiederholungstäter sind häufiger betroffen. In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot abgewendet werden – z. B. wenn berufliche Härte droht. In solchen Fällen kann ein Einspruch helfen, um das Verfahren zu beeinflussen oder das Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld zu ersetzen.

Kann ich auch online Einspruch einlegen?

Einige Bußgeldstellen bieten inzwischen Online-Portale oder elektronische Formulare an, über die ein Einspruch eingereicht werden kann. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von der zuständigen Behörde ab – ein Blick auf den Bußgeldbescheid oder die Website der Behörde gibt Aufschluss. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und der Einspruch fristgerecht eingeht. Wenn Sie den Einspruch online einreichen, empfiehlt sich der Ausdruck oder die Speicherung einer Bestätigung. Sollte kein Online-Weg möglich sein, bleibt der postalische Einspruch die sichere Variante.

Was passiert, wenn ich den Einspruch zurückziehe?

Wenn Sie den Einspruch zurückziehen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die ursprünglich festgelegte Sanktion (z. B. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) tritt in Kraft. Der Rückzug kann jederzeit vor einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen. Manchmal ist dies sinnvoll – etwa, wenn sich herausstellt, dass der Einspruch kaum Erfolgsaussichten hat oder zusätzliche Kosten drohen. Es genügt ein formloses Schreiben an die Bußgeldstelle, in dem der Rücktritt vom Einspruch erklärt wird. Der Rückzug ist endgültig und kann nachträglich nicht mehr widerrufen werden.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.