Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Überladung des Fahrzeugs

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Eine Überladung des Fahrzeugs liegt vor, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Je nach Ausmaß der Überschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen auch ein Fahrverbot – vor allem im gewerblichen Verkehr.

Doch nicht immer ist der Bußgeldbescheid gerechtfertigt. Fehlerhafte Messungen, unklare Gewichtsangaben oder besondere Umstände können einen Einspruch rechtfertigen.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kostenlose Einspruchsvorlage im PDF- und editierbaren Word-Format an, die Sie individuell anpassen und direkt verwenden können.

Zudem erhalten Sie eine praxisnahe Anleitung, wie, wann und wo Sie den Einspruch einreichen – und was danach passiert.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]


An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]


[Ort], den [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.


Begründung:


Nach sorgfältiger Prüfung des Bescheids und der Umstände bin ich der Auffassung, dass die beanstandete Überladung des Fahrzeugs nicht in dem Umfang vorlag bzw. nicht korrekt festgestellt wurde.


[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Die Beladung erfolgte auf Grundlage der Fahrzeugpapiere, eine Überschreitung war nicht erkennbar.

– Die Verwiegung wurde unter nicht nachvollziehbaren oder fehlerhaften Bedingungen durchgeführt.

– Es lagen ungenaue oder unvollständige Angaben zum Fahrzeuggewicht vor.

– Die Ladung war für eine kurze Fahrt auf privatem Gelände bestimmt und wurde sofort entladen.

– Der Anhänger war nicht überladen, sondern die Zuladung wurde falsch berechnet.]


Ich bitte um eine erneute Überprüfung des Vorwurfs sowie eine entsprechende Stellungnahme.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Überladung des Fahrzeugs

In welchen Fällen ein Einspruch lohnt

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Überladung des Fahrzeugs kann sich in mehreren konkreten Fällen lohnen:

  • Fehlende oder fehlerhafte Verwiegung: Wenn das Fahrzeuggewicht nicht unter genormten Bedingungen oder mit ungeeichter Technik ermittelt wurde.
  • Unklare Gewichtsangaben: In den Fahrzeugpapieren können unklare oder falsche Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht stehen.
  • Beladung durch Dritte: Sie haben das Fahrzeug nicht selbst beladen, sondern Dritte haben die Verantwortung übernommen (z. B. Spedition).
  • Nur geringe Überschreitung: Bei sehr geringer Überladung unter 5 % kann mit einem Hinweis oder einer Einstellung gerechnet werden.
  • Transport auf Privatgelände: Wurde das überladene Fahrzeug ausschließlich auf privatem Gelände genutzt, greift das OWiG möglicherweise nicht.
  • Formale Fehler im Bescheid: Unklare Ortsangaben, falsches Kennzeichen oder unvollständige Darstellung des Sachverhalts.

Trifft einer dieser Punkte zu, kann ein Einspruch gerechtfertigt und Erfolg versprechend sein.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Überladung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung. Erfolgt diese per Post, gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt – sofern nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird.

Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. In Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit oder falscher Zustellung, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden (§ 67 OWiG).

Wie ein Einspruch eingereicht wird

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Bußgeldstelle eingehen. Er kann per Post, per Fax oder – falls angeboten – auch online eingereicht werden.

Erforderliche Angaben im Einspruch sind:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Einspruchstellers
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Optional: Begründung, falls bereits vorhanden (kann nachgereicht werden)
  • Unterschrift, falls der Einspruch schriftlich erfolgt

Bewahren Sie immer eine Kopie des Einspruchs und einen Versandnachweis auf, z. B. Einschreiben oder Fax-Sendebericht.

Was folgt nach der Einlegung?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt erneut. Das Verfahren ruht in dieser Zeit – es besteht keine Pflicht zur Zahlung des Bußgeldes bis zur Entscheidung.

Mögliche Ergebnisse:

  • Einstellung des Verfahrens: Wenn der Vorwurf nicht haltbar ist oder Zweifel bestehen.
  • Anpassung des Bescheids: Reduzierung des Bußgelds oder Wegfall von Punkten/Fahrverbot bei mildernden Umständen.
  • Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft: Bei Ablehnung des Einspruchs kann das Verfahren an das Amtsgericht übergeben werden.

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit vor der gerichtlichen Entscheidung möglich.

Schlussgedanken

Eine Überladung des Fahrzeugs kann teuer werden – vor allem bei gewerblichen Fahrten. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Ein Einspruch lohnt sich bei Messfehlern, geringen Abweichungen oder formalen Mängeln.

Sie haben 14 Tage nach Zustellung Zeit, Ihren Einspruch schriftlich einzureichen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Vorlage als Word- oder PDF-Datei.

Ein gut begründeter Einspruch kann Strafen reduzieren oder ganz verhindern – nutzen Sie Ihr Recht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafen drohen bei Überladung?

Die Strafen richten sich nach dem Ausmaß der Überladung und ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Transport handelt. Bei bis zu 5 % Überladung drohen meist nur Verwarnungen oder geringe Bußgelder. Bei 5–10 % kann es bereits zu Bußgeldern ab 30 Euro kommen. Ab 20 % Überladung werden teils hohe Bußgelder (über 100 Euro), 1 Punkt in Flensburg und bei gewerblichem Transport auch Fahrverbote verhängt. Die Sanktionen steigen bei Lkw deutlich an. Ein Einspruch kann helfen, wenn Zweifel an der Messung oder dem Verantwortlichen bestehen.

Wie wird Überladung festgestellt?

Die Überladung wird in der Regel durch Wiegen des Fahrzeugs festgestellt – entweder mit mobilen Achslastwaagen, stationären Wiegestationen oder in Kontrollstellen. Die gemessene Achslast wird mit dem zulässigen Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein verglichen. Problematisch kann es werden, wenn das Wiegen nicht unter normierten Bedingungen erfolgt, z. B. auf unebenem Untergrund oder mit ungeeichten Geräten. In solchen Fällen lohnt es sich, Einsicht in die Messprotokolle zu verlangen und die Genauigkeit zu hinterfragen. Fehlerhafte Verwiegungen können den Bescheid entkräften.

Gilt auch der Fahrer als verantwortlich?

Ja, grundsätzlich haften sowohl der Fahrzeughalter als auch der Fahrer für eine Überladung – insbesondere, wenn sie davon Kenntnis hatten oder hätten haben müssen. Im gewerblichen Bereich kann auch der Verlader oder Disponent belangt werden. Wenn der Fahrer jedoch nachweisen kann, dass er keine Kenntnis hatte oder sich auf Angaben Dritter verlassen hat, kann dies im Verfahren berücksichtigt werden. Bei privaten Fahrten liegt die Verantwortung fast immer beim Fahrer. Ein Einspruch kann klären, ob die Verantwortung korrekt zugewiesen wurde.

Zählt eine Überladung auch auf kurzer Strecke?

Ja, das Verkehrsrecht macht keinen Unterschied zwischen kurzen und langen Strecken. Auch eine kurze Fahrt mit überladenem Fahrzeug kann geahndet werden – selbst innerhalb eines Industriegebiets oder zwischen zwei nahegelegenen Baustellen. Entscheidend ist allein die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts. Nur bei Fahrten ausschließlich auf privatem, nicht öffentlichem Gelände greift das Ordnungswidrigkeitengesetz möglicherweise nicht. Ein Einspruch kann in solchen Fällen klären, ob tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum betroffen war.

Was kann ich als Beweis im Einspruch anführen?

Sie können unterschiedliche Nachweise beifügen: eine Kopie des Fahrzeugscheins, Wiegeprotokolle mit abweichenden Ergebnissen, Fotos der Beladung, Angaben zur Ladungsverteilung, Aussagen von Zeugen (z. B. Verlader, Mitarbeiter), oder Nachweise, dass Sie das Fahrzeug nicht selbst beladen haben. Auch eine Bestätigung, dass das Fahrzeug nur auf privatem Gelände bewegt wurde, kann hilfreich sein. Je genauer und nachvollziehbarer Ihre Unterlagen sind, desto höher sind die Erfolgschancen Ihres Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen Überladung.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.