Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubtem Straßenverkauf

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Bußgeldbescheid wegen unerlaubtem Straßenverkauf kann Sie schnell treffen – etwa wenn Sie ohne Genehmigung Waren, Speisen oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum angeboten haben. Auch bei kleinen Verkaufsaktionen kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, wenn Sie die Situation anders sehen oder mildernde Umstände vorliegen.

Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – sowohl als PDF als auch als bearbeitbare Word-Datei. Zusätzlich erhalten Sie eine klare Anleitung zum weiteren Vorgehen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein, der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde.

Mir wird ein unerlaubter Straßenverkauf vorgeworfen. Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und bestreite den Vorwurf in dieser Form.

Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Ich war nur kurzzeitig vor Ort und es handelte sich nicht um einen gewerblichen Verkauf.“
ODER
„Für die Verkaufsaktion lag eine mündliche Genehmigung des Ordnungsamtes vor.“
ODER
„Es fand kein Verkauf statt, sondern lediglich eine kostenlose Verteilung von Informationsmaterial.“
ODER
„Ich war über die Genehmigungspflicht nicht informiert und bitte um Nachsicht als Erstverstoß.“]

Ich beantrage, das Verfahren einzustellen oder den Bescheid aufzuheben.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls postalisch eingereicht].

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubtem Straßenverkauf

Beispiele für Einspruchsanlässe

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubten Straßenverkaufs lohnt sich in vielen Fällen:

  • Keine Genehmigungspflicht: Nicht jeder Verkauf im öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig – z. B. bei privaten, nicht gewerblichen Aktionen.
  • Missverständnisse mit dem Ordnungsamt: Manchmal liegen Fehlinformationen oder fehlende mündliche Absprachen vor, die sich klären lassen.
  • Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Bußgeldbescheid können diesen unwirksam machen.
  • Verhältnismäßigkeit: Ist das Bußgeld ungewöhnlich hoch oder der Verstoß geringfügig, kann eine Reduzierung oder Einstellung beantragt werden.
  • Kein tatsächlicher Verkauf: Wenn es sich z. B. nur um eine Infostandaktion oder Spendenwerbung handelte, liegt evtl. kein Verkaufsverstoß vor.

Ein Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu erklären und die Angelegenheit korrekt darstellen zu lassen.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Sie haben für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, gerechnet ab dem Tag nach der Zustellung des Bescheids.

Beispiel: Wird der Bescheid am 5. Juni zugestellt, endet die Einspruchsfrist am 19. Juni um Mitternacht.

Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 67 Absatz 1 OWiG. Der Einspruch muss rechtzeitig bei der Behörde eingehen, nicht nur abgesendet worden sein.

Eine verspätete Einreichung führt zur Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Nur bei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.

Einspruch richtig einreichen

Der Einspruch ist schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Ordnungsbehörde einzureichen. Dies kann per Post, Fax oder persönlich erfolgen. Eine Einreichung per E-Mail ist in der Regel nicht zulässig, es sei denn, eine qualifizierte Signatur wird verwendet.

Ihr Einspruchsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Zustellungsdatum
  • Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn Sie eine Einstellung oder Reduzierung erreichen möchten.

Und dann?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde, ob dieser form- und fristgerecht ist. Anschließend erfolgt eine erneute Bewertung der Sachlage.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, ändern oder aufrechterhalten. Bei unklarer Rechtslage oder Uneinigkeit kann der Fall an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.

Dort findet dann eine öffentliche Verhandlung statt. Sie haben das Recht, sich dort zu äußern, Beweismittel vorzulegen oder sich vertreten zu lassen.

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

Schlussgedanken

Ein Bußgeld wegen unerlaubtem Straßenverkauf ist oft nicht endgültig. Wenn der Vorwurf nicht zutrifft oder Sie mildernde Umstände vorbringen möchten, steht Ihnen das Recht auf Einspruch offen.

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich bei der Behörde eingehen. Eine Begründung kann helfen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um den Einspruch schnell und korrekt einzureichen – als PDF oder Word-Datei individuell anpassbar.

Antworten auf häufige Fragen

Was gilt überhaupt als unerlaubter Straßenverkauf?

Ein unerlaubter Straßenverkauf liegt vor, wenn Waren, Dienstleistungen oder Speisen im öffentlichen Raum ohne entsprechende Erlaubnis angeboten werden. Das betrifft z. B. den Verkauf von Getränken, Souvenirs oder selbstgemachten Produkten auf Gehwegen, Plätzen oder in Parks. In vielen Städten sind dafür Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich, die bei der Ordnungsbehörde zu beantragen sind. Auch das Anbieten ohne festen Stand – etwa aus einem Kofferraum oder Bollerwagen heraus – kann als Verstoß gelten. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Gemeinde, daher lohnt sich ein Blick in die örtliche Satzung.

Muss ich mit weiteren Konsequenzen außer dem Bußgeld rechnen?

In der Regel bleibt es bei einem Bußgeld. In schweren oder wiederholten Fällen kann jedoch auch ein Verbot weiterer Verkaufsaktionen ausgesprochen werden. Zudem kann die Ware beschlagnahmt oder sichergestellt werden. Wenn Sie als Gewerbetreibender mehrfach auffällig werden, kann dies sogar Auswirkungen auf Ihre Gewerbeerlaubnis haben. Auch der Rufschaden, insbesondere bei öffentlichen Aktionen, sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Einspruch einzulegen und gegebenenfalls eine Genehmigung nachzureichen oder die Umstände zu erklären, um weitere Maßnahmen zu vermeiden.

Welche Nachweise helfen mir beim Einspruch?

Hilfreich sind z. B. Fotos vom Verkaufsort, die zeigen, dass es sich nicht um öffentlichen Raum handelt, oder dass keine Behinderung stattfand. Auch Genehmigungen – selbst wenn sie nur mündlich erteilt wurden – sollten dokumentiert werden. Zeugen, die bestätigen können, dass kein Verkauf stattfand oder dass die Aktion nur kurzfristig war, sind ebenfalls nützlich. Wenn Sie eine gemeinnützige Aktion durchgeführt haben, kann ein Nachweis über den Zweck unterstützend wirken. Je besser Sie dokumentieren, dass kein vorsätzlicher oder relevanter Verstoß vorlag, desto höher sind die Chancen auf Einstellung.

Wie kann ich rechtlich prüfen, ob ich eine Genehmigung gebraucht hätte?

Grundsätzlich regeln die Kommunen per Sondernutzungssatzung, wann eine Genehmigung für Straßenverkäufe nötig ist. Diese Satzungen sind meist online einsehbar oder bei der Ordnungsbehörde erhältlich. Häufig gilt: Sobald öffentlicher Verkehrsraum genutzt wird – etwa Gehwege, Plätze oder Straßen – ist eine Genehmigung erforderlich. Auch zeitlich befristete Verkaufsaktionen fallen darunter. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall unter die Genehmigungspflicht fällt, können Sie bei der Ordnungsbehörde nachfragen. Ein Hinweis: Auch wenn die Aktion nur „klein“ war, gelten dieselben Regeln wie für große Verkaufsstände.

Wie gehe ich vor, wenn der Fall vor Gericht kommt?

Sollte die Behörde Ihren Einspruch nicht akzeptieren und den Fall ans Gericht weiterleiten, erhalten Sie eine Ladung zur mündlichen Verhandlung. Dort sollten Sie persönlich erscheinen oder einen Vertreter schicken. Sie können sich äußern, Beweise vorlegen und Zeugen benennen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Bescheid aufrechterhalten, reduziert oder aufgehoben wird. Eine gute Vorbereitung – etwa mit Fotos, Unterlagen oder Zeugen – erhöht Ihre Erfolgsaussichten. Falls Sie unsicher sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Ordnungswidrigkeiten hinzuzuziehen, insbesondere wenn es um hohe Bußgelder oder gewerbliche Interessen geht.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.