Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Nutzung von Radarwarnern
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Nutzung von Radarwarnern – Vorlage als Text ansehen
Die Nutzung von Radarwarngeräten oder entsprechenden Apps ist in Deutschland verboten. Gemäß § 23 Abs. 1c StVO darf niemand ein Fahrzeug führen, das ein betriebsbereites Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet – dazu gehören auch Navigationsgeräte oder Smartphones mit aktivierter Radarwarnfunktion.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und die Beschlagnahmung oder Löschung der Software.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, obwohl keine aktive Nutzung vorlag oder es sich um ein Missverständnis handelt, können Sie Einspruch einlegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format sowie die verständliche Anleitung auf dieser Seite.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
– Es war keine Radarwarner-App aktiv oder geöffnet.
– Mein Gerät verfügt zwar über eine entsprechende Funktion, diese war aber deaktiviert.
– Ich war nicht der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Kontrolle.
– Der Hinweis auf eine angebliche Nutzung beruht lediglich auf der installierten App, nicht auf der tatsächlichen Anwendung.
– Der Bußgeldbescheid enthält fehlerhafte Angaben zu Fahrzeugdaten, Ort oder Zeitpunkt.]
[Vorname Nachname]
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Wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Nutzung eines Radarwarners ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Keine aktive Nutzung: Die App oder Funktion war zwar installiert, aber nicht aktiviert oder im Hintergrund geschlossen.
- Unklare Beweislage: Die Behörde stützt den Vorwurf lediglich auf die Existenz der App, nicht auf eine tatsächliche Nutzung.
- Fehlende Fahreridentifikation: Sie sind Halter des Fahrzeugs, waren aber nicht selbst der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle.
- Deaktivierte Funktion: Das Gerät verfügte über die Funktion, diese war jedoch deaktiviert oder durch Updates entfernt.
- Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte Angaben zu Ort, Zeit, Gerät oder Fahrzeugdaten.
Ein sachlich begründeter Einspruch kann bei unklarer oder fehlender Beweislage durchaus erfolgreich sein.
Was gilt es zeitlich zu beachten?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Wird der Bescheid per Post versendet, gilt der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt – sofern kein anderer Nachweis vorliegt.
Ein verspäteter Einspruch ist nur über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 OWiG) möglich, etwa bei Krankheit oder nachweisbarem Zustellfehler.
So funktioniert die Einlegung
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldstelle gerichtet sein. Der Versand kann per Brief, per Fax oder – falls von der Behörde angeboten – über ein Online-Formular erfolgen.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Vollständiger Name und Adresse
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Deutliche Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Optional: Begründung mit Nachweisen (z. B. Screenshots, Zeugen, Protokolle)
- Ihre Unterschrift (bei schriftlicher Einreichung per Brief oder Fax)
Eine Kopie sowie ein Versandnachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Faxprotokoll) sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Nach dem Einspruch – was passiert nun?
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Vorwurf erneut. Während dieser Prüfung ruht das Verfahren – Sie müssen das Bußgeld zunächst nicht bezahlen.
Mögliche Ergebnisse:
- Einstellung des Verfahrens: Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt oder keine ausreichenden Beweise vorliegen.
- Abmilderung der Sanktion: Etwa bei erstmaligem Verstoß oder wenn keine aktive Nutzung nachgewiesen werden kann.
- Weiterleitung an das Amtsgericht: Wird der Einspruch abgelehnt, kann der Fall zur gerichtlichen Klärung weitergegeben werden.
Sie können den Einspruch jederzeit zurückziehen, solange keine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist.
Schlussgedanken
Die Nutzung eines Radarwarners während der Fahrt ist verboten – aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt. Wenn keine aktive Nutzung vorlag, das Gerät deaktiviert war oder Sie nicht der Fahrer waren, kann ein Einspruch gerechtfertigt sein.
Sie haben 14 Tage nach Zustellung des Bescheids Zeit, Ihren Einspruch schriftlich einzureichen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format.
Ein gut begründeter Einspruch kann helfen, unnötige Strafen und Punkte zu vermeiden.
Fragen und Antworten
Was zählt als Radarwarner im rechtlichen Sinne?
Als Radarwarner gelten alle Geräte oder Anwendungen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen – insbesondere Geschwindigkeitsmessungen – anzeigen, stören oder erkennen. Das umfasst eigenständige Geräte, Navigationsgeräte mit integrierter Warnfunktion sowie Apps auf Smartphones. Maßgeblich ist, ob das Gerät während der Fahrt betriebsbereit ist. Auch deaktivierte Apps, die im Hintergrund laufen, können als „bereit zur Nutzung“ gewertet werden – daher ist Vorsicht geboten.
Ist das bloße Installieren einer App schon strafbar?
Nein, das reine Installieren ist nicht verboten – erst die aktive Nutzung während der Fahrt ist entscheidend. Das heißt: Die App darf auf dem Gerät vorhanden sein, darf aber während der Fahrt nicht aktiv laufen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass die App zum Zeitpunkt der Kontrolle deaktiviert oder geschlossen war. Bei Zweifeln an der Nutzungslage sollten Sie Screenshots oder andere technische Nachweise im Einspruch beifügen.
Was droht bei der Nutzung eines Radarwarners?
Wer einen Radarwarner während der Fahrt nutzt, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (§ 23 Abs. 1c StVO). Zusätzlich kann das Gerät oder die App durch die Polizei gelöscht oder deaktiviert werden. Wird der Verstoß im Rahmen einer Kontrolle festgestellt, kann es auch zu einer sofortigen Untersagung der Weiterfahrt kommen – insbesondere bei fest verbauten Geräten. Der Einspruch kann sich lohnen, wenn keine aktive Nutzung bewiesen ist.
Darf ich Beifahrer sein und eine Radarwarn-App benutzen?
Nein, auch wenn nicht Sie selbst, sondern ein Beifahrer eine App zur Radarwarnung nutzt, gilt dies als Verstoß – sofern der Fahrer dadurch gewarnt wird. Die Regelung richtet sich gegen das Verwenden solcher Funktionen während des Führens eines Fahrzeugs. Wenn der Beifahrer eine App offen hat, die dem Fahrer Hinweise gibt, wird dies rechtlich dem Fahrer zugerechnet. In einem Einspruch können Sie darlegen, dass keine Warnung stattfand oder der Fahrer nichts davon wusste.
Wie kann ich die Nutzung widerlegen?
Am besten ist es, wenn Sie nachweisen können, dass zum fraglichen Zeitpunkt keine App aktiv war. Dazu können Screenshots vom App-Status, Protokolle des Smartphones oder Aussagen von Zeugen hilfreich sein. Auch ein Ausdruck Ihrer letzten App-Nutzung oder ein aktueller Softwarestand (z. B. automatische Deaktivierung der Funktion durch Updates) kann Ihre Aussage untermauern. Je konkreter Ihre Nachweise sind, desto besser stehen die Chancen, dass Ihr Einspruch erfolgreich ist.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.