Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Werbung

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Werbung erhalten haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Ihnen steht das Recht auf Einspruch zu – insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder die Maßnahme überzogen ist.

Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch, die Sie im PDF-Format oder als Word-Dokument herunterladen und anpassen können.

Außerdem zeigen wir Ihnen, wann sich ein Einspruch lohnt, wie lange Sie dafür Zeit haben und wie Sie diesen korrekt einreichen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein, der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde.

Der Vorwurf betrifft unerlaubte Werbung gemäß [ggf. Paragraph, z. B. § 7 UWG oder kommunale Satzung]. Ich bestreite den dargestellten Sachverhalt bzw. bitte um erneute Prüfung.

Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Die Werbemaßnahme wurde mit Einwilligung des Empfängers durchgeführt.“
ODERODER
„Die beanstandete Verteilung erfolgte außerhalb des betroffenen Gebietes.“
ODER
„Ich wurde nicht korrekt über das Werbeverbot informiert.“]

Ich bitte darum, den Bescheid aufzuheben oder das Verfahren einzustellen.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls per Post versendet].

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Werbung

Wann der Einspruch eine Option ist

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Werbung ist in vielen Fällen gerechtfertigt:

  • Einwilligung lag vor: Wenn der Empfänger der Werbung vorher zugestimmt hat, liegt kein Verstoß vor.
  • Unklarer Werbebegriff: Nicht jede Information ist automatisch Werbung – eine rechtliche Abgrenzung kann notwendig sein.
  • Falsche Person oder Firma beschuldigt: Wenn der Bußgeldbescheid an die falsche Person gerichtet ist, sollte Einspruch eingelegt werden.
  • Verstoß nicht klar nachweisbar: Wenn unklar ist, wer genau für die Werbemaßnahme verantwortlich war, kann das Verfahren eingestellt werden.
  • Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte Angaben (z. B. falsches Datum, fehlendes Aktenzeichen) können zur Unwirksamkeit des Bescheids führen.

Ein sorgfältig formulierter Einspruch hilft, den Vorwurf aufzuklären und gegebenenfalls zurückzuweisen.

Was gilt es zeitlich zu beachten?

Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Werbung gilt eine zweiwöchige Frist ab dem Tag nach der Zustellung des Bescheids.

Geht der Bescheid beispielsweise am 10. Mai zu, beginnt die Frist am 11. Mai und endet am 24. Mai um 24:00 Uhr.

Die gesetzliche Grundlage für diese Frist ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Wichtig: Es zählt nicht das Absendedatum, sondern der Eingang bei der Behörde. Wer zu spät reagiert, verliert sein Recht auf Einspruch – eine Wiedereinsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Dies kann per Post, Fax oder persönlich zur Niederschrift erfolgen. Eine Einreichung per E-Mail ist in der Regel nicht zulässig.

Damit der Einspruch wirksam ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Adresse des Betroffenen
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Datum der Zustellung
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird

Eine Begründung ist nicht zwingend, kann aber hilfreich sein, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Verlauf nach der Einreichung

Nach Eingang des Einspruchs prüft die zuständige Behörde, ob dieser fristgerecht und formal korrekt eingereicht wurde. Anschließend erfolgt eine erneute Sachprüfung.

Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abändern oder bestätigen. Ist der Sachverhalt unklar oder rechtlich strittig, kann der Fall zur Entscheidung an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.

Das Gericht lädt in diesem Fall in der Regel zu einer öffentlichen Verhandlung ein. Dort können Sie sich äußern und Beweise vorlegen. Auch ein Vergleich oder eine Einstellung ist möglich.

Sie können den Einspruch bis zur gerichtlichen Entscheidung zurückziehen.

Kurze Zusammenfassung

Wenn Ihnen unerlaubte Werbung vorgeworfen wird, müssen Sie den Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen. Innerhalb von zwei Wochen können Sie schriftlich Einspruch einlegen.

Die Behörde prüft den Fall dann erneut. In vielen Fällen kann der Bescheid aufgehoben oder das Verfahren eingestellt werden.

Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Mustervorlage – als PDF oder Word-Dokument – und passen Sie diese einfach an Ihre Situation an.

Wissenswertes in Frageform

Was zählt eigentlich als unerlaubte Werbung?

Unerlaubte Werbung liegt vor, wenn Werbematerialien ohne vorherige Zustimmung verteilt oder versendet werden – etwa per Post, E-Mail, Fax oder direkt an der Haustür. Besonders streng ist das Gesetz bei Werbung an Verbraucher ohne ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG). Auch das Anbringen von Flyern an Autos oder Haustüren kann je nach kommunaler Regelung unzulässig sein. Selbst scheinbar harmlose Werbegeschenke oder Informationsblätter können als Werbung gewertet werden. Es kommt auf den kommerziellen Zweck an. Wer unsicher ist, sollte prüfen, ob eine Einwilligung vorliegt oder ob lokale Regelungen beachtet wurden.

Kann ein einmaliger Verstoß wirklich ein Bußgeld rechtfertigen?

Ja, auch ein einmaliger Verstoß kann geahndet werden – vor allem, wenn er klar dokumentiert ist. Die Höhe des Bußgelds hängt von der Schwere des Verstoßes ab. In vielen Fällen wird bei einem erstmaligen Verstoß jedoch ein geringeres Bußgeld verhängt oder das Verfahren eingestellt – vor allem, wenn Sie einsichtig sind oder der Verstoß auf einem Missverständnis beruhte. Dennoch ist es wichtig, innerhalb der Frist Einspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid ungerechtfertigt ist. Ein gut begründeter Einspruch kann zu einer milderen Entscheidung oder zur Einstellung führen.

Wie kann ich beweisen, dass die Werbung erlaubt war?

Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie alle Unterlagen beifügen, die Ihre Darstellung stützen. Dazu gehören z. B. schriftliche Einwilligungen von Empfängern, Werbevereinbarungen, Genehmigungen der Stadt oder interne Protokolle, die die Art und Weise der Verteilung belegen. Auch Fotos von Aufklebern mit „Werbung erwünscht“ oder Zeugen, die die Situation bestätigen können, sind hilfreich. Es gilt: Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Angaben, desto besser stehen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert wird. Bewahren Sie solche Nachweise stets gut auf, um bei Bedarf reagieren zu können.

Was passiert, wenn der Fall vor Gericht geht?

Wenn die Behörde nach dem Einspruch keine Entscheidung treffen möchte oder kann, wird der Fall ans Amtsgericht weitergegeben. Dort kommt es in der Regel zu einer öffentlichen Verhandlung. Sie erhalten eine Ladung mit Termin und sollten unbedingt erscheinen oder sich anwaltlich vertreten lassen. In der Verhandlung wird der Sachverhalt nochmals geprüft. Sie können Beweise vorlegen, Zeugen benennen und sich zur Sache äußern. Das Gericht kann den Bescheid bestätigen, abändern oder das Verfahren einstellen. Auch Vergleiche sind möglich. Es ist ratsam, sich gut vorzubereiten, insbesondere wenn hohe Bußgelder drohen.

Entstehen mir durch den Einspruch zusätzliche Kosten?

Der Einspruch selbst ist kostenlos. Wenn die Behörde das Verfahren einstellt oder das Bußgeld reduziert, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Wird der Fall jedoch ans Gericht abgegeben und Sie verlieren, müssen Sie mit Gerichts- und eventuell Anwaltskosten rechnen. Auch Zeugenkosten oder Auslagen können hinzukommen. Wenn Sie gewinnen oder das Verfahren eingestellt wird, trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten. In jedem Fall sollten Sie abwägen, ob sich der Einspruch lohnt – die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Eine rechtzeitige und gut begründete Stellungnahme kann helfen, zusätzliche Kosten zu vermeiden.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.