Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verkauf außerhalb der Ladenschlusszeiten

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Der Verkauf von Waren außerhalb der gesetzlich erlaubten Öffnungszeiten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für den Ladenschluss – insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines solchen Verstoßes erhalten haben, können Sie Einspruch einlegen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie den Vorwurf für ungerechtfertigt halten oder der Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben wurde.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – im PDF-Format und als editierbare Word-Datei – sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Zustellungsdatum], ein.

Mir wird vorgeworfen, gegen die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes verstoßen und außerhalb der erlaubten Zeiten Waren verkauft zu haben. Ich bestreite den Vorwurf in der dargestellten Form bzw. bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts.

Begründung (optional):
[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Es handelte sich nicht um einen Verkauf, sondern um eine interne Übergabe von Ware.“
ODER
„Die Waren wurden nur ausgegeben, der Verkauf erfolgte bereits vorher innerhalb der zulässigen Öffnungszeiten.“
ODER
„Der Verkauf wurde von einer Drittfirma durchgeführt, nicht durch mich oder mein Personal.“
ODER
„Ich war mir der konkreten Öffnungszeitregelung an diesem Tag nicht bewusst und habe den Fehler nach Hinweis sofort abgestellt.“]

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines Einspruchs sowie um Mitteilung über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls postalisch eingereicht]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verkauf außerhalb der Ladenschlusszeiten

Beispiele für Einspruchsanlässe

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Ladenschlussgesetz kann sich lohnen, wenn:

  • Der Verkauf außerhalb der Öffnungszeiten nicht stattgefunden hat, sondern z. B. nur eine Abholung bereits bezahlter Ware erfolgte.
  • Sie nicht verantwortlich sind, etwa wenn ein Mitarbeiter eigenmächtig gehandelt hat oder ein Dritter den Verkauf durchgeführt hat.
  • Der fragliche Verkauf unter eine Ausnahme fällt, z. B. ein Notverkauf oder ein erlaubter Sonntagsverkauf für bestimmte Warengruppen.
  • Es sich um eine einmalige, geringfügige und sofort beendete Handlung handelte, etwa bei einer Minutenüberschreitung.
  • Der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist – z. B. falsche Uhrzeit, falscher Ort, unvollständige Begründung.

Mit einem Einspruch können Sie diese Umstände geltend machen und die Höhe oder Berechtigung des Bußgeldes anfechten.

Deadline für den Einspruch

Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen und beginnt am Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Beispiel: Wird der Bescheid am 4. September zugestellt, endet die Frist am 18. September um 24:00 Uhr.

Rechtsgrundlage für die Frist ist § 67 Absatz 1 OWiG.

Wichtig: Entscheidend ist, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Behörde eingeht. Ein verspäteter Eingang führt zur Rechtskraft des Bescheids. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei unverschuldeter Fristversäumnis möglich (z. B. Krankheit).

Wie ein Einspruch eingereicht wird

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Ordnungsbehörde eingereicht werden. Zulässige Übermittlungswege sind Post, Fax oder persönliche Abgabe. Eine einfache E-Mail reicht nur aus, wenn sie qualifiziert elektronisch signiert ist.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Zustellungsdatum
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert – vor allem, wenn Sie Umstände erläutern möchten, die den Vorwurf entkräften oder abmildern.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde zunächst, ob er fristgerecht und formal korrekt eingegangen ist. Ist dies der Fall, erfolgt eine inhaltliche Neubewertung des Sachverhalts.

Sie haben die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen oder eine schriftliche Stellungnahme einzureichen – z. B. Arbeitszeitnachweise, Videoaufzeichnungen, Kassenauszüge oder Zeugenaussagen.

Die Behörde kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Fall zur Entscheidung an das Amtsgericht weitergegeben werden.

Sie können den Einspruch jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung zurückziehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Bußgeld wegen Verkaufs außerhalb der Ladenschlusszeiten kann gravierend sein, ist aber nicht immer berechtigt. Wenn Sie den Sachverhalt anders einschätzen oder bestimmte Umstände nicht berücksichtigt wurden, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, den Einspruch korrekt und rechtzeitig einzureichen.

In vielen Fällen führt ein sachlich begründeter Einspruch zur Reduzierung oder Einstellung des Verfahrens – insbesondere bei geringem Verschulden oder erstmaligem Verstoß.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was gilt als Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz?

Ein Verstoß liegt vor, wenn außerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiten Waren verkauft oder Dienstleistungen angeboten werden – z. B. an Sonn- und Feiertagen oder nach Geschäftsschluss unter der Woche. Die genauen Zeiten regeln die Bundesländer selbst. Ausnahmen gelten für Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen und bestimmte Veranstaltungen. Auch Verkaufsaktionen ohne Genehmigung in Sperrzeiten können geahndet werden. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt vom genauen Ort, der Zeit und der Art des Geschäfts ab.

Wie hoch kann das Bußgeld für Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz sein?

Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und Einzelfall. Bei erstmaligen Verstößen liegt es oft im Bereich von 100 bis 1.000 Euro. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann es auch deutlich teurer werden – bis zu 5.000 Euro oder mehr. Die Schwere des Verstoßes, die Dauer, der Umfang und die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Person oder Firma spielen eine Rolle bei der Bemessung. Ein Einspruch kann helfen, die Strafe abzumildern oder ganz aufzuheben.

Gibt es Ausnahmen von den Öffnungszeitenregelungen?

Ja, viele Landesgesetze enthalten Ausnahmen – z. B. für Tankstellen, Apotheken, Bäckereien mit eingeschränktem Sortiment, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen, sowie für Sonntagsmärkte mit Sondergenehmigung. Auch Verkaufsstellen in Kurorten oder touristischen Gebieten dürfen häufig erweiterte Öffnungszeiten nutzen. Voraussetzung ist in der Regel eine behördliche Genehmigung oder Anzeige. Ein Verstoß liegt nur vor, wenn keine entsprechende Ausnahme greift – im Einspruch kann das geprüft und geltend gemacht werden.

Wie kann ich im Einspruch nachweisen, dass kein Verkauf stattgefunden hat?

Sie können z. B. Belege wie Kassenauswertungen, Videoüberwachungsmaterial, Mitarbeiteraussagen oder Lieferscheine vorlegen. Auch Zeugen oder schriftliche Dokumentationen über Abläufe (z. B. Schließprotokolle) können helfen. Wichtig ist, dass die Nachweise plausibel und nachvollziehbar belegen, dass keine Waren übergeben oder entgeltlich abgegeben wurden. Selbst wenn Personal anwesend war, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Verkauf stattgefunden hat. Eine gute Dokumentation ist im Einspruch oft entscheidend.

Kann ich den Einspruch auch ohne Anwalt einlegen?

Ja, ein Anwalt ist für den Einspruch nicht erforderlich. Der Einspruch kann von Ihnen selbst schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei. In einfachen Fällen ist das völlig ausreichend. Wenn es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf oder hohe Geldbußen handelt oder wenn Sie sich rechtlich unsicher fühlen, kann eine anwaltliche Beratung jedoch sinnvoll sein. Besonders wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, empfiehlt sich professionelle Unterstützung.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.