Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz erhalten, sollten Sie prüfen, ob dieser gerechtfertigt ist. Verstöße gegen gesetzliche Öffnungszeiten – insbesondere an Sonn- und Feiertagen – können teuer werden, sind aber nicht immer eindeutig.

Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten oder die Umstände anders lagen. Der Einspruch bietet die Möglichkeit, Missverständnisse aufzuklären oder eine mildere Entscheidung zu erreichen.

Hier finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage – als PDF und editierbares Word-Dokument. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie korrekt und rechtzeitig Einspruch einlegen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein, der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde.

Der Vorwurf betrifft einen angeblichen Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz. Ich bitte um Überprüfung des Sachverhalts und weise die Vorwürfe in dieser Form zurück.

Begründung (optional):

[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Die Öffnung meines Geschäfts diente ausschließlich der Durchführung betriebsinterner Arbeiten ohne Publikumsverkehr.“
ODER
„Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine gesetzlich erlaubte Öffnung im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags handelte.“
ODER
„Es bestand eine Ausnahmegenehmigung durch die Kommune, die für den betreffenden Zeitraum galt.“
ODER
„Die Filiale war nicht geöffnet, lediglich Reinigungspersonal war anwesend.“]

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meines Einspruchs sowie Mitteilung über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls per Post eingereicht]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz

Wann Sie widersprechen könnten

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach dem Ladenöffnungsgesetz ist in vielen Fällen sinnvoll:

  • Keine tatsächliche Ladenöffnung: Wenn das Geschäft geschlossen war und nur interne Tätigkeiten stattfanden, liegt kein Verstoß vor.
  • Ausnahmegenehmigung lag vor: Gemeinden können Sonderöffnungen genehmigen, etwa zu Märkten oder Veranstaltungen.
  • Fehler bei der Kontrolle: Es kann vorkommen, dass Behörden versehentlich von einer Öffnung ausgehen, z. B. durch anwesendes Personal ohne Verkauf.
  • Unklare Rechtslage: Die Ladenöffnungsgesetze unterscheiden sich je nach Bundesland – manchmal sind Ausnahmen schwer nachvollziehbar.
  • Formfehler im Bescheid: Falsche Zeitangaben, fehlendes Aktenzeichen oder unvollständige Begründungen machen einen Einspruch möglich.

Mit einem Einspruch lassen sich diese Punkte geltend machen und der Sachverhalt klären.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen. Beispiel: Wird der Bescheid am 12. Mai zugestellt, endet die Frist am 26. Mai um Mitternacht.

Rechtsgrundlage ist § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Wird der Einspruch verspätet eingereicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Nur bei unverschuldetem Versäumnis ist eine Wiedereinsetzung möglich – z. B. bei Krankheit oder fehlerhafter Zustellung.

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid angegebenen Ordnungsbehörde eingehen – per Post, Fax oder zur Niederschrift vor Ort. E-Mail ist in der Regel nicht zulässig, es sei denn, sie enthält eine qualifizierte elektronische Signatur.

Diese Angaben sollte Ihr Schreiben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Datum des Bescheids und Zustellungsdatum
  • Klare Formulierung des Einspruchs

Eine ausführliche Begründung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, um eine wohlwollende Prüfung zu erreichen.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Einreichung prüft die Ordnungsbehörde zunächst die Form und Frist Ihres Einspruchs. Ist alles korrekt, wird der Fall inhaltlich erneut bewertet.

Die Behörde kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder aufrechterhalten. Bei unklarer Rechtslage oder Einspruch mit ausführlicher Begründung kann sie auch eine Einstellung des Verfahrens in Erwägung ziehen.

Wird keine Einigung erzielt, wird der Fall an das Amtsgericht übergeben. Sie erhalten dann eine Ladung zur öffentlichen Verhandlung. Dort haben Sie das Recht, sich zu äußern und Beweismittel vorzulegen.

Ein Rückzug des Einspruchs ist bis zur gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz muss nicht endgültig sein. Sie können Einspruch einlegen, wenn Sie den Vorwurf für ungerechtfertigt halten oder mildernde Umstände vorliegen.

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingehen. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie den Einspruch einfach vorbereiten.

Nach Einreichung erfolgt eine neue Prüfung. Unter Umständen wird der Bescheid aufgehoben oder das Verfahren eingestellt. Nutzen Sie Ihr Recht und verteidigen Sie Ihre Position.

Antworten auf häufige Fragen

Wann darf ich mein Geschäft an Sonn- oder Feiertagen öffnen?

Das hängt vom Ladenöffnungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. In der Regel gilt: An Sonn- und Feiertagen sind Ladenöffnungen grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Apotheken, Tankstellen, Bäckereien mit eingeschränkten Zeiten sowie an bestimmten verkaufsoffenen Sonntagen mit kommunaler Genehmigung. Auch Verkaufsstellen in Bahnhöfen oder Flughäfen haben Sonderregelungen. Wichtig ist, ob eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung für Ihren Betrieb oder Ihre Branche vorliegt. Ohne diese kann bereits das Offenhalten der Tür oder das Anbieten von Waren als Verstoß gewertet werden.

Kann ich mich auf Unwissenheit berufen, wenn ich keine Öffnungserlaubnis hatte?

Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Bußgeldern. Das bedeutet: Auch wenn Sie nicht wussten, dass eine Genehmigung notwendig ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Dennoch kann im Rahmen des Einspruchs auf mildernde Umstände hingewiesen werden – etwa bei erstmaligem Verstoß, fehlender Beratung durch die Kommune oder widersprüchlichen Informationen. Eine transparente und ehrliche Begründung kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert wird. Informieren Sie sich künftig rechtzeitig über die geltenden Regeln in Ihrer Gemeinde, um solche Konflikte zu vermeiden.

Welche Unterlagen sollte ich dem Einspruch beifügen?

Falls Sie eine Genehmigung oder Ausnahmebescheinigung besitzen, legen Sie diese unbedingt bei. Auch E-Mail-Korrespondenzen mit dem Ordnungsamt, Veranstaltungsankündigungen oder Fotos vom Geschäft am fraglichen Tag (z. B. mit geschlossener Tür) können helfen. Wenn nur interne Arbeiten durchgeführt wurden, können entsprechende Arbeitspläne oder Zeugenangaben beigefügt werden. Wichtig ist, dass Sie alles beilegen, was Ihre Darstellung plausibel macht. Je vollständiger und nachvollziehbarer Ihre Unterlagen, desto höher die Chance auf eine Einstellung oder Reduzierung des Bußgelds.

Was passiert, wenn ich den Einspruch zurückziehe?

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich. In diesem Fall wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig – das heißt, Sie müssen die Strafe zahlen, als hätte es keinen Einspruch gegeben. Der Rückzug sollte schriftlich erklärt werden, entweder formlos oder als Antwort auf eine Aufforderung der Behörde. Sie können sich vor dem Rückzug beraten lassen, z. B. wenn neue Informationen bekannt werden oder Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten. Ein Rückzug ist endgültig und sollte gut überlegt sein.

Was passiert, wenn mein Fall vor Gericht kommt?

Wenn sich die Behörde nicht von Ihrem Einspruch überzeugen lässt, wird der Fall an das Amtsgericht weitergegeben. Dort findet eine öffentliche Verhandlung statt. Sie erhalten eine Ladung und müssen erscheinen, es sei denn, Sie werden anwaltlich vertreten oder entschuldigen sich mit triftigem Grund. Vor Gericht wird der Sachverhalt erneut geprüft. Sie können Beweise und Zeugen vorbringen. Das Gericht kann das Bußgeld bestätigen, abändern oder das Verfahren einstellen. Bereiten Sie sich gut vor – insbesondere bei höherem Bußgeld oder gewerblicher Betroffenheit lohnt sich eine rechtliche Beratung.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.