Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz erhalten haben, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht, insbesondere wenn Sie den Vorwurf nicht nachvollziehen können oder die Strafe unverhältnismäßig erscheint.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage, die Sie individuell anpassen können. Sie steht als PDF sowie in einer bearbeitbaren Word-Datei zur Verfügung.

Zusätzlich erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie lange Sie dafür Zeit haben und wie Sie ihn korrekt einreichen.

An die
[Ordnungsbehörde XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein, der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde.

Mir wird ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorgeworfen. Ich bestreite den Vorwurf beziehungsweise bitte um Überprüfung des Sachverhalts.

Begründung (optional):
[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Zum angegebenen Zeitpunkt habe ich mich nicht in dem gekennzeichneten Nichtraucherbereich aufgehalten.“
ODER
„Die Beschilderung zum Rauchverbot war nicht sichtbar oder nicht eindeutig.“
ODER
„Ich war nicht die rauchende Person, sondern wurde fälschlich identifiziert.“
ODER
„Ich bitte um eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Bußgeldes, da ich keine Wiederholungstat begangen habe.“]

Ich beantrage, den Bescheid aufzuheben bzw. das Verfahren einzustellen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls per Post versendet].

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Wann Sie widersprechen könnten

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist in verschiedenen Fällen sinnvoll:

  • Sie haben nicht geraucht: Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt wurden, etwa durch eine Verwechslung, sollten Sie Einspruch einlegen.
  • Unklare oder fehlende Beschilderung: Falls das Rauchverbot nicht deutlich ausgewiesen war, kann dies als mildernder Umstand gelten.
  • Unverhältnismäßig hohes Bußgeld: In Einzelfällen können zu hohe Bußgelder durch das Gericht reduziert oder aufgehoben werden.
  • Keine vorherige Ermahnung: Wenn Sie erstmalig gegen das Gesetz verstoßen haben, kann ein milderes Vorgehen angemessen sein.
  • Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte Angaben im Bescheid (z. B. falscher Ort, fehlendes Aktenzeichen) können zur Unwirksamkeit führen.

In all diesen Fällen lohnt es sich, den Sachverhalt prüfen zu lassen und gegebenenfalls schriftlich Einspruch zu erheben.

Wichtige Fristen beachten

Sie haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids.

Wird der Bescheid zum Beispiel am 1. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 2. Mai und endet am 15. Mai um Mitternacht.

Es gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern der tatsächliche Eingang des Einspruchs bei der zuständigen Behörde.

Die gesetzliche Grundlage ist § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Bei Fristversäumnis wird der Bescheid rechtskräftig und kann nur noch unter engen Bedingungen angefochten werden (z. B. Wiedereinsetzung bei unverschuldetem Fristversäumnis).

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und ist an die im Bescheid genannte Behörde zu richten – in der Regel die zuständige Ordnungsbehörde.

Sie können den Einspruch per Post, Fax oder zur Niederschrift vor Ort einreichen. Eine Einreichung per E-Mail ist in der Regel nicht zulässig.

Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid
  • Datum des Bescheids und Zustelldatum
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber helfen, Missverständnisse aufzuklären oder eine mildere Entscheidung zu erwirken.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde, ob dieser form- und fristgerecht ist. Wird dies bejaht, erfolgt eine erneute Sachverhaltsprüfung.

Die Behörde kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder bestätigen. In manchen Fällen kann das Verfahren auch eingestellt werden – insbesondere bei unklarer Beweislage oder geringfügigem Verstoß.

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Fall an das Amtsgericht weitergeleitet werden. Dort kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung, in der Sie sich äußern und Beweise vorlegen können.

Sie können den Einspruch jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung zurückziehen. Danach wird der ursprüngliche Bescheid rechtskräftig.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist nicht automatisch bindend. Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen und den Vorwurf überprüfen zu lassen.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie den Einspruch selbst erstellen und versenden.

Im Anschluss wird der Fall erneut geprüft, gegebenenfalls eingestellt oder vor Gericht verhandelt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich zu wehren oder zumindest die Umstände zu klären.

Fragen und Antworten

Was bedeutet „Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz“?

Das Nichtraucherschutzgesetz regelt, wo das Rauchen verboten ist – z. B. in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Krankenhäusern, Bahnhöfen oder an Haltestellen. Ein Verstoß liegt vor, wenn jemand trotz eines klaren Rauchverbots in einem solchen Bereich raucht oder duldet, dass geraucht wird. Auch Betreiber von Einrichtungen können belangt werden, wenn sie das Gesetz nicht durchsetzen. Wichtig: Nicht jedes Rauchen in der Öffentlichkeit ist automatisch verboten – es kommt auf die genaue Örtlichkeit und Beschilderung an. Daher lohnt sich eine genaue Prüfung des Einzelfalls und gegebenenfalls ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Was passiert, wenn ich auf den Bescheid nicht reagiere?

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid nach Ablauf der 14-tägigen Frist automatisch rechtskräftig. Das bedeutet, Sie akzeptieren das Bußgeld und können es später nicht mehr anfechten. Es erfolgt dann entweder eine Zahlungsaufforderung oder eine Vollstreckungsmaßnahme, falls nicht gezahlt wird. Zusätzlich können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Wer untätig bleibt, verliert die Chance auf eine Überprüfung oder Herabsetzung der Strafe. Deshalb ist es ratsam, zeitnah zu handeln – selbst wenn Sie sich unsicher sind. Ein formloser Einspruch sichert Ihre Rechte und gibt Ihnen Zeit zur Klärung.

Kann ich den Einspruch auch per E-Mail einreichen?

In den meisten Bundesländern ist ein Einspruch per E-Mail nicht rechtswirksam, da die Formvorschriften eine schriftliche und eigenhändige Unterzeichnung oder ein sicheres Übermittlungsverfahren verlangen. Nur wenn eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicheres Online-Formular der Behörde vorhanden ist, kann der Einspruch auf digitalem Weg erfolgen. Andernfalls müssen Sie auf Brief, Fax oder persönliche Abgabe zurückgreifen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die schriftliche Einreichung mit Nachweis – etwa per Einschreiben oder persönliche Abgabe mit Quittung.

Muss ich das Bußgeld trotzdem erst einmal zahlen?

Nein, solange der Einspruch läuft, müssen Sie das Bußgeld nicht bezahlen. Der Bescheid ist durch den Einspruch zunächst nicht vollstreckbar. Erst wenn über den Einspruch entschieden wurde und der Bescheid bestätigt wird, wird das Bußgeld fällig. In manchen Fällen erhalten Sie trotzdem Mahnungen – diese können Sie mit Hinweis auf den laufenden Einspruch vorerst ignorieren. Es ist dennoch ratsam, die Behörde über den Einspruch zu informieren, falls Mahnungen eintreffen, um unnötige Mahngebühren oder Vollstreckung zu vermeiden. Heben Sie den Versandnachweis Ihres Einspruchs gut auf.

Wie lange dauert das Verfahren nach Einspruch?

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. In einfachen Fällen entscheidet die Behörde innerhalb weniger Wochen, ob das Verfahren eingestellt oder der Bescheid geändert wird. Kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung, kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen – abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts und der Komplexität des Falls. Zwischenzeitlich erhalten Sie meist ein Schreiben mit einem Anhörungsbogen oder einer Terminankündigung. Solange Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, bleibt der Bußgeldbescheid vorerst ohne Wirkung. Geduld ist gefragt – aber oft lohnt sich das Warten.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.