Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – Vorlage als Text ansehen
Ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist ein ernster Vorwurf. Doch nicht immer sind die Umstände so eindeutig, wie sie im Bescheid dargestellt werden. Tierhalter haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie die Vorwürfe für ungerechtfertigt halten oder Missverständnisse aufklären möchten.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Einspruch zur Verfügung – im PDF-Format und als bearbeitbares Word-Dokument. Damit können Sie Ihren Einspruch einfach selbst verfassen und rechtzeitig einreichen.
Wir erklären außerdem, wann ein Einspruch Sinn ergibt, wie die Fristen geregelt sind und was nach dem Einspruch passiert.
[Veterinäramt XY]
[Adresse der Behörde]
[PLZ Ort]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]
[Hier können Sie Ihre Begründung einfügen, z. B.:
„Das Tier war zu jeder Zeit mit Futter, Wasser und einem geschützten Platz versorgt.“
ODER
ODER
ODER
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls postalisch eingereicht].
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Wann ein Widerspruch infrage kommt
Ein Einspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn folgende Situationen zutreffen:
- Sie haben den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt: Häufig basieren Bußgelder auf Missverständnissen oder unvollständigen Beobachtungen.
- Es gab keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Das Gesetz unterscheidet zwischen absichtlichem und unbeabsichtigtem Fehlverhalten.
- Sie haben nach einem Hinweis sofort reagiert: Ein umgehendes Handeln kann als mildernder Umstand gewertet werden.
- Die Haltungsbedingungen wurden falsch eingeschätzt: Nicht jede Haltung, die ungewöhnlich erscheint, ist automatisch tierschutzwidrig.
- Der Bescheid enthält formale Fehler: Falsche Angaben zu Datum, Ort, Tierart oder Maßnahme können den Bescheid angreifbar machen.
Ein gut begründeter Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert wird.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Sie haben 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Bescheids.
Beispiel: Wurde der Bescheid am 4. Juli zugestellt, läuft die Frist bis einschließlich 18. Juli um Mitternacht.
Rechtsgrundlage ist § 67 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörde eingehen, nicht nur abgeschickt worden sein. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und ist nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) noch anfechtbar.
Wie ein Einspruch eingereicht wird
Der Einspruch ist schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde einzureichen – in der Regel beim zuständigen Veterinäramt oder einer anderen Ordnungsbehörde.
Sie können den Einspruch per Post, Fax oder persönlich zur Niederschrift einreichen. Einfache E-Mails sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, sie enthalten eine qualifizierte elektronische Signatur.
Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- Zustellungsdatum
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
Eine Begründung ist nicht verpflichtend, kann aber helfen, das Verfahren frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang prüft die Behörde zunächst, ob der Einspruch frist- und formgerecht eingereicht wurde. Anschließend wird der Sachverhalt inhaltlich neu bewertet.
In dieser Phase können Sie eine Begründung oder ergänzende Unterlagen nachreichen – etwa Fotos, tierärztliche Bescheinigungen oder Zeugenaussagen.
Die Behörde kann den Bescheid aufheben, abändern oder aufrechterhalten. Wird keine Einigung erzielt, kann der Fall ans Amtsgericht abgegeben werden. Dort findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt.
Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich.
Zusammenfassung
Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist kein endgültiges Urteil. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen.
Wenn der Vorwurf unklar, unbegründet oder überzogen erscheint, lohnt sich der Einspruch in vielen Fällen. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie das Schreiben schnell und korrekt erstellen.
Die Behörde überprüft den Fall daraufhin erneut – häufig mit dem Ergebnis einer Einstellung oder Minderung der Sanktion. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Klärung und Verteidigung Ihrer Rechte.
Antworten auf häufige Fragen
Was gilt als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt vor, wenn einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden – z. B. durch schlechte Haltung, fehlende Pflege, übermäßige Belastung oder Misshandlung. Auch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen kann strafbar sein, etwa wenn Tiere nicht ausreichend mit Wasser, Futter oder Schutz versorgt werden. Das Gesetz regelt außerdem Transport, Schlachtung und Zucht. Nicht jede Handlung ist gleich ein Verstoß – es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Deshalb ist es wichtig, sich gegen unklare oder falsche Vorwürfe zu wehren.
Wie kann ich beweisen, dass ich keinen Verstoß begangen habe?
Hilfreich sind Fotos vom Tier und seiner Umgebung, tierärztliche Bescheinigungen über Gesundheitszustand und Haltung sowie Aussagen von Zeugen (z. B. Nachbarn, Pfleger). Auch Futterrechnungen, Impfprotokolle oder Verträge mit Tiersittern können belegen, dass die Versorgung gesichert war. Wenn Sie eine Genehmigung oder Auflage eingehalten haben, sollten Sie auch diese vorlegen. Wichtig ist, dass Sie alles zusammentragen, was Ihre Sichtweise plausibel stützt. Je nachvollziehbarer Ihre Belege, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert wird.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Bei Ordnungswidrigkeiten drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Bei schwerwiegenden Fällen, etwa bewusster Tierquälerei, droht sogar eine Strafanzeige mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 17 TierSchG). Auch ein Tierhalteverbot oder die Wegnahme des Tieres ist möglich. In vielen Fällen bleibt es jedoch bei einer Verwarnung oder einem überschaubaren Bußgeld – vor allem bei erstmaligem oder leicht fahrlässigem Verhalten. Ein Einspruch kann helfen, die Situation zu klären und schwerere Folgen zu vermeiden.
Kann ich das Tier verlieren, wenn ich Einspruch einlege?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen das Tier weggenommen wird. Eine Tierentziehung ist nur zulässig, wenn konkrete Hinweise auf eine dauerhafte oder akute Gefährdung des Tieres vorliegen. In der Regel muss das durch das Veterinäramt gut begründet werden – z. B. durch Dokumentation, Gutachten oder wiederholte Verstöße. Wenn Sie einsichtig sind, kooperieren und Missstände beseitigen, wird meist von weiteren Maßnahmen abgesehen. Wichtig ist, offen mit der Behörde zu kommunizieren und Verbesserungen nachzuweisen. Der Einspruch allein führt nicht zu einem Tierverlust.
Was passiert, wenn ich den Einspruch gewinne?
Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, kann der Bußgeldbescheid ganz aufgehoben oder das Bußgeld deutlich reduziert werden. In manchen Fällen wird das Verfahren ganz eingestellt – etwa, wenn der Vorwurf nicht belegbar ist oder mildernde Umstände vorliegen. Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben von der Behörde. Sollten bereits Kosten entstanden sein (z. B. Gebühren), kann es sein, dass diese ebenfalls entfallen. In gerichtlichen Verfahren trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten, wenn Sie gewinnen. Ein erfolgreicher Einspruch bedeutet somit: keine Strafe, keine Folgen und ein geklärter Sachverhalt.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.