Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Fahrverbot
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Fahrverbot ist eine Maßnahme im Rahmen des Bußgeldrechts, bei der Betroffene für eine bestimmte Zeit (meist ein bis drei Monate) kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Wer in dieser Zeit dennoch fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen ein Fahrverbot erhalten haben, lohnt sich ein genauer Blick. Möglicherweise war das Fahrverbot noch gar nicht rechtskräftig, bereits verbüßt oder der Bescheid enthält formale Fehler.
Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – als editierbares Word-Dokument und PDF-Datei. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine klare Anleitung, wie Sie den Einspruch einreichen und was dabei zu beachten ist.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]
– Zum angegebenen Zeitpunkt war das Fahrverbot noch nicht rechtskräftig oder das Fahrverbot war ausgesetzt.
– Ich habe meinen Führerschein ordnungsgemäß bei der zuständigen Stelle abgegeben – das Fahrverbot wurde damit bereits angetreten.
– Ich habe das Fahrzeug nicht selbst geführt, eine andere Person war zum Tatzeitpunkt der Fahrer.
– Das Fahrzeug wurde aus dringenden medizinischen Gründen bewegt.
– Im Bescheid sind falsche Angaben zu Ort, Zeit oder Person enthalten.]
[Vorname Nachname]
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In welchen Fällen ein Einspruch lohnt
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fahrverstoßes während eines Fahrverbots kann in verschiedenen Alltagssituationen gerechtfertigt sein:
- Fahrverbot noch nicht rechtskräftig: Wenn Sie gegen den Ursprungsbescheid Einspruch eingelegt haben, beginnt das Fahrverbot erst mit Rechtskraft.
- Führerschein wurde bereits abgegeben: Wenn Sie den Führerschein rechtzeitig abgegeben haben, beginnt das Fahrverbot mit dem Eingang bei der Behörde.
- Verwechslung der fahrenden Person: Sie haben das Fahrzeug nicht selbst geführt, sondern jemand anders – etwa Familienmitglieder oder Mitarbeiter.
- Dringende Notfallfahrt: In seltenen Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notfälle) kann ein mildernder Umstand vorliegen.
- Formfehler im Bescheid: Fehlerhafte Angaben zu Fahrzeit, Ort oder Personalien können die Wirksamkeit des Bescheids in Frage stellen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihren Fall zu, sollten Sie Einspruch prüfen und ggf. begründen.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen ein Fahrverbot muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde eingehen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei Briefen gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustelldatum, es sei denn, Sie können einen anderen Zeitpunkt nachweisen.
Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. In besonderen Ausnahmefällen – z. B. bei nachgewiesener Krankheit – kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden (§ 67 OWiG).
Wie der Einspruch erfolgen sollte
Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen, die im Bescheid genannt ist. Die Übermittlung kann per Post, per Fax oder, falls möglich, über ein Online-Formular erfolgen.
Wichtige Inhalte Ihres Schreibens:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Die Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Eine Begründung – möglichst mit Nachweisen
- Ihre Unterschrift (bei Brief oder Fax)
Sie sollten unbedingt eine Kopie und einen Versandnachweis (z. B. Einschreiben oder Faxbericht) für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Was geschieht nach dem Einspruch?
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. In dieser Zeit ruht das Verfahren – das bedeutet, Sie müssen keine Zahlung leisten, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Mögliche Ergebnisse:
- Einstellung des Verfahrens: z. B. bei Fehlern im Bescheid oder nachvollziehbaren Ausnahmesituationen.
- Abmilderung: Das Bußgeld oder weitere Sanktionen (z. B. Punkte) können reduziert werden.
- Abgabe an die Staatsanwaltschaft: Bei schwerwiegendem Verstoß kann das Verfahren an das Amtsgericht weitergegeben werden – dann droht eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Bis zur gerichtlichen Entscheidung kann der Einspruch jederzeit zurückgezogen werden.
Kompakte Übersicht
Ein Verstoß gegen ein Fahrverbot ist ernst – doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch korrekt. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn das Fahrverbot noch nicht galt, bereits angetreten wurde oder formale Fehler vorliegen.
Die Frist für den Einspruch beträgt 14 Tage ab Zustellung. Reichen Sie den Einspruch schriftlich ein – mit Hilfe unserer kostenlosen Vorlage im Word- und PDF-Format.
Prüfen Sie Ihre Optionen sorgfältig. Ein Einspruch kann helfen, unangemessene Sanktionen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann beginnt ein Fahrverbot genau zu laufen?
Ein Fahrverbot beginnt nicht automatisch mit dem Datum im Bescheid, sondern mit der Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde – frühestens jedoch nach Rechtskraft des zugrunde liegenden Bußgeldbescheids. Haben Sie ein freiwilliges Fahrverbot ohne Abgabe abgegeben, zählt dieses nicht. Wichtig ist also: Das Fahrverbot beginnt erst, wenn Sie den Führerschein tatsächlich abgeben oder die Behörde Ihnen schriftlich den Beginn mitteilt. Ein Missverständnis beim Beginn ist ein häufiger Grund für Einsprüche.
Was passiert, wenn ich während des Fahrverbots fahre?
Wenn Sie trotz eines laufenden Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führen, droht neben einem Bußgeld auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Das kann Geldstrafe, Punkte in Flensburg und im Wiederholungsfall sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben. Zusätzlich verlängert sich das Fahrverbot oft und Ihre Fahrerlaubnis kann entzogen werden. In besonders gelagerten Fällen – z. B. bei Notfällen oder Missverständnissen – kann ein gut begründeter Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots verschieben?
In bestimmten Fällen ja. Wenn Sie erstmals ein Fahrverbot erhalten, haben Sie unter Umständen eine sogenannte „Vier-Monats-Frist“, innerhalb derer Sie selbst bestimmen können, wann Sie das Verbot antreten – vorausgesetzt, Sie haben in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten. Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Versäumen Sie es, innerhalb dieser Zeit den Führerschein abzugeben, startet das Fahrverbot automatisch. Achten Sie auf diese Frist – sie bietet Ihnen Flexibilität.
Was tun, wenn ich den Führerschein fristgerecht abgegeben habe?
Wenn Sie den Führerschein rechtzeitig abgegeben und dennoch einen Bescheid wegen Verstoßes gegen ein Fahrverbot erhalten haben, sollten Sie Einspruch einlegen. Belegen Sie, wann und wo Sie den Führerschein abgegeben haben – idealerweise mit Quittung der Behörde oder Einschreibenbeleg. Auch der Eingangsstempel oder Empfangsnachweis sind hilfreich. Oft liegt in solchen Fällen ein Übermittlungsfehler oder ein Missverständnis vor. Ein klarer Nachweis kann zur Einstellung des Verfahrens führen.
Gilt ein Fahrverbot auch für andere Fahrzeuge wie E-Scooter oder Mofa?
Ja, ein Fahrverbot gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr – unabhängig davon, ob es sich um Pkw, Motorrad, Mofa oder E-Scooter handelt. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, wie z. B. Fahrräder. Wer trotz Fahrverbot einen E-Scooter oder ein Mofa fährt, das als motorisiertes Fahrzeug gilt, riskiert ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Fahrverbot. Auch in solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein, z. B. wenn Unklarheit über die Fahrzeugart bestand.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.