Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Lenk- und Ruhezeiten sind europaweit gesetzlich geregelt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Fahrer vor Übermüdung zu schützen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt – etwa durch zu lange Lenkzeiten oder zu kurze Pausen –, riskiert ein Bußgeld und ggf. Punkte in Flensburg.

Doch nicht jeder Verstoß ist korrekt erfasst oder sanktioniert. Manchmal liegt ein technischer Fehler vor, oder es bestand ein triftiger Grund für eine Abweichung. In solchen Fällen können betroffene Fahrer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Wir stellen Ihnen eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format zur Verfügung, mit der Sie Ihren Einspruch einfach und rechtssicher formulieren können. Außerdem finden Sie auf dieser Seite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das richtige Vorgehen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

An
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen: [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.

Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung bin ich der Auffassung, dass der vorgeworfene Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten nicht oder nicht in der beschriebenen Form stattgefunden hat.

[Hier individuelle Begründung einfügen, z. B.:

– Die vermeintliche Überschreitung beruhte auf einem technischen Fehler des Kontrollgeräts bzw. der Fahrerkartenaufzeichnung.

– Es handelte sich um einen Notfall, bei dem aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Vermeidung einer Gefahr von der vorgeschriebenen Ruhezeit abgewichen werden musste.

– Die Lenkzeit wurde korrekt eingehalten, es lag lediglich eine fehlerhafte manuelle Eingabe oder Nachtragspflicht vor.

– Ich war zum fraglichen Zeitpunkt nicht im Einsatz bzw. befand mich in einer ordnungsgemäßen Ruhephase.

– Der Bußgeldbescheid enthält formale Mängel, z. B. falsches Kennzeichen oder unzutreffende Zeitangaben.]

Ich bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts und eine Stellungnahme der Behörde.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten

Beispiele für Einspruchsanlässe

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten ist besonders in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Technische Fehler: Fehlerhafte Aufzeichnung durch das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte können falsche Daten liefern.
  • Notfälle oder Ausnahmesituationen: In begründeten Fällen (z. B. Gefahrenvermeidung, medizinischer Notfall) darf von den Zeiten abgewichen werden – das muss aber dokumentiert werden.
  • Fehlinterpretation von Daten: Kontrollbehörden bewerten manchmal bestimmte Pausen oder Bereitschaftszeiten fälschlich als Lenkzeit.
  • Nicht genutztes Fahrzeug: Sie wurden zur falschen Zeit dem Fahrzeugbetrieb zugeordnet, obwohl Sie nicht gefahren sind.
  • Formale Fehler im Bescheid: Ungenaue Angaben zu Ort, Zeit, Fahrzeug oder Fahrer können den Bescheid unwirksam machen.

Treffen solche Punkte auf Sie zu, kann sich ein Einspruch lohnen – insbesondere, wenn Sie Nachweise vorlegen können.

Der richtige Zeitpunkt

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.

Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Wird der Bescheid per Post versendet, gilt in der Regel der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt – sofern kein anderer Nachweis vorliegt.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur in Ausnahmefällen möglich (§ 67 OWiG), etwa bei Krankheit oder nachweisbarer Zustellverzögerung.

Formvorgaben und Hinweise

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde gerichtet werden. Er kann per Post, per Fax oder – wenn verfügbar – über ein Online-Formular eingereicht werden.

Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Einspruchstellers
  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Optional: Begründung mit Belegen (z. B. Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber, Arbeitszeitnachweise, ärztliche Bescheinigungen)
  • Unterschrift (bei Brief oder Fax erforderlich)

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie einen Versandnachweis sorgfältig auf.

Und dann?

Nach Einreichen des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt erneut. In dieser Zeit müssen Sie das Bußgeld noch nicht zahlen – das Verfahren ruht bis zur Entscheidung.

Mögliche Entwicklungen:

  • Einstellung des Verfahrens: Wenn sich herausstellt, dass der Vorwurf unbegründet oder der Verstoß entschuldbar war.
  • Anpassung des Bußgelds: Bei geringem Verschulden oder Nachweis besonderer Umstände kann die Strafe reduziert werden.
  • Weiterleitung an das Amtsgericht: Wird der Einspruch abgelehnt, kann das Verfahren zur gerichtlichen Klärung übergeben werden.

Sie können den Einspruch jederzeit zurückziehen, solange keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Fazit

Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind ein ernstes Thema – doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Technische Fehler, missverstandene Daten oder besondere Umstände können eine andere Bewertung rechtfertigen.

Sie haben 14 Tage nach Zustellung Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- oder Word-Format, um Ihren Fall verständlich und rechtssicher darzulegen.

Ein gut begründeter Einspruch kann Strafen abwenden oder zumindest mildern – prüfen Sie Ihre Möglichkeiten genau.

Fragen und Antworten

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten?

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Ausmaß des Verstoßes. Für Fahrer beginnen die Strafen bei 30 Euro (z. B. bei wenigen Minuten Überschreitung) und können bei schweren oder mehrfachen Verstößen bis zu mehreren Hundert Euro betragen. Arbeitgeber haften ebenfalls – insbesondere bei systematischen oder vorsätzlichen Verstößen – mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro. Zudem kann es zu Punkten in Flensburg kommen.

Wie werden Verstöße überhaupt festgestellt?

Verstöße werden in der Regel durch Auswertung des digitalen Kontrollgeräts (Tachographen) und der Fahrerkarte erkannt. Bei Kontrollen durch Polizei oder das BAG werden die Daten ausgelesen und analysiert. Auch Unregelmäßigkeiten in Ausdruck oder manuelle Nachträge können auffallen. Es ist wichtig, die Daten regelmäßig zu prüfen und bei Abweichungen plausible Erklärungen oder Nachweise bereitzuhalten – etwa in Form von Arbeitszeitplänen, Lieferscheinen oder Ereignisprotokollen.

Gibt es Ausnahmen von den vorgeschriebenen Zeiten?

Ja, in bestimmten Situationen dürfen Fahrer von den Regelungen abweichen – etwa zur Abwendung einer konkreten Gefahr für Menschen oder Sachen oder wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Wetter, Stau, Notfall) eine planmäßige Pause unmöglich machen. Diese Ausnahmen müssen jedoch nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden. Eine nachträgliche Rechtfertigung ohne Eintrag in den Fahrtenschreiber reicht meist nicht aus. Ein Einspruch kann Erfolg haben, wenn die Ausnahme gut belegt ist.

Muss ich den Einspruch selbst einlegen oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können den Einspruch grundsätzlich selbst einlegen – ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. In komplizierten Fällen, bei drohenden Punkten oder hohen Bußgeldern kann anwaltliche Unterstützung jedoch hilfreich sein. Besonders bei technischen oder formalen Fragen (z. B. zur Auswertung von Fahrerkarten) profitieren Sie von juristischer Beratung. Nutzen Sie zunächst unsere kostenlose Vorlage und prüfen Sie anschließend, ob sich eine anwaltliche Vertretung für Ihren Fall lohnt.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber den Verstoß verursacht hat?

Wenn der Verstoß durch eine Anweisung oder Planung des Arbeitgebers entstanden ist, können Sie dies im Einspruch angeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu ermöglichen. Sollten Sie nachweislich unter Zeitdruck oder durch organisatorische Mängel zu einem Verstoß gezwungen worden sein, kann dies zu einer Milderung oder Einstellung des Verfahrens führen. Idealerweise belegen Sie Ihre Aussage mit Dienstplänen, E-Mails oder Zeugenaussagen.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.