Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Tempolimit in Baustellen
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Baustellen auf Autobahnen oder innerorts gehen häufig mit einem Tempolimit einher, um die Sicherheit für Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Wer dieses Tempolimit überschreitet, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei schwereren Verstößen sogar ein Fahrverbot.
Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtens. Häufig ist die Beschilderung unklar, fehlerhaft aufgestellt oder die Baustelle wurde bereits beendet. Auch technische Mängel bei der Geschwindigkeitsmessung kommen vor.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids haben, können Sie Einspruch einlegen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format sowie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dieser Seite.
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Name und Adresse der Bußgeldstelle]
– Das Baustellenschild oder Tempolimit war verdeckt, beschädigt oder widersprüchlich beschildert.
– Die Geschwindigkeitsmessung wurde fehlerhaft durchgeführt (z. B. ungeeichtes Messgerät, fehlerhafte Aufstellung).
– Zum Zeitpunkt der Messung war die Baustelle bereits aufgehoben, die Beschilderung wurde jedoch nicht entfernt.
– Ich war nicht der Fahrer, sondern lediglich Halter des Fahrzeugs.
– Der Bußgeldbescheid enthält unzutreffende Angaben (z. B. falscher Ort, Datum, Fahrzeugdaten).
[Vorname Nachname]
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In welchen Fällen ein Einspruch lohnt
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Tempolimit-Verstoßes in einer Baustelle kann aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt sein:
- Fehlende oder unklare Beschilderung: Das Tempolimit war nicht erkennbar, widersprüchlich oder unzulässig aufgestellt.
- Ende der Baustelle übersehen: Die Beschilderung wurde nicht rechtzeitig entfernt, obwohl die Arbeiten abgeschlossen waren.
- Messfehler: Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem ungeeichten oder falsch aufgestellten Gerät.
- Falsche Fahrerzuordnung: Sie waren nicht selbst der Fahrer des Fahrzeugs zum angegebenen Zeitpunkt.
- Formfehler im Bescheid: Unzutreffende Angaben zu Ort, Zeit, Fahrzeug oder gemessener Geschwindigkeit.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihren Fall zu, kann ein Einspruch erfolgreich sein – insbesondere, wenn Sie Nachweise vorlegen können.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Wird der Bescheid per Post verschickt, gilt der dritte Werktag nach dem Ausstellungsdatum als Zustellzeitpunkt – sofern nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird.
Ein verspäteter Einspruch ist nur durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 OWiG) möglich, etwa bei Krankheit oder nachweisbarer Zustellverzögerung.
Einreichung Schritt für Schritt
Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bußgeldbescheid angegebenen Behörde eingereicht werden. Er kann per Post, Fax oder – falls angeboten – über ein Online-Formular erfolgen.
Folgende Angaben sollten im Schreiben enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Deutliche Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Optional: Begründung mit Nachweisen (z. B. Fotos der Beschilderung, Zeugen, Fahrerdaten)
- Unterschrift (bei Brief oder Fax erforderlich)
Sie sollten eine Kopie des Schreibens sowie den Versandnachweis sorgfältig aufbewahren.
Was folgt nach der Einlegung?
Nach Eingang Ihres Einspruchs wird der Sachverhalt durch die Bußgeldstelle erneut geprüft. Bis zur Entscheidung ruht das Verfahren – das heißt, Sie müssen das Bußgeld zunächst nicht zahlen.
Folgende Szenarien sind möglich:
- Einstellung des Verfahrens: Wenn der Vorwurf nicht belegbar ist oder ein Fehler nachgewiesen wird.
- Anpassung des Bescheids: Bei geringer Schuld oder unklarer Sachlage kann das Bußgeld reduziert werden.
- Weitergabe an das Amtsgericht: Wird der Einspruch abgelehnt, kann der Fall zur gerichtlichen Klärung übergeben werden.
Der Einspruch kann jederzeit zurückgezogen werden, solange noch keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Tempolimits in Baustellen sollen schützen – doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Fehlerhafte Beschilderung, Messfehler oder falsche Fahrerzuordnung können zu ungerechtfertigten Sanktionen führen.
Sie haben 14 Tage Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im Word- und PDF-Format, um Ihren Einspruch korrekt zu verfassen und fristgerecht einzureichen.
Ein gut begründeter Einspruch kann hohe Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot verhindern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Bußgeld für Tempoverstöße in Baustellen?
Die Höhe des Bußgelds hängt von der Geschwindigkeit und der Lage der Baustelle ab. Innerorts beginnen die Strafen bei 30 Euro (bis 10 km/h zu schnell), außerorts bei 20 Euro. Bei mehr als 20 km/h Überschreitung können schnell 100 Euro, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot folgen – insbesondere bei Gefährdung. In Baustellen gelten oft strengere Regeln, da dort beengte Platzverhältnisse herrschen. Ein Einspruch kann helfen, wenn z. B. die Beschilderung unklar war.
Was gilt, wenn das Tempolimit nicht gut sichtbar war?
Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennbar war – etwa durch Schmutz, Bewuchs, fehlende oder verdrehte Schilder – kann dies ein wirksamer Grund für einen Einspruch sein. In solchen Fällen sollte die Situation mit Fotos dokumentiert und im Einspruch geschildert werden. Auch Zeugen oder Dashcam-Aufnahmen können helfen. Maßgeblich ist, ob ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer die Begrenzung hätte wahrnehmen können.
Darf das Tempolimit in Baustellen auch ohne sichtbare Bauarbeiten gelten?
Ja, die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch dann, wenn gerade keine Arbeiten stattfinden – solange die Schilder aufgestellt sind. Der Grund dafür ist, dass sich Bauzustand und Verkehrsführung jederzeit ändern können. Nur wenn die Schilder nicht mehr gelten (z. B. durch Abdeckung oder Entfernung), endet das Tempolimit. Wurde die Baustelle bereits beendet, aber die Schilder nicht entfernt, kann dies ein Einspruchsgrund sein.
Was ist, wenn ich gar nicht der Fahrer war?
Wenn Sie den Bußgeldbescheid als Halter erhalten haben, aber nicht selbst gefahren sind, können Sie dies im Einspruch angeben und – wenn möglich – den tatsächlichen Fahrer benennen. Die Behörden sind verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Bei wiederholter Nichtbenennung droht unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage. Der Einspruch sollte klar und plausibel darlegen, warum Sie nicht selbst gefahren sind.
Wie kann ich Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung nachweisen?
Sie können Akteneinsicht beantragen oder über einen Anwalt nehmen lassen, um Einsicht in das Messprotokoll und Gerätedaten zu erhalten. Häufige Fehlerquellen sind z. B. ungeeichte Messgeräte, falscher Aufbau, Reflexionen oder Störungen durch andere Fahrzeuge. Ein technischer Sachverständiger kann helfen, die Messung zu bewerten. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann ein Einspruch Erfolg haben – insbesondere bei drohendem Fahrverbot.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.