Einspruch gegen Einkommensteuer-Vorauszahlung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Wenn das Finanzamt Ihnen einen Bescheid über Einkommensteuer-Vorauszahlungen zusendet, der nicht zu Ihrer aktuellen Einkommenssituation passt, können Sie Einspruch einlegen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt wurden und Sie dadurch finanziell belastet werden.
Hier auf der Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Muster-Vorlage zur Verfügung – im PDF- und Word-Format. Sie können sie individuell anpassen und direkt beim Finanzamt einreichen.
Außerdem erklären wir Ihnen, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und was Sie nach der Einreichung erwartet.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
– Meine Einkünfte sind deutlich gesunken (z. B. wegen Auftragsrückgangs, Krankheit, Teilzeitbeschäftigung, Ruhestand).
– Ich erziele aktuell keine oder nur sehr geringe Einkünfte.
– Die Vorauszahlung basiert auf einmaligen Einkünften des Vorjahres, die künftig nicht mehr anfallen.
– Der Progressionsvorbehalt wurde falsch berücksichtigt.]
Auf Wunsch übermittle ich gerne aktuelle Einkommensnachweise, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder andere relevante Unterlagen.
[Name in Druckbuchstaben]
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In welchen Fällen ein Einspruch lohnt
Ein Einspruch gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid ist sinnvoll, wenn die festgesetzten Beträge nicht Ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Situation entsprechen. Dies kann viele Gründe haben:
- Erheblicher Rückgang der Einkünfte durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Teilzeit oder Unternehmensrückgang.
- Beendigung einer Einkommensquelle (z. B. Verkauf eines Betriebs, Renteneintritt, Wegfall von Nebeneinkünften).
- Einmalige Einkünfte im Vorjahr, die fälschlich als dauerhaft angenommen wurden.
- Fehlende Berücksichtigung neuer Freibeträge oder Verlustvorträge.
- Fehlkalkulation durch das Finanzamt basierend auf veralteten Daten oder automatisierten Hochrechnungen.
In solchen Fällen ist der Einspruch der richtige Weg, um eine realistische und faire Festsetzung Ihrer Vorauszahlungen zu erreichen.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Datum des Bescheids, da dies als Bekanntgabedatum gilt. Bei elektronischer Bekanntgabe (z. B. über Elster) zählt der Tag der Bereitstellung im Postfach.
Ein verspäteter Einspruch wird in der Regel als unzulässig zurückgewiesen – es sei denn, Sie stellen gleichzeitig einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO), sofern Sie unverschuldet an der Einhaltung gehindert waren.
Versenden Sie Ihren Einspruch daher rechtzeitig und möglichst mit Nachweis (z. B. per Einschreiben oder Elster-Versandprotokoll).
Wie ein Einspruch eingereicht wird
Der Einspruch kann schriftlich per Post, Fax oder digital über das Elster-Portal eingereicht werden.
Wichtige Inhalte Ihres Einspruchs:
- Name, Anschrift und Steuernummer
- Datum und Bezeichnung des Vorauszahlungsbescheids
- Ausdrückliche Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Begründung mit Darstellung der veränderten Einkommensverhältnisse
- Unterschrift bei postalischer Übermittlung
Sie können Ihren Einspruch durch aktuelle Nachweise untermauern, z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Steuerbescheinigungen.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt, ob die festgesetzten Vorauszahlungen noch angemessen sind. In vielen Fällen fordert es ergänzende Unterlagen an, etwa Einkommensnachweise oder betriebliche Auswertungen.
Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Vollständige Stattgabe: Die Vorauszahlungen werden herabgesetzt oder aufgehoben.
- Teilweise Stattgabe: Die Beträge werden reduziert, aber nicht auf das von Ihnen gewünschte Niveau.
- Zurückweisung: Die Vorauszahlungen bleiben unverändert.
Sie erhalten in jedem Fall eine formelle Mitteilung. Bei Zurückweisung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Der Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn sich Ihre Einschätzung ändert.
Schlussgedanken
Ein Einspruch gegen Einkommensteuer-Vorauszahlungen kann Ihre Liquidität spürbar entlasten, wenn Ihre Einkünfte gesunken sind oder sich geändert haben.
Sie haben dafür einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Der Einspruch kann formlos erfolgen, sollte aber nachvollziehbar begründet und mit Nachweisen belegt sein.
Unsere kostenlose Vorlage unterstützt Sie dabei, Ihren Einspruch korrekt und rechtzeitig einzureichen.
Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und kann die Vorauszahlungen entsprechend anpassen oder aufheben.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was passiert, wenn ich zu hohe Vorauszahlungen nicht anfechte?
Wenn Sie die festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht anfechten, müssen Sie diese wie verlangt leisten – auch wenn Ihre Einkünfte gesunken sind. Zwar erhalten Sie eventuell im Rahmen der späteren Steuererklärung eine Erstattung, doch bis dahin belasten die Vorauszahlungen Ihre Liquidität unnötig. Zudem können bei verspäteter oder nicht geleisteter Zahlung Säumniszuschläge entstehen. Ein rechtzeitiger Einspruch mit nachvollziehbarer Begründung kann daher helfen, Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen realistisch zu gestalten und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Kann ich auch eine Herabsetzung beantragen, ohne Einspruch einzulegen?
Ja, alternativ zum Einspruch können Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen (§ 37 Abs. 3 EStG). Dieser Antrag erfordert ebenfalls eine nachvollziehbare Begründung und am besten aktuelle Einkommensnachweise. Der Vorteil: Sie müssen keinen formellen Einspruch einlegen, sondern erhalten bei positiver Prüfung direkt einen geänderten Vorauszahlungsbescheid. Diese Vorgehensweise eignet sich besonders, wenn der ursprüngliche Bescheid nicht fehlerhaft ist, sich aber Ihre wirtschaftliche Lage zwischenzeitlich geändert hat.
Was ist, wenn meine Einkünfte unregelmäßig schwanken?
Bei stark schwankenden Einkünften (z. B. bei Selbstständigen oder Künstlern) können starre Vorauszahlungen schnell zu Fehlbelastungen führen. In solchen Fällen lohnt sich ein Antrag auf Anpassung oder ein Einspruch gegen die Vorauszahlungen. Sie sollten dem Finanzamt darlegen, warum die bisherigen Berechnungen Ihre tatsächliche Situation nicht widerspiegeln. Hilfreich sind Einnahmenüberschussrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder aktuelle Auftragslagen. Auch eine jährliche Überprüfung der Vorauszahlungen ist ratsam, um flexibel auf Einkommensentwicklungen zu reagieren.
Wie belege ich sinkende Einkünfte im Einspruch?
Um sinkende Einkünfte glaubhaft zu machen, sollten Sie dem Finanzamt aktuelle Nachweise vorlegen. Dazu zählen: betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einnahmenüberschussrechnungen, Lohnabrechnungen, Renten- oder Arbeitslosenbescheide sowie Nachweise über Auftragseinbrüche. Auch ein formloses Schreiben, das die Veränderungen erklärt, ist hilfreich. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto eher wird das Finanzamt eine Herabsetzung akzeptieren. Wichtig ist, die Prognose plausibel und nachvollziehbar zu gestalten – etwa durch Vergleich mit den Vorjahren oder eine Darstellung der laufenden Kosten.
Was ist, wenn der Einspruch abgelehnt wird?
Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, erhalten Sie einen sogenannten Einspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, zunächst das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen oder ergänzende Unterlagen nachzureichen. Falls Sie trotz Ablehnung in einer schwierigen finanziellen Lage sind, können Sie parallel einen Antrag auf Stundung oder Erlass der Vorauszahlungen stellen. Wichtig ist, dass Sie auf den Bescheid reagieren und sich gegebenenfalls beraten lassen, um Ihre Rechte weiter wahrzunehmen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.