Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Einkommensteuerbescheid kann fehlerhaft sein – sei es durch fehlende Angaben, falsch angesetzte Beträge oder nicht anerkannte Ausgaben. In solchen Fällen haben Sie als Steuerpflichtiger das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist kostenlos und führt zur erneuten Prüfung durch das Finanzamt.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite eine kostenlose Vorlage für den Einspruch zur Verfügung – als druckbares PDF und editierbare Word-Datei. Diese können Sie einfach auf Ihre individuelle Situation anpassen und an das Finanzamt senden.

Außerdem erklären wir Ihnen ausführlich, in welchen Fällen ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie das Verfahren abläuft.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]

An das
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid ein.

Begründung:

Nach Durchsicht des Einkommensteuerbescheids habe ich festgestellt, dass [z. B. bestimmte Werbungskosten nicht anerkannt wurden / Sonderausgaben nicht berücksichtigt wurden / Rechenfehler vorliegen / Einkünfte falsch zugeordnet wurden / ein Freibetrag nicht angewendet wurde / Krankheitskosten nicht übernommen wurden / ein Progressionsvorbehalt fehlerhaft berechnet wurde / eine doppelte Besteuerung vorliegt / etc.].

Ich beantrage daher die Überprüfung und entsprechende Korrektur des Einkommensteuerbescheids.

Sollte eine weitergehende Begründung oder ergänzende Unterlagen erforderlich sein, reiche ich diese gern nach oder stelle sie auf Anfrage zur Verfügung.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

In welchen Fällen ein Einspruch lohnt

Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ist dann sinnvoll, wenn Sie konkrete Fehler oder Unstimmigkeiten erkennen oder vermuten. Typische Anlässe sind:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrten zur Arbeit, Fortbildungskosten) wurden nicht anerkannt oder gekürzt.
  • Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten) wurden übersehen oder falsch berechnet.
  • Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhalt wurden nicht berücksichtigt.
  • Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Alleinerziehendenentlastung) fehlen im Bescheid.
  • Einkünfte wurden doppelt angesetzt oder einer falschen Person zugeordnet (z. B. bei Ehegattenveranlagung).
  • Rechenfehler oder fehlerhafte Progression bei Lohnersatzleistungen oder Auslandseinkünften.
  • Angaben aus der Steuererklärung wurden nicht übernommen (z. B. aus Elster übermittelte Belege).

Auch wenn Sie unsicher sind, ob alles korrekt ist, lohnt sich ein Einspruch. Die Finanzverwaltung muss dann die gesamte Veranlagung nochmals prüfen.

Fristen für den Einspruch

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).

Als bekannt gegeben gilt der Bescheid in der Regel drei Tage nach dem Datum auf dem Schreiben (Postzustellung).

Bei elektronischem Bescheid über das Elster-Portal gilt der Tag der Bereitstellung im Postfach als Beginn der Frist.

Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb der Frist eingegangen sein – das Absendedatum zählt nicht. Versäumt man die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden (§ 110 AO), wenn z. B. die Zustellung verzögert war.

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – das ist das Finanzamt, das den Einkommensteuerbescheid erstellt hat.

Sie können den Einspruch auf folgenden Wegen einreichen:

  • per Post (unterschriebenes Schreiben)
  • per Fax
  • elektronisch über das Elster-Portal (ohne qualifizierte Signatur, wenn über Ihr persönliches Konto)

Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse, Steuernummer
  • Datum und Betreff des Einkommensteuerbescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Eine (kurze) Begründung – diese kann auch nachgereicht werden

Bei postalischem Versand sollte der Einspruch unterschrieben sein. Nutzen Sie idealerweise Einschreiben oder Fax mit Sendebericht zur Fristwahrung.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid erneut. In der Regel erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.

Wenn noch Unterlagen fehlen oder Unklarheiten bestehen, wird das Finanzamt mit Rückfragen auf Sie zukommen.

Der Einspruch kann in drei Varianten enden:

  • Vollständige Stattgabe: Der Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.
  • Teilweise Stattgabe: Nur ein Teil Ihrer Beanstandungen wird anerkannt.
  • Zurückweisung: Der Bescheid bleibt unverändert.

Sie erhalten in jedem Fall einen Einspruchsbescheid mit Begründung der Entscheidung.

Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht einzureichen. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.

Fazit

Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ist ein kostenloses und effektives Mittel, um fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren.

Er muss schriftlich und innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt eingehen – postalisch oder digital über Elster.

Typische Fehler betreffen nicht anerkannte Werbungskosten, Freibeträge oder Rechenfehler.

Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie Ihren Einspruch schnell und rechtssicher formulieren und fristgerecht einreichen.

Das Finanzamt prüft Ihren Fall erneut und entscheidet über eine Änderung oder Bestätigung des Bescheids.

Antworten auf häufige Fragen

Wie kann ich sicher sein, dass mein Einspruch rechtzeitig beim Finanzamt eingeht?

Sie sollten den Einspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebericht verschicken. So können Sie belegen, wann der Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist. Bei der Nutzung des Elster-Portals erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung, die ebenfalls als Nachweis dient. Wichtig: Das Datum der Absendung zählt nicht – es kommt allein auf das Eingangsdatum beim Finanzamt an. Reichen Sie den Einspruch daher möglichst frühzeitig ein und bewahren Sie den Versandnachweis gut auf.

Kann ich meine Begründung nachreichen, wenn ich sie nicht gleich mitschicke?

Ja, das ist möglich. Ein Einspruch kann zunächst auch ohne ausführliche Begründung eingereicht werden, solange er eindeutig ist. Die Begründung können Sie in einem separaten Schreiben nachreichen. Das Finanzamt wird Sie gegebenenfalls auffordern, diese innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen. Es ist jedoch ratsam, die Begründung möglichst bald einzureichen, um die Bearbeitung nicht zu verzögern und Ihre Argumente frühzeitig darzulegen.

Gibt es ein Muster oder Formular für den Einspruch?

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für den Einspruch gibt es nicht. Sie können ein formloses Schreiben verwenden, solange es alle relevanten Angaben enthält. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen jedoch eine praktische Vorlage zur Verfügung – als PDF und als Word-Datei. Diese ist leicht verständlich aufgebaut und kann individuell angepasst werden. Mit der Vorlage stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Angaben fehlen und Ihr Einspruch vollständig und korrekt formuliert ist.

Was passiert, wenn das Finanzamt meine Angaben nicht nachvollziehen kann?

Wenn das Finanzamt Ihre Argumente oder Belege nicht nachvollziehen kann, wird es Sie in der Regel auffordern, ergänzende Informationen nachzureichen oder offene Fragen zu klären. Sollten Ihre Angaben nicht überzeugen, kann der Einspruch ganz oder teilweise abgelehnt werden. In dem Fall erhalten Sie einen schriftlichen Einspruchsbescheid mit Begründung. Danach steht Ihnen der Weg zum Finanzgericht offen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ihre Angaben möglichst klar und nachvollziehbar machen.

Was kostet mich ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid?

Der Einspruch selbst ist kostenlos – es fallen keine Gebühren beim Finanzamt an. Falls Sie jedoch einen Steuerberater oder eine andere Vertretung hinzuziehen, entstehen unter Umständen Beratungskosten. Diese können Sie ggf. als Steuerberatungskosten geltend machen. Auch wenn der Einspruch abgelehnt wird, entstehen keine gerichtlichen Kosten, solange Sie nicht den Klageweg beschreiten. Die Einlegung des Einspruchs ist daher in jedem Fall risikofrei und oft lohnenswert, wenn Sie Fehler im Bescheid vermuten.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.