Einspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Der Erbschaftsteuerbescheid regelt die steuerliche Behandlung eines erhaltenen Erbes. Nicht selten kommt es dabei zu Fehlern in der Bewertung, bei der Anwendung von Freibeträgen oder bei der Anerkennung von Verbindlichkeiten. Als Erbe haben Sie das gesetzliche Recht, gegen einen fehlerhaften Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.
Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage – sowohl als PDF als auch als editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch individuell anpassen und sicher einreichen.
Zusätzlich erhalten Sie eine verständliche Erklärung dazu, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie das weitere Verfahren abläuft.
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Wann Sie widersprechen könnten
Ein Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ist angebracht, wenn die Steuerfestsetzung aus Sicht des Erben nicht korrekt ist. Häufige Gründe sind:
- Falsch berechnete Freibeträge – z. B. für Ehegatten, Kinder oder Pflegeleistungen (§ 16, § 13 ErbStG).
- Unzutreffende Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen.
- Fehlende Anerkennung von Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden, Beerdigungskosten oder Pflichtteilsansprüchen.
- Keine Berücksichtigung der Steuerbefreiung für das Familienheim oder für bestimmte Zuwendungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG).
- Fehlende Anrechnung von früheren Schenkungen oder fehlerhafte Zusammenrechnung von Erwerben.
- Doppelte Ansätze von Vermögenswerten oder nicht korrekte Zuordnung bei mehreren Erben.
Auch wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Einspruch einlegen – das Finanzamt ist verpflichtet, den Fall dann erneut zu prüfen.
Der richtige Zeitpunkt
Der Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Bekanntgabe erfolgt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids, bei elektronischer Zustellung am Tag der Bereitstellung im Elster-Postfach.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur bei unverschuldetem Fristversäumnis ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (§ 110 AO).
Zur Fristsicherung empfiehlt sich die rechtzeitige Absendung und Dokumentation – z. B. per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.
Formvorgaben und Hinweise
Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – jenem Amt, das den Erbschaftsteuerbescheid erlassen hat.
Zulässige Wege für die Einreichung sind:
- Per Post: mit eigenhändiger Unterschrift
- Per Fax: mit Sendebericht als Nachweis
- Über das Elster-Portal: sofern Sie ein entsprechendes Benutzerkonto haben
Wichtige Angaben im Einspruchsschreiben:
- Name und Adresse des Einspruchsführers
- Aktenzeichen oder Steuernummer
- Datum des Erbschaftsteuerbescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung (vollständig oder mit Hinweis auf spätere Nachreichung)
Belege, z. B. Immobiliengutachten, Erbverträge oder Zahlungsnachweise, können die Argumentation stützen.
Nach dem Einspruch – was passiert nun?
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid erneut. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, meist per Post.
Je nach Sachlage kann das Finanzamt weitere Informationen oder Unterlagen anfordern – etwa Gutachten, Nachweise zu Schulden oder Nachlassaufstellungen.
Das Verfahren endet mit einem Einspruchsbescheid, der eine der folgenden Entscheidungen enthält:
- Vollständige Stattgabe: Der Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.
- Teilweise Stattgabe: Einzelne Punkte werden angepasst.
- Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt.
Im Fall der Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Fazit
Ein Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ist oft sinnvoll, wenn Freibeträge, Bewertungen oder Abzüge nicht korrekt angewendet wurden.
Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder über Elster.
Mit unserer kostenlosen Vorlage gelingt der Einspruch schnell und formal korrekt.
Das Finanzamt prüft den Fall erneut und teilt das Ergebnis per Einspruchsbescheid mit. Bei Ablehnung ist eine Klage möglich.
Typische Fragen zum Thema
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid?
Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids. Bei postalischer Zustellung gilt der Bescheid grundsätzlich drei Tage nach dem Ausstellungsdatum als bekannt gegeben. Bei elektronischem Zugang, etwa über Elster, beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im digitalen Postfach. Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingegangen sein – das Absendedatum reicht nicht aus. Reichen Sie den Einspruch deshalb frühzeitig ein und dokumentieren Sie den Versand sorgfältig.
Was kann ich tun, wenn Immobilienwerte im Bescheid zu hoch angesetzt sind?
Wenn Sie glauben, dass der Wert einer Immobilie im Erbschaftsteuerbescheid zu hoch angesetzt wurde, können Sie ein eigenes Gutachten einreichen. Dieses sollte den tatsächlichen Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls belegen. Es empfiehlt sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen. Der Bescheid kann auf Basis des Gutachtens korrigiert werden, sofern das Finanzamt den Wert als nachvollziehbar akzeptiert. Reichen Sie das Gutachten am besten gemeinsam mit dem Einspruch oder unmittelbar danach ein.
Kann ich den Einspruch auch ohne Steuerberater einlegen?
Ja, Sie können den Einspruch selbst und ohne Steuerberater einlegen. Das Schreiben muss lediglich die wesentlichen Angaben enthalten: Ihren Namen, das Aktenzeichen, das Datum des Bescheids und eine Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen. Eine erste Begründung kann kurz sein oder auch nachgereicht werden. Für komplexere Sachverhalte oder bei höheren Beträgen kann es sinnvoll sein, sich fachlich beraten zu lassen – verpflichtend ist dies jedoch nicht. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Angaben korrekt zu machen.
Was passiert mit der Steuerzahlung während des Einspruchsverfahrens?
Die Zahlungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Wenn Sie die Zahlung aufschieben möchten, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dies ist vor allem bei höheren Summen oder wenn Sie auf die Korrektur hoffen, empfehlenswert. Das Finanzamt prüft, ob eine Aussetzung möglich ist. Wird sie genehmigt, müssen Sie bis zur Entscheidung nicht zahlen. Ohne Aussetzung drohen Mahnungen und Säumniszuschläge. Reichen Sie daher beide Anträge möglichst gleichzeitig ein.
Kann ich Einspruch gegen mehrere Bescheide gleichzeitig einlegen?
Ja, das ist möglich, wenn Sie z. B. gleichzeitig einen Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert und den eigentlichen Erbschaftsteuerbescheid erhalten haben. Achten Sie darauf, in Ihrem Einspruch beide Bescheide ausdrücklich zu benennen und das jeweilige Aktenzeichen korrekt anzugeben. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, für jeden Bescheid ein separates Schreiben aufzusetzen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie mehrere Erbschaften erhalten haben, muss für jede Erbschaft separat geprüft werden, ob ein Einspruch notwendig ist.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.