Einspruch gegen Festsetzung der Abgeltungsteuer
Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.
Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Festsetzung der Abgeltungsteuer – Vorlage als Text ansehen
Wenn Kapitalerträge in Ihrem Steuerbescheid falsch erfasst oder doppelt besteuert wurden, haben Sie das Recht, Einspruch gegen die Festsetzung der Abgeltungsteuer einzulegen. Dies betrifft z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne oder Fonds-Erträge.
Unsere Website stellt Ihnen hierfür eine kostenlose Muster-Vorlage zur Verfügung – sowohl im PDF- als auch im Word-Format. Damit können Sie den Einspruch einfach an Ihre persönliche Situation anpassen und an das Finanzamt senden.
In dieser Anleitung erfahren Sie, wann sich der Einspruch lohnt, welche Fristen gelten, wie er korrekt eingereicht wird und was danach geschieht.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
Gerne reiche ich auf Wunsch ergänzende Unterlagen ein, z. B. Steuerbescheinigungen, Freistellungsaufträge oder Kontoauszüge.
[Name in Druckbuchstaben]
Vorlage herunterladen
Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.
Wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Einspruch gegen die Festsetzung der Abgeltungsteuer kann sich in vielen realen Fällen lohnen – etwa wenn unvollständige oder falsche Angaben zu Kapitalerträgen gemacht wurden oder das Finanzamt bestimmte Regelungen nicht berücksichtigt hat.
- Freistellungsauftrag wurde beim Kreditinstitut erteilt, aber nicht berücksichtigt.
- Nichtveranlagungsbescheinigung lag vor, wurde aber bei der Veranlagung nicht anerkannt.
- Verluste aus Kapitalvermögen wurden nicht korrekt mit Gewinnen verrechnet.
- Ausländische Quellensteuer wurde nicht oder nur teilweise angerechnet.
- Doppelte Erfassung von Kapitalerträgen – etwa durch automatische Meldung und persönliche Eintragung.
- Falsche Kirchensteuerpflicht bei Kapitaleinkünften, obwohl keine Mitgliedschaft besteht.
Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob der Bescheid korrekt ist, sollten Sie Einspruch einlegen – eine erneute Prüfung kann Fehler aufdecken und zu einer Steuererstattung führen.
Was gilt es zeitlich zu beachten?
Der Einspruch gegen die Festsetzung der Abgeltungsteuer muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden (§ 355 AO).
Die Frist beginnt drei Tage nach dem Bescheiddatum, sofern der Bescheid per Post verschickt wurde. Bei elektronischer Übermittlung über Elster beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im Postfach.
Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend – nach Ablauf ist ein Einspruch nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Sie den Bescheid nachweislich verspätet erhalten haben (§ 110 AO).
Zur eigenen Absicherung empfiehlt sich die rechtzeitige Versendung per Einschreiben oder elektronisch mit Versandnachweis.
Was beim Einreichen wichtig ist
Sie müssen den Einspruch schriftlich einreichen – per Brief, Fax oder über das Elster-Portal.
Ihr Einspruchsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
- Die Steuernummer sowie das Datum des Steuerbescheids
- Der Hinweis, dass Sie Einspruch einlegen
- Eine konkrete Begründung (sofern bereits möglich, ansonsten kann sie nachgereicht werden)
- Eine Unterschrift bei postalischer Einsendung
Der Einspruch ist an das Finanzamt zu richten, das den Steuerbescheid erlassen hat. Sie können Ihrer Eingabe relevante Unterlagen beilegen (z. B. Steuerbescheinigungen oder Kontoauszüge).
Wie geht es weiter?
Sobald das Finanzamt Ihren Einspruch erhält, wird dieser geprüft. Sie bekommen in der Regel eine Eingangsbestätigung. Danach wird der Sachverhalt intern überprüft und bei Bedarf werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen.
Das Finanzamt kann:
- Ihrem Einspruch vollständig stattgeben – die Abgeltungsteuer wird korrigiert.
- Ihrem Einspruch teilweise stattgeben – z. B. wenn nur ein Teil der Kapitalerträge betroffen ist.
- Den Einspruch zurückweisen – dann bleibt die Festsetzung unverändert.
Gegen einen ablehnenden Einspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen.
Den Einspruch können Sie jederzeit zurückziehen, falls Sie sich anderweitig mit dem Finanzamt einigen oder den Fehler selbst korrigieren.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Wenn bei der Festsetzung der Abgeltungsteuer Fehler gemacht wurden, ist ein Einspruch der richtige Weg, um eine Korrektur zu erreichen.
Sie haben dazu einen Monat Zeit und können unseren kostenlosen Musterbrief als Grundlage verwenden.
Das Finanzamt prüft den Sachverhalt erneut – bei berechtigten Einwänden kann es zu einer Erstattung oder Reduzierung kommen.
Ein Einspruch ist einfach, formlos möglich und oft der Schlüssel zu einer fairen Steuerberechnung.
Was andere wissen wollen
Was ist die Abgeltungsteuer und wann fällt sie an?
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben wird. Sie wird meist direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In der Regel ist damit die Steuerpflicht abgegolten. Dennoch kann es im Rahmen der Steuererklärung zu Nachveranlagungen kommen – etwa wenn Freistellungsaufträge überschritten wurden oder Kapitalerträge aus dem Ausland nicht korrekt versteuert wurden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen die Abgeltungsteuer?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn Sie feststellen, dass Kapitalerträge falsch angesetzt, doppelt erfasst oder Freistellungsaufträge und Verluste nicht berücksichtigt wurden. Auch wenn Sie eine NV-Bescheinigung hatten oder Quellensteuer im Ausland bezahlt haben, kann sich ein Einspruch lohnen. In solchen Fällen können Sie zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten. Oft ergeben sich Fehler durch automatische Meldungen der Banken oder Missverständnisse bei der Zuordnung von Erträgen. Daher sollten Sie Ihre Steuerbescheide immer sorgfältig prüfen und bei Zweifeln Einspruch einlegen.
Was muss ich beilegen, um den Einspruch zu begründen?
Je nach Fall sollten Sie Nachweise wie Steuerbescheinigungen Ihrer Bank, Freistellungsaufträge, NV-Bescheinigungen, Verlustbescheinigungen oder Kontoauszüge beilegen. Bei ausländischen Kapitalerträgen sollten auch die Abrechnungen über die einbehaltene Quellensteuer mitgeliefert werden. Diese Unterlagen helfen dem Finanzamt, Ihre Angaben zu überprüfen und den Sachverhalt korrekt einzuordnen. Auch ein kurzer Erläuterungstext, der die Fehler im Bescheid erklärt, kann hilfreich sein. Ohne diese Belege ist es oft schwierig, den Einspruch erfolgreich durchzusetzen.
Kann ich Kapitalerträge auch freiwillig in der Steuererklärung angeben?
Ja, Sie können Kapitalerträge freiwillig in Ihrer Steuererklärung angeben, selbst wenn bereits Abgeltungsteuer abgeführt wurde. Dies ist sinnvoll, wenn z. B. Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, Verluste verrechnet werden sollen oder Sie ausländische Erträge anrechnen möchten. Auch bei unbeabsichtigter Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags (801 € / 1.602 € bei Zusammenveranlagung) kann sich das lohnen. In diesen Fällen wird Ihre Steuer individuell berechnet und zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Wie wird ausländische Quellensteuer bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt?
Wenn Sie Kapitalerträge aus dem Ausland erzielen, kann dort Quellensteuer einbehalten werden. Diese ausländische Steuer kann bis zu einer bestimmten Höhe auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dafür ist es notwendig, entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheinigungen der ausländischen Bank) einzureichen. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Wird die Quellensteuer nicht anerkannt oder übersteigt sie den anrechenbaren Höchstbetrag, kann ein Einspruch erforderlich sein, um eine Korrektur zu erreichen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.