Einspruch gegen Festsetzung von Verspätungszinsen

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn Sie einen Steuerbescheid mit Nachzahlungszinsen erhalten haben, können Sie dagegen Einspruch einlegen – insbesondere wenn Sie den Zinslauf für ungerechtfertigt halten oder dieser fehlerhaft berechnet wurde. Das gilt auch, wenn sich der Bescheid aufgrund von Verzögerungen auf Seiten des Finanzamts verspätet hat oder sich der Steuerbetrag nachträglich geändert hat.

Nutzen Sie unsere kostenlose Einspruchsvorlage im PDF- und Word-Format, um die Festsetzung der Zinsen sachlich korrekt und formal wirksam anzufechten.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das

[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Zinsbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer] – Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Zinsbescheid ein.


Begründung:

Nach meiner Auffassung ist die Festsetzung der Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO in meinem Fall nicht oder nicht in der festgesetzten Höhe gerechtfertigt.


[Optional: Die zugrunde liegende Steuerfestsetzung wurde durch eine längere Bearbeitungszeit seitens des Finanzamts verzögert. Alternativ: Der Zinslauf beruht auf einem vorläufigen oder nachträglich geänderten Bescheid. Möglicherweise liegt auch eine unzutreffende Zinsberechnung oder ein Rechenfehler vor.]


Ich bitte daher um Überprüfung des Bescheids sowie ggf. um eine Anpassung oder Aufhebung der Zinsfestsetzung. Gern reiche ich auf Wunsch ergänzende Nachweise oder Erläuterungen ein.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Festsetzung von Verspätungszinsen

Typische Situationen für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO ist sinnvoll, wenn:

  • das Finanzamt den Bescheid spät erlassen hat und der Zinslauf dadurch künstlich verlängert wurde.
  • die Steuerfestsetzung noch vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
  • die Zinsen aufgrund eines geänderten Bescheids festgesetzt wurden, z. B. nach Einspruch oder Korrektur.
  • ein Rechenfehler bei der Zinsberechnung oder dem Zinszeitraum vorliegt.
  • die Rechtmäßigkeit der Zinshöhe generell angezweifelt wird (z. B. nach der BFH-Rechtsprechung zur Angemessenheit des Zinssatzes).

Auch wenn Sie unsicher sind, ob die Festsetzung korrekt ist, sollten Sie fristgerecht Einspruch einlegen – der Sachverhalt wird dann nochmals geprüft.

Deadline für den Einspruch

Der Einspruch gegen den Zinsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).

Die Frist beginnt drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Zinsbescheids, sofern dieser per Post zugestellt wurde. Bei elektronischer Zustellung (z. B. Elster) zählt der Tag der Bereitstellung im Postfach.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Ein Einspruch ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei neuen Tatsachen oder offenbarem Fehler).

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – per Post, Fax oder digital über Elster.

Er sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Steuernummer
  • Datum und Art des Bescheids (Zinsbescheid)
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung zur Unangemessenheit oder Fehlerhaftigkeit der Zinsfestsetzung
  • Ggf. Nachweise oder Argumente zur Dauer und Ursache der Verzögerung oder zur Berechnungsgrundlage
  • Unterschrift bei nicht-digitaler Übermittlung

Unsere Vorlage stellt sicher, dass Sie alle relevanten Angaben korrekt und nachvollziehbar einreichen.

Was Sie nach dem Einspruch erwarten können

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt die Festsetzung der Nachzahlungszinsen erneut. Dabei wird insbesondere die Berechnungsgrundlage, der Zeitraum und ggf. die rechtliche Grundlage hinterfragt.

Wird der Einspruch ganz oder teilweise anerkannt, erhalten Sie einen geänderten Zinsbescheid. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Einspruchsbescheid, gegen den Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einlegen können.

Zusätzlich können Sie – insbesondere bei größeren Beträgen – einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um eine sofortige Zahlungspflicht bis zur Klärung aufzuschieben.

Fazit

Nachzahlungszinsen können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen – vor allem wenn der Steuerbescheid verspätet erstellt wurde oder auf einem früheren Fehler beruht. Sie haben das Recht, gegen die Festsetzung dieser Zinsen Einspruch einzulegen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um Ihren Fall dem Finanzamt verständlich darzulegen. In vielen Fällen führt dies zu einer Überprüfung – und oft auch zu einer teilweisen oder vollständigen Aufhebung der Zinsen.

Fragen und Antworten

Was sind Nachzahlungszinsen nach § 233a AO?

Nachzahlungszinsen entstehen, wenn zwischen dem Ende des Veranlagungszeitraums und dem Erlass des Steuerbescheids mehr als 15 Monate liegen. Ab dann werden für jeden vollen Monat 0,5 % Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag berechnet (§ 238 AO). Diese Zinsen gelten als Ausgleich für den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen – unabhängig davon, wer die Verzögerung zu verantworten hat. Eine Prüfung lohnt sich, vor allem bei langen Bearbeitungszeiten des Finanzamts.

Wie kann ich prüfen, ob die Zinsen korrekt berechnet wurden?

Vergleichen Sie das Datum des Steuerbescheids mit dem Ende des Steuerjahres. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach dem Veranlagungszeitraum. Prüfen Sie, wie viele volle Monate bis zum Bescheiddatum vergangen sind, und multiplizieren Sie den Nachzahlungsbetrag mit 0,5 % pro Monat. Fehler passieren z. B. bei der Rundung, bei falscher Bemessungsgrundlage oder wenn bereits gezahlte Beträge nicht berücksichtigt wurden.

Was passiert mit den Zinsen, wenn sich der Steuerbescheid ändert?

Wenn sich der Steuerbetrag durch einen Einspruch oder eine Korrektur ändert, wird auch der Zinsbescheid angepasst. Dies gilt sowohl bei Erhöhungen als auch bei Reduzierungen. Deshalb sollten Sie bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide auch auf den Zinsbescheid achten. Ein separater Einspruch gegen diesen ist ebenfalls möglich und oft sinnvoll, um Zinsfolgen einer geänderten Festsetzung zu vermeiden.

Kann ich mich auf die BFH-Rechtsprechung zur Zinshöhe berufen?

Ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) in bestimmten Fällen verfassungswidrig sein kann – insbesondere bei langen Zeiträumen und niedrigen Marktzinsen. Für Zeiträume ab 2019 wurden vom Gesetzgeber bereits Anpassungen vorgenommen. Wenn Ihr Fall hiervon betroffen ist, können Sie dies im Einspruch anführen und sich auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder die neue gesetzliche Regelung berufen.

Was passiert, wenn mein Einspruch gegen den Zinsbescheid abgelehnt wird?

Sie erhalten einen Einspruchsbescheid, gegen den Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einlegen können. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Betrag, den Erfolgsaussichten und Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie den Betrag zunächst nicht zahlen möchten, können Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dieser bewirkt, dass Sie bis zur Entscheidung nicht zahlen müssen – aber nur, wenn er bewilligt wird.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.