Einspruch gegen Feststellungsbescheid
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Feststellungsbescheid dient dazu, bestimmte Besteuerungsgrundlagen verbindlich festzusetzen – etwa den Grundsteuerwert eines Grundstücks, den Einheitswert, Einkünfte aus Beteiligungen oder Anteile an Gesellschaftsvermögen. Fehler in diesen Bescheiden wirken sich direkt auf nachgelagerte Steuerbescheide aus. Daher haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch gegen einen fehlerhaften Feststellungsbescheid einzulegen.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage – als PDF und als bearbeitbare Word-Datei. So können Sie Ihren Einspruch unkompliziert anpassen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Wir erklären Ihnen außerdem, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie das Verfahren abläuft und welche Fristen unbedingt zu beachten sind.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
Nach Durchsicht des Bescheids bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass [z. B. die Höhe des festgestellten Einheitswerts / Grundsteuerwerts / Gewinnanteils / der Beteiligungsverhältnisse / der Einkünfteverteilung / der Bewertungsgrundlagen fehlerhaft ist / falsche Angaben übernommen wurden / Beteiligte unzutreffend erfasst wurden / Grundstücksdaten oder Nutzflächen unzutreffend angesetzt wurden / ein Rechenfehler oder Übertragungsfehler vorliegt].
[Name in Druckbuchstaben]
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Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid ist in vielen Fällen sinnvoll, da dieser häufig Grundlage für andere Steuerbescheide ist. Typische Anlässe für einen Einspruch sind:
- Falsche Bewertung eines Grundstücks, Gebäudes oder Unternehmensvermögens (z. B. Einheitswert oder Grundsteuerwert).
- Unzutreffende Einkünfteverteilung bei Gemeinschaften, Personengesellschaften oder Erbengemeinschaften.
- Fehlerhafte Angaben zu Beteiligungsverhältnissen oder Eigentumsanteilen.
- Falsche Grundstücksgröße, Nutzfläche oder Objektart.
- Übersehene Freibeträge, Ermäßigungen oder Sonderregelungen.
- Rechenfehler oder Übertragungsfehler bei der Datenerfassung.
Ein unbeanstandeter Feststellungsbescheid kann später nicht mehr korrigiert werden – auch nicht im Rahmen eines Steuerbescheids. Daher lohnt sich die genaue Prüfung und ggf. ein Einspruch.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Der Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids, bei elektronischer Zustellung mit dem Tag der Bereitstellung im Elster-Postfach.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig – spätere Einwendungen sind dann ausgeschlossen, auch bei Folgefehlern in anderen Steuerbescheiden.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) ist nur bei unverschuldetem Versäumnis möglich. Um die Frist zu wahren, empfiehlt sich die Einreichung mit Nachweis – z. B. Einschreiben oder Fax mit Sendebericht.
Einspruch richtig einreichen
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – also bei dem Amt, das den Feststellungsbescheid erlassen hat.
Folgende Einreichungswege sind möglich:
- Per Post: mit Unterschrift
- Per Fax: mit Sendeprotokoll als Nachweis
- Elektronisch über Elster: mit persönlichem Konto
Der Einspruch muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Einspruchsführers
- Aktenzeichen / Steuernummer und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Eine Begründung (sofort oder mit Hinweis auf Nachreichung)
Fügen Sie bei Bedarf Dokumente wie Pläne, Berechnungen oder Verträge bei, um Ihre Argumente zu untermauern.
Wie geht es weiter?
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Feststellungsbescheid erneut. Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung.
Das Finanzamt kann Rückfragen stellen oder um weitere Unterlagen bitten – etwa bei Bewertungsfragen, Beteiligungsverhältnissen oder Flächenangaben.
Die Prüfung endet mit einem Einspruchsbescheid. Darin wird entschieden:
- Stattgabe: Der Bescheid wird korrigiert.
- Teilweise Stattgabe: Einige Ihrer Einwände werden anerkannt.
- Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Fazit
Ein Feststellungsbescheid ist steuerlich verbindlich – deshalb sollten Sie ihn genau prüfen und bei Fehlern innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder über Elster.
Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie Ihren Einspruch einfach und rechtssicher einreichen.
Das Finanzamt prüft Ihren Fall erneut. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt – gegebenenfalls folgt eine Korrektur des Bescheids.
Typische Fragen zum Thema
Kann ich den Feststellungsbescheid später noch anfechten?
Nur innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist ist ein regulärer Einspruch gegen den Feststellungsbescheid möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig und ist dann nicht mehr angreifbar – auch nicht im Rahmen eines späteren Steuerbescheids, der sich auf den Feststellungsbescheid stützt. In seltenen Fällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden, z. B. bei unverschuldetem Fristversäumnis. Daher ist es entscheidend, die Frist genau zu beachten und frühzeitig zu handeln.
Was ist ein Feststellungsbescheid überhaupt?
Ein Feststellungsbescheid stellt bestimmte steuerlich relevante Werte oder Tatsachen verbindlich fest. Typische Beispiele sind der Einheitswert, der Grundsteuerwert, die Einkünfteverteilung bei Personengesellschaften oder Beteiligungsverhältnisse. Diese Feststellungen sind für andere Steuerbescheide – etwa Einkommensteuer oder Grundsteuer – bindend. Wird ein Fehler im Feststellungsbescheid nicht rechtzeitig beanstandet, kann er auch in späteren Verfahren nicht mehr angefochten werden. Deshalb ist die genaue Prüfung des Bescheids besonders wichtig.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Einspruchs?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Arbeitsaufkommen im Finanzamt und der Komplexität des Falles ab. In einfach gelagerten Fällen kann eine Antwort innerhalb weniger Wochen erfolgen. Bei aufwendigen Sachverhalten – etwa bei Bewertungsfragen oder komplexen Beteiligungen – kann es auch mehrere Monate dauern. Wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Sie können jederzeit beim zuständigen Sachbearbeiter den aktuellen Stand erfragen oder um bevorzugte Bearbeitung bitten.
Welche Unterlagen sollte ich dem Einspruch beilegen?
Das hängt vom Streitpunkt ab. Bei Bewertungsfragen (z. B. Grundsteuerwert, Fläche, Art der Nutzung) helfen Grundbuchauszüge, Katasterpläne, Fotos oder Gutachten. Bei fehlerhaften Einkünfteverteilungen oder Beteiligungen sind Verträge, Jahresabschlüsse oder Kontoauszüge nützlich. Wichtig ist, dass Ihre Argumentation nachvollziehbar belegt wird. Sie können Unterlagen auch nachreichen – vermerken Sie dies ggf. im Einspruch. Je besser Ihre Angaben dokumentiert sind, desto schneller und erfolgreicher verläuft das Verfahren.
Was passiert, wenn der Feststellungsbescheid zu mehreren Beteiligten ergeht?
Bei gesonderter und einheitlicher Feststellung – z. B. bei Personengesellschaften – gilt der Feststellungsbescheid für alle Beteiligten. Jeder kann Einspruch einlegen, und das Ergebnis wirkt für alle. Der Einspruch eines Beteiligten kann also auch die Besteuerung der anderen beeinflussen. In solchen Fällen sollte die Einspruchseinlegung koordiniert werden. Beteiligte, die nicht selbst Einspruch einlegen, müssen sich an das Ergebnis halten. Daher ist es sinnvoll, bei Uneinigkeit frühzeitig gemeinsames Vorgehen abzustimmen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.