Einspruch gegen Gewerbesteuerbescheid
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Der Gewerbesteuerbescheid betrifft insbesondere Unternehmen, die gewerblich tätig sind. Fehlerhafte Hinzurechnungen, fehlende Kürzungen oder nicht berücksichtigte Freibeträge können dazu führen, dass zu viel Gewerbesteuer festgesetzt wird. In solchen Fällen steht Ihnen das Recht zu, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für den Einspruch zur Verfügung – als editierbare Word-Datei und als PDF zum Ausdrucken. So können Sie Ihr Schreiben individuell anpassen und fristgerecht einreichen.
Zusätzlich erklären wir Schritt für Schritt, in welchen Fällen ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und was Sie nach dem Einreichen erwartet.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
Nach Prüfung des Bescheids habe ich festgestellt, dass [z. B. der Gewinn aus Gewerbebetrieb unzutreffend festgestellt wurde / Hinzurechnungen oder Kürzungen nicht korrekt angewendet wurden / Verlustvortrag nicht berücksichtigt wurde / doppelte Besteuerung durch fehlerhafte Zurechnung auf mehrere Gemeinden vorliegt / Freibeträge oder Steuerermäßigungen nicht einbezogen wurden / Rechenfehler enthalten sind].
[Name in Druckbuchstaben / ggf. Firmenvertreter]
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Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid lohnt sich in verschiedenen Situationen, insbesondere bei:
- Fehlerhaften Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. für Mieten, Zinsen oder Lizenzen).
- Nicht berücksichtigten Kürzungen nach § 9 GewStG, z. B. bei Auslandsgewinnen oder bestimmten Beteiligungserträgen.
- Fehlern bei der Zerlegung der Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinden bei mehreren Betriebsstätten.
- Falsch berechnetem Gewerbeertrag, z. B. durch unzutreffenden Gewinn aus dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid.
- Nicht berücksichtigten Verlustvorträgen oder Freibeträgen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§ 11 GewStG).
- Rechen- oder Übertragungsfehlern durch das Finanzamt bei der Festsetzung.
Auch kleinere Unstimmigkeiten können zu hohen Mehrbelastungen führen – ein Einspruch lohnt sich daher oft.
Wichtige Fristen beachten
Der Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Als bekannt gegeben gilt der Bescheid grundsätzlich drei Tage nach dem Datum des Schreibens.
Bei elektronischer Übermittlung (z. B. über Elster) beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im Postfach.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. Nur bei unverschuldetem Versäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden (§ 110 AO).
Deshalb empfiehlt es sich, den Einspruch möglichst frühzeitig und nachweislich (z. B. per Einschreiben oder Fax) zu versenden.
So funktioniert die Einlegung
Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – das ist das Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat.
Zulässige Übermittlungswege sind:
- Post: unterschriebenes Schreiben
- Fax: mit Sendeprotokoll als Nachweis
- Elster-Portal: mit persönlichem Unternehmenskonto
Der Einspruch sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Adresse des Unternehmens oder Steuerpflichtigen
- Steuernummer und Datum des Gewerbesteuerbescheids
- Klare Erklärung des Einspruchs
- Eine (vorläufige) Begründung – ausführlich oder zur Nachreichung angekündigt
Bei postalischer Übermittlung ist die Unterschrift erforderlich. Ein Aktenzeichen oder die Betriebsstättennummer erleichtert die Zuordnung, ist aber nicht zwingend notwendig.
Was geschieht nach dem Einspruch?
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Gewerbesteuerbescheid erneut. Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung. Danach kann das Finanzamt weitere Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.
Je nach Prüfungsergebnis erfolgt eine der folgenden Entscheidungen:
- Stattgabe: Der Bescheid wird ganz oder teilweise zu Ihren Gunsten geändert.
- Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt.
Das Ergebnis wird im sogenannten Einspruchsbescheid mitgeteilt.
Bei einer Zurückweisung haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen.
Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden. Wenn Sie eine Zahlungsaufschiebung wünschen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Schlussgedanken
Ein Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ist oft berechtigt, wenn Hinzurechnungen, Kürzungen oder Zerlegungen fehlerhaft sind.
Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats eingereicht werden – per Post, Fax oder digital über Elster.
Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Angaben korrekt zu erfassen.
Das Finanzamt prüft den Fall erneut. Bei Ablehnung können Sie vor dem Finanzgericht klagen.
Antworten auf häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbescheid und Steuerbescheid?
Der Gewerbesteuermessbescheid wird vom Finanzamt erstellt und bildet die Grundlage für den eigentlichen Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde. Er enthält den Messbetrag, der auf Basis des Gewerbeertrags berechnet wird. Die Gemeinde setzt auf dieser Grundlage die endgültige Steuer fest. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid der Gemeinde ist daher nur dann möglich, wenn der Messbescheid korrekt ist – andernfalls müssen Sie Einspruch direkt gegen den Messbescheid beim Finanzamt einlegen.
Kann ich auch als Einzelunternehmer Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Ja, auch Einzelunternehmer und Freiberufler mit gewerblichen Einkünften können gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen. Besonders wichtig ist dies, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro nicht berücksichtigt wurde oder Fehler bei der Gewinnermittlung vorliegen. Der Einspruch muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Achten Sie darauf, Ihre Steuernummer und den genauen Bescheid zu benennen. Eine gute Begründung und gegebenenfalls Belege helfen, den Sachverhalt schnell zu klären.
Was kann ich tun, wenn ich den Bescheid zu spät bemerke?
Wenn Sie den Gewerbesteuerbescheid zu spät öffnen oder durch außergewöhnliche Umstände nicht rechtzeitig reagieren konnten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen (§ 110 AO). Dazu müssen Sie glaubhaft machen, warum Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs gehindert waren. Der Antrag muss unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Kann sich mein Steuerbescheid durch den Einspruch verschlechtern?
Ja, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kann das Finanzamt auch zu dem Ergebnis kommen, dass der ursprüngliche Bescheid zu niedrig war. Das nennt man „Verböserung“. In einem solchen Fall muss das Finanzamt Sie vorher informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, den Einspruch zurückzunehmen. Das passiert eher selten, ist aber theoretisch möglich. Prüfen Sie deshalb vor Einlegung genau, ob Ihre Argumente stichhaltig sind und besprechen Sie dies gegebenenfalls mit einem Berater.
Wie stelle ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?
Ein solcher Antrag muss separat zum Einspruch eingereicht werden – am besten im selben Schreiben oder parallel dazu. Sie sollten darin darlegen, warum die Zahlung vorläufig ausgesetzt werden soll, etwa weil die Erfolgsaussichten des Einspruchs hoch sind oder die Zahlung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das Finanzamt prüft den Antrag und entscheidet, ob eine Aussetzung gewährt wird. Bis dahin bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Fügen Sie ggf. Nachweise wie Kontostände oder Begründungen zur Liquiditätslage bei.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.