Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.
Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Grundsteuerbescheid – Vorlage als Text ansehen
Der Grundsteuerbescheid enthält die Berechnung der Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie. Fehlerhafte Angaben bei Fläche, Nutzung oder Bewertung können dazu führen, dass die Steuer zu hoch angesetzt wird. Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen – kostenlos und formlos.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Einspruchsvorlage zur Verfügung – als PDF und editierbare Word-Datei. Sie können diese einfach anpassen und direkt an das zuständige Finanzamt schicken.
Zudem erklären wir Ihnen, in welchen Fällen sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie das Verfahren abläuft.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
[Name in Druckbuchstaben]
Vorlage herunterladen
Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.
Beispiele für Einspruchsanlässe
Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist sinnvoll, wenn Sie Abweichungen oder Fehler bei den festgesetzten Werten vermuten. Häufige Gründe sind:
- Falsche Grundstücksfläche oder Wohn-/Nutzflächenangaben.
- Unzutreffende Grundstücksart (z. B. Wohn- statt Gewerbegrundstück oder umgekehrt).
- Unkorrekte Bewertung aufgrund fehlerhafter Bodenrichtwerte oder Lagefaktoren.
- Abschläge oder Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, eingeschränkte Nutzbarkeit) wurden nicht berücksichtigt.
- Rechen- oder Übertragungsfehler in der Bescheidserstellung.
- Hebesatz wurde falsch übernommen (bei Zerlegung oder Gemeindeverwechslung).
Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob der Bescheid korrekt ist, können Sie vorsorglich Einspruch einlegen. Das Finanzamt muss den Bescheid dann erneut prüfen.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Als Bekanntgabedatum gilt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids – unabhängig vom tatsächlichen Zugang.
Bei elektronischer Zustellung (z. B. via Elster) beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im digitalen Postfach.
Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar. Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) gestellt werden.
Deshalb empfiehlt es sich, den Einspruch frühzeitig abzusenden und den Versand (z. B. per Einschreiben oder Fax) zu dokumentieren.
Einspruch richtig einreichen
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – also bei dem Amt, das den Grundsteuerbescheid erstellt hat.
Folgende Übermittlungswege sind zulässig:
- Per Post: mit Unterschrift (bei Privatpersonen)
- Per Fax: mit Sendeprotokoll
- Elektronisch über Elster: ohne qualifizierte Signatur, wenn über das persönliche Benutzerkonto
Der Einspruch muss enthalten:
- Name und Adresse des Eigentümers
- Aktenzeichen oder Steuernummer sowie Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung (sofort oder mit Ankündigung zur Nachreichung)
Eine gute Beschreibung des Sachverhalts und ggf. Dokumente wie Flurpläne oder Bauunterlagen helfen bei der Bearbeitung.
Was folgt nach der Einlegung?
Nach Eingang Ihres Einspruchs wird das Finanzamt den Grundsteuerbescheid nochmals prüfen. Meist erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.
Das Finanzamt kann Rückfragen stellen oder Sie um ergänzende Nachweise bitten – z. B. bei strittigen Flächenangaben oder Bewertungsfragen.
Am Ende des Verfahrens gibt es drei mögliche Ergebnisse:
- Stattgabe: Der Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.
- Teilweise Stattgabe: Einige Ihrer Einwände werden anerkannt.
- Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt.
Sie erhalten einen Einspruchsbescheid mit Begründung. Falls Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie anschließend Klage beim Finanzgericht einreichen.
Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden. Eine Zahlungspflicht besteht grundsätzlich weiter, es sei denn, Sie beantragen Aussetzung der Vollziehung.
Kompakte Übersicht
Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist Ihr gutes Recht, wenn Bewertungs- oder Flächenangaben nicht stimmen oder Ermäßigungen übersehen wurden.
Er muss innerhalb eines Monats schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder Elster.
Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie Ihren Einspruch einfach und korrekt formulieren.
Das Finanzamt prüft Ihren Fall erneut und informiert Sie über das Ergebnis per Einspruchsbescheid.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kann ich tun, wenn die Grundstücksfläche im Bescheid nicht stimmt?
Wenn Sie feststellen, dass die im Grundsteuerbescheid angegebene Fläche nicht Ihrer tatsächlichen Grundstücksgröße entspricht, sollten Sie Einspruch einlegen. Häufig beruhen solche Fehler auf veralteten Katasterdaten oder Übertragungsfehlern bei der Umstellung auf die neue Grundsteuer. Fügen Sie Ihrem Einspruch möglichst aktuelle Unterlagen bei – z. B. einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder Baupläne. So kann das Finanzamt die Angaben prüfen und den Bescheid ggf. korrigieren.
Ist der Hebesatz im Grundsteuerbescheid auch anfechtbar?
Der Hebesatz selbst wird nicht vom Finanzamt festgelegt, sondern von der jeweiligen Gemeinde. Im Grundsteuerbescheid wird er jedoch zur Berechnung herangezogen. Ein Einspruch beim Finanzamt kann daher nur Erfolg haben, wenn der Hebesatz falsch übernommen oder angewendet wurde – nicht gegen die Höhe an sich. Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Anwendung haben (z. B. bei mehreren Grundstücken in verschiedenen Gemeinden), prüfen Sie den Sachverhalt genau oder holen Sie sich Unterstützung.
Gilt der Einspruch auch gegen den Grundsteuerwert oder nur gegen die Steuer?
Viele Grundsteuerbescheide basieren auf einem vorgelagerten Feststellungsbescheid zum Grundsteuerwert. Ein Einspruch gegen den eigentlichen Steuerbescheid macht daher nur Sinn, wenn auch die Grundlagen (also der Grundsteuerwert oder Messbetrag) angegriffen werden. In diesem Fall muss zusätzlich gegen den Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt werden. Achten Sie darauf, gegen welche Bescheide sich Ihr Einspruch genau richtet, da jeder für sich bestandskräftig werden kann.
Was kostet der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid?
Der Einspruch selbst ist kostenfrei. Es entstehen keine Gebühren beim Finanzamt, auch nicht bei Ablehnung. Nur wenn Sie einen Berater hinzuziehen, können Kosten entstehen – etwa für einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Diese Ausgaben können in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Da das Einspruchsverfahren risikolos ist, empfiehlt es sich bei berechtigten Zweifeln immer, diesen Weg zu nutzen – insbesondere bei deutlich erhöhten Steuerbeträgen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Einspruchs?
Die Dauer variiert je nach Arbeitsbelastung des Finanzamts und Komplexität des Falls. In der Regel erhalten Sie nach wenigen Wochen eine Eingangsbestätigung. Die eigentliche Prüfung kann je nach Umfang mehrere Wochen bis Monate dauern. Falls Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, verzögert sich die Bearbeitung entsprechend. Bei dringenden Fällen (z. B. mit hohen Nachzahlungen) kann eine schriftliche Bitte um bevorzugte Bearbeitung hilfreich sein. Geduld und Nachfragen beim Sachbearbeiter sind oft sinnvoll.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.