Einspruch gegen Kapitalertragsteuerbescheid

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Kapitalertragsteuerbescheid kann Fehler enthalten, insbesondere wenn Kapitalerträge falsch erfasst, Freistellungsaufträge übersehen oder ausländische Erträge nicht korrekt angerechnet wurden. In solchen Fällen haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Hier stellen wir Ihnen eine kostenlose Muster-Vorlage zur Verfügung – als bearbeitbares Word-Dokument und als PDF. Sie können diese Vorlage individuell anpassen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Erfahren Sie auf dieser Seite, in welchen Fällen ein Einspruch sinnvoll ist, wie Sie diesen korrekt einreichen, welche Fristen gelten und was nach der Einreichung passiert.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das

[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Kapitalertragsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid über die Kapitalertragsteuer vom [Datum] ein.


Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung habe ich festgestellt, dass die im Bescheid enthaltenen Angaben zu meinen Kapitalerträgen fehlerhaft sind. Konkret betrifft dies folgende Punkte:

[hier individuell eintragen, z. B.:

– Der Freistellungsauftrag wurde bei meiner Bank korrekt erteilt, aber im Steuerbescheid nicht berücksichtigt.

– Eine bereits abgeführte Abgeltungsteuer wurde nochmals angerechnet.

– Verluste aus dem Vorjahr wurden nicht berücksichtigt.

– Eine ausländische Quellensteuer wurde nicht angerechnet.

– Der Sparer-Pauschbetrag wurde nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

– Falsche Kirchensteuerpflicht wurde angenommen.]


Ich bitte um erneute Überprüfung und um Korrektur der Steuerfestsetzung. Auf Wunsch übermittle ich gerne ergänzende Unterlagen wie Steuerbescheinigungen, Verlustbescheinigungen oder Kontoauszüge.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einsendung)]
[Name in Druckbuchstaben].

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Einspruch gegen Kapitalertragsteuerbescheid

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen einen Kapitalertragsteuerbescheid ist dann sinnvoll, wenn Fehler bei der Erfassung oder Anrechnung Ihrer Kapitalerträge vorliegen. Diese können finanzielle Nachteile mit sich bringen, die sich durch einen Einspruch oft korrigieren lassen.

  • Freistellungsauftrag wurde bei der Bank erteilt, aber vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
  • Doppelte Besteuerung durch fehlerhafte Angaben oder automatische Meldung der Bank.
  • NV-Bescheinigung lag vor, wurde aber ignoriert.
  • Verlustverrechnung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
  • Kirchensteuerpflicht wurde fälschlich angenommen.
  • Ausländische Quellensteuer wurde nicht oder falsch angerechnet.

Auch kleinere Unstimmigkeiten können bei Kapitalerträgen zu spürbaren Differenzen führen. Daher lohnt sich eine genaue Prüfung Ihres Bescheids.

Was gilt es zeitlich zu beachten?

Der Einspruch gegen einen Kapitalertragsteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 AO).

Die Frist beginnt drei Tage nach dem Bescheiddatum, es sei denn, der Bescheid wurde über Elster elektronisch übermittelt – dann gilt der Tag der Bereitstellung als Fristbeginn.

Wird die Frist nicht eingehalten, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angefochten werden (z. B. durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO).

Es ist ratsam, den Einspruch frühzeitig abzusenden und einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung (z. B. Einschreiben oder Fax-Sendebericht) aufzubewahren.

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch kann schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden – per Post, per Fax oder digital über das Elster-Portal.

Damit der Einspruch wirksam ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Steuernummer und Datum des Kapitalertragsteuerbescheids
  • Der ausdrückliche Hinweis, dass Sie Einspruch einlegen
  • Eine schlüssige Begründung (kann ggf. nachgereicht werden)
  • Unterschrift bei postalischem Versand

Ergänzen Sie den Einspruch möglichst mit Unterlagen wie Steuerbescheinigungen, Freistellungsaufträgen oder Kontoauszügen zur Untermauerung Ihrer Angaben.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend erfolgt die inhaltliche Prüfung durch die Sachbearbeitung.

Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

  • Stattgabe: Der Bescheid wird angepasst, die Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise erstattet.
  • Teilweise Stattgabe: Einige Einwände werden berücksichtigt, andere nicht.
  • Zurückweisung: Der Bescheid bleibt unverändert. Sie erhalten dann einen formellen Einspruchsbescheid.

Gegen einen ablehnenden Einspruchsbescheid können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen. Alternativ können Sie den Einspruch jederzeit zurückziehen, etwa bei Verständigung mit dem Finanzamt.

Fazit

Ein Einspruch gegen einen Kapitalertragsteuerbescheid ist oft der einzige Weg, um falsche Steuerfestsetzungen zu korrigieren.

Sie müssen ihn innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich einreichen – mit nachvollziehbarer Begründung und möglichst belegeunterstützt.

Unsere kostenlose Vorlage erleichtert Ihnen diesen Schritt erheblich.

Das Finanzamt prüft den Fall erneut – und Sie haben die Chance auf Rückerstattung oder Reduzierung der festgesetzten Steuer.

FAQ – Schnell erklärt

Was unterscheidet Kapitalertragsteuer von Abgeltungsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist ein Bestandteil der Abgeltungsteuer. Technisch gesehen wird Kapitalertragsteuer auf bestimmte Erträge wie Zinsen und Dividenden erhoben und direkt von Banken oder Finanzdienstleistern an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungsteuer ist der übergeordnete Begriff für diese pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). In vielen Fällen wird der Begriff „Kapitalertragsteuer“ synonym verwendet, obwohl die Abgeltungsteuer rechtlich umfassender ist.

Welche Unterlagen sollte ich dem Einspruch beifügen?

Für eine erfolgreiche Prüfung des Einspruchs sollten Sie relevante Unterlagen wie Steuerbescheinigungen Ihrer Bank, Kopien von Freistellungsaufträgen, Verlustverrechnungsbescheinigungen, Kontoauszüge oder NV-Bescheinigungen beilegen. Auch Nachweise zu ausländischen Kapitalerträgen oder Quellensteuerabzügen sind sinnvoll. Je besser Ihre Angaben belegt sind, desto eher wird das Finanzamt dem Einspruch folgen. Eine strukturierte Auflistung der Punkte, die Ihrer Meinung nach falsch im Bescheid sind, kann die Bearbeitung zusätzlich erleichtern.

Was ist, wenn ich zu spät Einspruch einlege?

Ein verspäteter Einspruch wird in der Regel als unzulässig abgewiesen. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, den Bescheid anzufechten. In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) stellen – etwa wenn Sie den Bescheid nachweislich zu spät erhalten haben oder unverschuldet verhindert waren. Diesen Antrag müssen Sie gut begründen und mit entsprechenden Nachweisen belegen. Deshalb ist es ratsam, Bescheide immer sofort zu prüfen und Fristen sorgfältig einzuhalten.

Muss ich die festgesetzte Steuer trotzdem zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Ja, der Einspruch allein hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Sie die festgesetzte Kapitalertragsteuer zunächst zahlen müssen, selbst wenn Sie Einspruch eingelegt haben. Um eine vorläufige Aussetzung der Zahlungspflicht zu erreichen, können Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, müssen Sie die Steuerzahlung bis zur endgültigen Entscheidung nicht leisten. Andernfalls können Säumniszuschläge anfallen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Kann ich den Einspruch zurücknehmen, wenn sich der Fehler aufklärt?

Ja, Sie können Ihren Einspruch jederzeit ganz oder teilweise zurücknehmen, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde. Dies ist formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen. Eine Rücknahme kann sinnvoll sein, wenn sich die Sachlage geklärt hat oder ein Fehler auf Ihrer Seite lag. Auch wenn das Finanzamt von sich aus eine Korrektur vorgenommen hat, kann der Einspruch überflüssig werden. Eine Rücknahme spart Bearbeitungszeit und kann helfen, das Verfahren schnell abzuschließen.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.