Einspruch gegen Kindergeld-Ablehnung durch Finanzamt

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wird ein Kindergeldantrag von der Familienkasse abgelehnt, liegt häufig ein Missverständnis, ein fehlender Nachweis oder eine unvollständige Prüfung zugrunde. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Damit fordern Sie eine erneute Prüfung Ihres Anspruchs – kostenlos und ohne Risiko.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung – als PDF und als editierbare Word-Datei. So können Sie Ihren Einspruch einfach anpassen und bei der Familienkasse einreichen.

Wir erklären außerdem, in welchen Fällen ein Einspruch Sinn ergibt, wie die Fristen geregelt sind und was nach dem Einspruch passiert.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An die

Familienkasse bei der Agentur für Arbeit

[Adresse der zuständigen Familienkasse]

[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum des Bescheids] – Kindergeldnummer: [Ihre Kindergeldnummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum] ein, mit dem mein Antrag auf Kindergeld abgelehnt wurde.


Begründung:


Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung nicht korrekt, da [z. B. mein Kind die Voraussetzungen gemäß § 62 ff. EStG erfüllt / mein Kind sich weiterhin in Schul- bzw. Berufsausbildung befindet / eine Übergangszeit von maximal vier Monaten vorliegt / mein Kind einen Freiwilligendienst ableistet / die Ablehnung auf unvollständigen Unterlagen oder Missverständnissen beruht / die Anspruchsdauer noch nicht abgelaufen ist / der Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus gegeben ist].


Ich beantrage daher die erneute Prüfung meines Antrags und die Bewilligung des Kindergelds ab [gewünschter Beginnzeitpunkt].


Gerne reiche ich auf Wunsch ergänzende Nachweise ein (z. B. Schul- oder Ausbildungsbescheinigung, Nachweis über Wohnsitz, Freiwilligendienstbescheid etc.).


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Kindergeld-Ablehnung durch Finanzamt

Beispiele für Einspruchsanlässe

Ein Einspruch gegen eine Kindergeld-Ablehnung ist in vielen Fällen berechtigt. Typische Situationen, in denen sich ein Einspruch lohnt:

  • Ihr Kind ist noch in der Ausbildung oder im Studium, und die Ablehnung erfolgte wegen angeblich fehlender Nachweise.
  • Es liegt eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsphasen vor – diese ist nach § 32 EStG begünstigt.
  • Ihr Kind leistet einen Freiwilligendienst oder ist im Bundesfreiwilligendienst tätig.
  • Die Ablehnung beruht auf falschen Annahmen zu Einkommen, Alter oder Wohnsitz des Kindes.
  • Sie haben Unterlagen rechtzeitig eingereicht, die jedoch bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurden.

Ein gut begründeter Einspruch mit ergänzenden Nachweisen kann oft zur Bewilligung des Kindergelds führen.

Was gilt es zeitlich zu beachten?

Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids bei der zuständigen Familienkasse einreichen (§ 355 AO i. V. m. § 366 AO).

Als Bekanntgabezeitpunkt gilt in der Regel drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids, es sei denn, Sie können einen anderen Zugang belegen.

Bei elektronischer Zustellung (z. B. via Elster oder Mein ELSTER-Postfach) gilt der Tag der Bereitstellung als Beginn der Frist.

Nach Ablauf der Frist wird der Ablehnungsbescheid bestandskräftig. Ein späterer Einspruch ist nur noch über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) möglich.

So funktioniert die Einlegung

Der Einspruch muss schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden, die den Ablehnungsbescheid erlassen hat.

Folgende Übermittlungswege sind zulässig:

  • Per Post: eigenhändig unterschrieben
  • Per Fax: mit Sendeprotokoll
  • Elektronisch über das ELSTER-Portal oder über das Familienkassen-Kontaktformular

Der Einspruch muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
  • Kindergeldnummer und Datum des Bescheids
  • Eine klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Eine Begründung – direkt oder mit dem Hinweis auf Nachreichung

Fügen Sie, wenn möglich, relevante Nachweise wie Ausbildungsbescheinigungen oder Meldebescheinigungen gleich bei.

Was folgt nach der Einlegung?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft die Familienkasse den abgelehnten Antrag erneut. In der Regel erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Je nach Fall kann die Familienkasse zusätzliche Unterlagen oder Nachweise anfordern – z. B. Schul- oder Ausbildungsnachweise, Bescheinigungen zum Freiwilligendienst oder Meldebescheinigungen.

Das Verfahren endet mit einem Einspruchsbescheid, der eine der folgenden Entscheidungen enthält:

  • Stattgabe: Das Kindergeld wird bewilligt und rückwirkend ausgezahlt.
  • Teilweise Stattgabe: Das Kindergeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.
  • Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt, der ursprüngliche Bescheid bleibt bestehen.

Bei Zurückweisung steht Ihnen die Möglichkeit offen, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Eine Ablehnung von Kindergeld kann auf fehlenden Nachweisen oder Missverständnissen beruhen – sie ist aber anfechtbar.

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen – per Post, Fax oder digital über Elster oder das Online-Kontaktformular der Familienkasse.

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um Ihren Einspruch rechtssicher und einfach zu formulieren.

Die Familienkasse prüft Ihren Fall dann erneut und entscheidet im Einspruchsbescheid über eine Bewilligung oder Zurückweisung.

FAQ – Schnell erklärt

Was sind die häufigsten Gründe für eine Kindergeld-Ablehnung?

Häufige Gründe sind fehlende oder verspätete Nachweise zur Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder zum Wohnsitz des Kindes. Auch Überschreiten der Altersgrenze (25 Jahre) ohne anerkannte Ausnahme oder unvollständige Angaben zu Familienstand oder Einkommen führen oft zur Ablehnung. In vielen Fällen liegt der Ablehnung ein Missverständnis oder ein formaler Mangel zugrunde. Deshalb lohnt es sich, genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind – und ggf. mit einem Einspruch und ergänzenden Unterlagen zu reagieren.

Was kann ich tun, wenn mein Kind zwischen Schule und Ausbildung war?

Zwischen zwei Ausbildungsphasen kann eine sogenannte Übergangszeit von bis zu vier Monaten vorliegen – etwa zwischen Schulabschluss und Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums. In diesem Zeitraum besteht weiter Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist, dass Sie diesen Zeitraum belegen – z. B. mit einem Bewerbungsnachweis, Anmeldebestätigung oder späterem Ausbildungsnachweis. Wird dieser Punkt bei der Ablehnung übersehen, können Sie mit einem Einspruch und passenden Unterlagen die Nachzahlung beantragen.

Wie reiche ich fehlende Nachweise nach dem Einspruch korrekt nach?

Sie können fehlende Unterlagen formlos per Post, Fax oder digital bei der Familienkasse einreichen – mit Bezug auf den laufenden Einspruch. Geben Sie dabei Ihre Kindergeldnummer, Ihren Namen und den Bezug zum Ablehnungsbescheid an. Reichen Sie die Nachweise möglichst vollständig ein – z. B. Ausbildungsbescheinigungen, Meldebescheinigungen, Nachweise über Freiwilligendienste oder Auslandstätigkeiten. Eine kurze Erläuterung, weshalb die Unterlagen fehlen oder verspätet sind, kann zusätzlich hilfreich sein.

Kann ich das Kindergeld auch rückwirkend erhalten, wenn der Einspruch Erfolg hat?

Ja, wenn Ihr Einspruch erfolgreich ist, wird das Kindergeld in der Regel rückwirkend ab dem beantragten Zeitraum ausgezahlt – vorausgesetzt, Ihr ursprünglicher Antrag wurde rechtzeitig gestellt. Die Familienkasse prüft, für welchen Zeitraum Anspruch bestand. Wird z. B. eine Ausbildung rückwirkend nachgewiesen, kann das Kindergeld auch rückwirkend für mehrere Monate oder Jahre gewährt werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche fristgerecht geltend gemacht haben – sonst droht ein Verlust rückwirkender Zahlungen.

Was kostet ein Einspruch gegen die Kindergeld-Ablehnung?

Der Einspruch bei der Familienkasse ist vollständig kostenfrei. Es fallen keine Gebühren oder Verwaltungskosten an – unabhängig davon, ob der Einspruch erfolgreich ist oder nicht. Auch eine anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig. In den meisten Fällen können Sie den Einspruch selbst formulieren – z. B. mit unserer kostenlosen Vorlage. Nur bei besonders komplexen Fällen (z. B. Kind im Ausland, mehrere Staatsangehörigkeiten, atypische Ausbildung) kann eine Beratung sinnvoll sein, ist aber nicht vorgeschrieben.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.