Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Die Kirchensteuer wird automatisch festgesetzt, wenn Sie als Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft geführt werden. Fehlerhafte Zuordnungen oder unerkannte Kirchenaustritte können jedoch zu falschen Bescheiden führen.

In solchen Fällen steht Ihnen das Recht zu, Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid einzulegen – kostenlos und ohne formelle Hürden.

Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch – sowohl als PDF-Datei als auch als bearbeitbares Word-Dokument. Außerdem erklären wir Ihnen, wann ein Einspruch sinnvoll ist, wie Sie ihn einreichen und was danach passiert.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]

An das

[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid vom [Datum] ein.

Begründung:

Nach Prüfung des Bescheids bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung der Kirchensteuer in meinem Fall unzutreffend ist.

[Bitte hier individuell anpassen, z. B.:

– Ich bin zum Zeitpunkt der Besteuerung nicht (mehr) Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft gewesen.

– Ich bin zum [Datum] aus der Kirche ausgetreten, dies wurde beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß gemeldet.

– Die Höhe der festgesetzten Kirchensteuer erscheint mir nicht nachvollziehbar und scheint auf einem Berechnungsfehler zu beruhen.

– Es wurde fälschlicherweise eine Doppelveranlagung zur Kirchensteuer vorgenommen.

– Die Zurechnung von Kapitalerträgen erfolgte trotz korrektem Widerspruch gegen Kirchensteuerabzug bei meiner Bank.]

Zur Bestätigung meiner Angaben füge ich [z. B. Kopie der Austrittsbescheinigung, Meldebestätigung oder Steuerbescheinigung der Bank] bei.

Ich bitte um eine Überprüfung des Bescheids und um Berichtigung.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (bei postalischer Einsendung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid

Wann ein Widerspruch infrage kommt

Ein Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nachweislich nicht kirchensteuerpflichtig sind oder die Berechnung fehlerhaft ist.

  • Kirchenaustritt wurde bereits vor dem Steuerjahr erklärt, aber nicht berücksichtigt.
  • Falsche Religionszugehörigkeit wurde beim Einwohnermeldeamt oder in Elster hinterlegt.
  • Doppelte Kirchensteuerveranlagung bei Ehepaaren, obwohl nur ein Teil kirchensteuerpflichtig ist.
  • Fehlerhafte Kapitalertragszuordnung durch Banken trotz korrekt erklärtem Kirchensteuerwiderspruch.
  • Unzutreffende Berechnungen der Kirchensteuerhöhe aufgrund falscher Einkommensdaten.

Auch wenn der Fehler auf einem Missverständnis oder veralteten Daten basiert – ein Einspruch lohnt sich in jedem Fall, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Fristen für den Einspruch

Sie müssen den Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einreichen (§ 355 AO).

Als Beginn der Frist gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Bescheiddatum, wenn der Bescheid per Post zugestellt wurde. Bei digitaler Bekanntgabe (z. B. Elster) beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung.

Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid rechtskräftig, es sei denn, Sie stellen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO), wenn Sie unverschuldet an der Einhaltung gehindert waren.

Zur Fristwahrung empfiehlt es sich, den Einspruch rechtzeitig und mit Nachweis (Einschreiben oder Faxbestätigung) abzusenden.

Was beim Einreichen wichtig ist

Der Einspruch gegen einen Kirchensteuerbescheid muss schriftlich erfolgen. Möglich sind folgende Übermittlungswege:

  • Postversand mit unterschriebenem Schreiben
  • Fax mit Sendeprotokoll
  • Elektronisch über das Elster-Portal

Wichtige Inhalte des Einspruchs:

  • Name, Anschrift und Steuernummer
  • Datum und Bezeichnung des Kirchensteuerbescheids
  • Ausdrückliche Erklärung des Einspruchs
  • Begründung (wenn möglich mit Nachweisen)
  • Unterschrift bei postalischem Versand

Fügen Sie gegebenenfalls Kopien relevanter Unterlagen bei (z. B. Kirchenaustrittsbescheinigung, Steuerbescheinigungen, Bestätigungen der Religionszugehörigkeit).

Und dann?

Nach Einreichen des Einspruchs prüft das Finanzamt den Kirchensteuerbescheid erneut. Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung. Danach erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch die zuständige Stelle.

Je nach Ergebnis kann Folgendes passieren:

  • Stattgabe: Die Kirchensteuer wird korrigiert oder gestrichen.
  • Teilweise Stattgabe: Die Höhe wird angepasst, aber nicht vollständig aufgehoben.
  • Zurückweisung: Der Bescheid bleibt unverändert, Sie erhalten einen formellen Einspruchsbescheid.

Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen. Eine Rücknahme des Einspruchs ist jederzeit möglich, wenn sich der Sachverhalt geklärt hat.

Fazit

Wenn Sie unberechtigterweise zur Kirchensteuer veranlagt wurden, haben Sie das Recht, dagegen Einspruch einzulegen – und sollten dieses Recht nutzen.

Sie haben dafür einen Monat Zeit und können dazu unsere kostenlose Muster-Vorlage verwenden.

Das Finanzamt prüft Ihre Angaben erneut und kann den Bescheid korrigieren oder aufheben, wenn Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind oder ein Fehler vorliegt.

Ein gut begründeter Einspruch kann unnötige Steuerzahlungen verhindern und stellt eine einfache Möglichkeit dar, sich zu wehren.

Wissenswertes in Frageform

Was ist, wenn mein Kirchenaustritt nicht berücksichtigt wurde?

Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies korrekt beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, sollte das Finanzamt darüber automatisch informiert werden. Falls Ihr Austritt dennoch nicht berücksichtigt wurde, legen Sie dem Einspruch unbedingt eine Kopie Ihrer Austrittsbescheinigung bei. Erläutern Sie darin das Austrittsdatum und wann die Meldung erfolgte. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Datenübertragungsfehler vorliegt. Wird der Austritt bestätigt, muss die Kirchensteuer rückwirkend korrigiert werden.

Kann ich Kirchensteuer zurückfordern, wenn ich gar nicht kirchensteuerpflichtig war?

Ja, wenn Sie nachweislich nicht kirchensteuerpflichtig waren – etwa weil Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören oder rechtzeitig ausgetreten sind – können Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer zurückfordern. Voraussetzung ist, dass Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. In beiden Fällen müssen Sie Nachweise vorlegen, z. B. eine Austrittsbescheinigung. Die Rückerstattung erfolgt dann durch das Finanzamt oder – bei Kapitalerträgen – über Ihre Bank, wenn diese die Kirchensteuer abgeführt hat.

Was, wenn ich als konfessionslos gelte, aber trotzdem Kirchensteuer zahlen soll?

Falls Sie offiziell als konfessionslos gemeldet sind und dennoch Kirchensteuer erhoben wurde, liegt sehr wahrscheinlich ein Fehler in der Datenübermittlung vor. Möglicherweise wurden alte Angaben übernommen oder eine falsche Zuordnung vorgenommen. In Ihrem Einspruch sollten Sie deutlich machen, dass keine Religionszugehörigkeit besteht, und dies mit einer Meldebestätigung oder einer Negativbescheinigung belegen. Das Finanzamt ist verpflichtet, diesen Sachverhalt zu überprüfen und den Bescheid zu korrigieren, falls sich der Fehler bestätigt.

Wie funktioniert der Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen?

Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer meist automatisch über die Banken erhoben – sofern Sie als kirchensteuerpflichtig gemeldet sind. Falls Sie dies nicht möchten, können Sie einen sogenannten Sperrvermerk (Widerspruch zur Kirchensteuerabzugsberechtigung) bei Ihrer Bank eintragen lassen. Dann wird keine Kirchensteuer einbehalten und Sie müssen sie ggf. selbst im Rahmen der Steuererklärung angeben. Falls Ihre Bank dennoch Kirchensteuer abgeführt hat, obwohl Sie widersprochen oder keinen Bezug zur Kirche haben, können Sie dagegen Einspruch einlegen.

Kann ich den Einspruch auch digital einreichen?

Ja, Sie können den Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid auch digital über das Elster-Portal einreichen. Wichtig ist, dass Sie dabei alle relevanten Daten wie Steuernummer, Bescheiddatum und eine nachvollziehbare Begründung angeben. Falls Sie Dokumente anhängen möchten (z. B. Austrittsbescheinigung), sollten Sie diese im PDF-Format beifügen. Achten Sie darauf, eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung zu speichern. Alternativ können Sie den Einspruch auch klassisch per Post oder Fax senden – wichtig ist der fristgerechte Eingang beim Finanzamt.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.