Einspruch gegen Lohnsteuer-Nachforderung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Eine Lohnsteuer-Nachforderung kann entstehen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung feststellt, dass während des Jahres zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde – z. B. wegen falsch eingestellter Steuerklasse, nicht berücksichtigter Freibeträge oder fehlerhafter Angaben durch den Arbeitgeber. Wenn Sie glauben, dass die Nachforderung zu Unrecht besteht oder falsch berechnet wurde, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage – als PDF und editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch einfach anpassen und einreichen.
Zusätzlich erklären wir Ihnen, wann sich ein Einspruch gegen eine Lohnsteuer-Nachforderung lohnt, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie das Verfahren abläuft.
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Beispiele für Einspruchsanlässe
Ein Einspruch gegen eine Lohnsteuer-Nachforderung ist sinnvoll, wenn:
- Falsche Steuerklasse für die Berechnung zugrunde gelegt wurde (z. B. bei Heirat, Trennung oder Elterngeld).
- Freibeträge wie der Behindertenpauschbetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht berücksichtigt wurden.
- Doppelte Versteuerung von Einmalzahlungen, Urlaubsgeld oder Abfindungen vorliegt.
- Fehlermeldungen des Arbeitgebers (z. B. bei ELStAM oder Lohnsteuerbescheinigung) zu falschen Berechnungen geführt haben.
- Bereits gezahlte Steuerbeträge nicht oder nur teilweise angerechnet wurden.
- Der Nachforderungsbetrag offensichtlich zu hoch oder unverhältnismäßig ist.
Selbst bei Unsicherheiten lohnt sich der Einspruch – das Finanzamt muss dann den Sachverhalt prüfen.
Fristen für den Einspruch
Der Einspruch gegen die Lohnsteuer-Nachforderung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Bei postalischer Zustellung gilt die Bekanntgabe drei Tage nach dem Bescheiddatum, bei elektronischer Bereitstellung (z. B. über Elster) gilt das Zustellungsdatum im Postfach.
Nach Ablauf dieser Frist ist kein Einspruch mehr möglich – es sei denn, Sie stellen erfolgreich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO).
Zur Fristsicherung empfiehlt es sich, den Einspruch frühzeitig und nachweislich – z. B. per Einschreiben oder Fax – einzureichen.
So funktioniert die Einlegung
Der Einspruch gegen eine Lohnsteuer-Nachforderung ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – also bei dem Amt, das den Nachforderungsbescheid erlassen hat.
Sie können den Einspruch einreichen:
- Per Post: mit Unterschrift
- Per Fax: mit Sendeprotokoll
- Elektronisch über Elster: mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto
Wichtige Angaben im Schreiben:
- Name und Adresse
- Steuernummer / Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung des Einspruchs
- Eine Begründung – sofort oder mit Ankündigung zur Nachreichung
Hilfreich sind Kopien von Lohnabrechnungen, Steuerbescheinigungen oder anderen Nachweisen zur Untermauerung Ihrer Angaben.
Was folgt nach der Einlegung?
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt die Lohnsteuer-Nachforderung erneut. Meist erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Das Finanzamt kann Sie auffordern, zusätzliche Unterlagen – wie Lohnabrechnungen oder ELStAM-Daten – vorzulegen.
Je nach Ergebnis erlässt das Finanzamt einen Einspruchsbescheid, in dem es entscheidet, ob:
- die Nachforderung aufgehoben oder reduziert wird (Stattgabe),
- nur teilweise Änderungen vorgenommen werden (Teilweise Stattgabe),
- oder die Nachforderung bestehen bleibt (Zurückweisung).
Bei Zurückweisung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht zu erheben. Ein Einspruch kann jederzeit formlos zurückgenommen werden.
Kompakte Übersicht
Wenn das Finanzamt eine Lohnsteuer-Nachforderung festsetzt, können Fehler vorliegen – etwa durch falsche Daten oder fehlende Freibeträge.
Sie können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, um den Bescheid prüfen zu lassen – kostenlos und schriftlich.
Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei, den Einspruch korrekt zu formulieren und rechtzeitig einzureichen.
Das Finanzamt wird den Bescheid erneut prüfen und das Ergebnis in einem Einspruchsbescheid mitteilen.
Fragen und Antworten
Warum kommt es zu Lohnsteuer-Nachforderungen, obwohl der Arbeitgeber schon Steuern abgeführt hat?
Der Arbeitgeber führt monatlich Lohnsteuer auf Basis Ihrer Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse, Freibeträge) ab. Bei der Jahresveranlagung prüft das Finanzamt Ihre gesamten Einkünfte und Umstände. Wenn z. B. mehrere Arbeitgeber berücksichtigt werden müssen, Einmalzahlungen falsch versteuert wurden oder Freibeträge nicht beantragt waren, kann es zu Nachforderungen kommen. Auch bei Steuerklassenwechseln oder Nebeneinkünften kann die Vorauszahlung zu niedrig gewesen sein. Das führt dann zu einer Nachzahlung, obwohl der Arbeitgeber korrekt abgeführt hat.
Kann ich eine zu hohe Lohnsteuer-Nachforderung anfechten, wenn die Steuerklasse falsch war?
Ja. Wenn Ihnen z. B. aufgrund eines nicht aktualisierten Familienstands oder anderer Umstände eine falsche Steuerklasse zugrunde lag, kann die Nachforderung zu hoch sein. Besonders bei Trennung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Steuerklassenwechsel ist die steuerliche Einstufung oft fehleranfällig. Legen Sie Einspruch ein und legen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Heiratsurkunde, Antrag auf Steuerklassenwechsel) vor. Das Finanzamt ist verpflichtet, die Angaben zu prüfen und den Bescheid ggf. zu korrigieren.
Was ist, wenn ich Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen doppelt versteuert sehe?
Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Boni unterliegen besonderen Besteuerungsregeln. Wird diese Zahlung fälschlich als laufender Arbeitslohn behandelt oder mehrfach erfasst, kann es zu einer überhöhten Lohnsteuer kommen. Weisen Sie im Einspruch auf die Sonderzahlung hin und reichen Sie die zugehörige Lohnabrechnung ein. Das Finanzamt kann prüfen, ob die Zahlung korrekt behandelt wurde und die Steuer korrekt berechnet ist. Bei Fehlern kann der Nachforderungsbetrag entsprechend reduziert werden.
Was passiert mit der Zahlungspflicht während des Einspruchs?
Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn Sie Einspruch einlegen. Um eine Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Das Finanzamt entscheidet über diesen Antrag gesondert. Wird er genehmigt, müssen Sie bis zur Entscheidung nichts zahlen. Wird er abgelehnt, bleibt die Nachforderung fällig – ggf. unter Anfall von Säumniszuschlägen. Beantragen Sie beides möglichst gleichzeitig und dokumentieren Sie den Eingang.
Kann ich den Einspruch selbst schreiben oder brauche ich einen Steuerberater?
Sie können den Einspruch problemlos selbst einlegen – ein Steuerberater ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass Sie die Einspruchsfrist einhalten und die wesentlichen Informationen korrekt angeben: Name, Steuernummer, Datum des Bescheids und eine Begründung. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei. Wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt oder höhere Beträge im Raum stehen, kann eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein – verpflichtend ist das jedoch nicht.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.