Einspruch gegen Nichtanerkennung von Sonderausgaben

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer oder bestimmte Versicherungsbeiträge können Ihre Steuerlast deutlich senken. Doch nicht selten werden diese vom Finanzamt nicht anerkannt – sei es wegen fehlender Unterlagen oder fehlerhafter Bewertung. Wenn Sie davon betroffen sind, haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Muster-Vorlage, die Sie als PDF herunterladen oder im Word-Format bearbeiten können. So können Sie Ihren Einspruch schnell und individuell anpassen. Zusätzlich erklären wir hier Schritt für Schritt, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen zu beachten sind und wie das Verfahren abläuft.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das

[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid ein.


Begründung:


Bei der Durchsicht des Bescheids habe ich festgestellt, dass die von mir geltend gemachten Sonderausgaben in Höhe von [Betrag] Euro nicht anerkannt wurden. Nach meiner Auffassung erfüllt diese Ausgabe jedoch die Voraussetzungen gemäß § 10 EStG.


Die abgelehnten Beträge betreffen [z. B. Beiträge zur Altersvorsorge, Kirchensteuer, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Berufsausbildungskosten, Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen]. Ich habe diese Ausgaben ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben und die entsprechenden Belege beigefügt.


Ich beantrage daher die erneute Prüfung und Berücksichtigung der genannten Sonderausgaben. Ergänzende Unterlagen bzw. eine detaillierte Aufstellung reiche ich auf Wunsch gerne nach.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Nichtanerkennung von Sonderausgaben

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen die Nichtanerkennung von Sonderausgaben ist dann sinnvoll, wenn Sie sicher sind, dass die abgelehnten Beträge korrekt und nachweislich gezahlt wurden. Typische Fälle:

  • Spenden an gemeinnützige Organisationen wurden abgelehnt, weil eine Zuwendungsbestätigung fehlte oder formale Anforderungen nicht erfüllt waren.
  • Kirchensteuer wurde nicht als Sonderausgabe berücksichtigt, obwohl Zahlungen erfolgt sind.
  • Beiträge zu Kranken-, Pflege- oder Altersvorsorgeversicherungen wurden nicht oder nur teilweise angerechnet.
  • Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wurden abgelehnt, weil keine Bedürftigkeit nachgewiesen wurde.
  • Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium wurden nicht berücksichtigt.

Auch wenn Sie unsicher sind, ob die Entscheidung des Finanzamts korrekt war, ist ein Einspruch ein sinnvolles Mittel, um die Sachlage erneut prüfen zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein Einspruch gegen die Nichtanerkennung von Sonderausgaben muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).

Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach dem Datum des Steuerbescheids, sofern er postalisch zugestellt wurde. Bei elektronischer Bekanntgabe (z. B. über Elster) gilt der Tag der Bereitstellung als Beginn der Frist.

Die Frist ist zwingend einzuhalten. Bei Versäumnis wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. In Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung möglich – dieser muss gut begründet und ebenfalls fristgerecht gestellt werden.

Einreichung Schritt für Schritt

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – entweder per Post, Fax oder elektronisch über das Elster-Portal.

Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Name, Adresse und Steuernummer
  • Datum und Bezeichnung des Steuerbescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung mit Bezug auf die nicht anerkannten Sonderausgaben
  • Unterschrift bei postalischer oder Fax-Einreichung

Der Einspruch ist an das Finanzamt zu richten, das den Bescheid erlassen hat. Verwenden Sie unsere Vorlage, um sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben enthalten sind.

Was folgt nach der Einlegung?

Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt Ihren Fall erneut. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und bei Bedarf ein Schreiben mit Rückfragen oder der Bitte um weitere Unterlagen.

Das Finanzamt kann dem Einspruch in vollem Umfang, teilweise oder gar nicht stattgeben. Die Entscheidung erhalten Sie in Form eines schriftlichen Einspruchsbescheids.

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen.

Während des Verfahrens bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid in Kraft, d. h. Sie müssen zunächst zahlen. Sie können jedoch zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die Zahlung aufzuschieben.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn das Finanzamt Ihre Sonderausgaben nicht anerkennt, sollten Sie nicht zögern, Einspruch einzulegen – es ist Ihr gutes Recht und oft erfolgreich.

Der Einspruch muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage zur schnellen Umsetzung.

Nach Prüfung durch das Finanzamt kann der Bescheid geändert werden. Falls nicht, steht Ihnen der Weg zum Finanzgericht offen.

Ein gut begründeter Einspruch führt oft zu einer Korrektur – und zu einer Steuerersparnis.

Typische Fragen zum Thema

Wie finde ich heraus, warum meine Sonderausgaben abgelehnt wurden?

In der Regel enthält der Steuerbescheid Hinweise auf abgelehnte Positionen, oft mit dem Vermerk „nicht anzuerkennen“ oder „ohne steuerliche Auswirkung berücksichtigt“. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen oder Einsicht in die Berechnungsgrundlagen zu verlangen. Auch ein Vergleich mit Ihrer abgegebenen Steuererklärung hilft, die abgelehnten Posten zu identifizieren. So wissen Sie genau, welche Angaben Anlass zum Einspruch geben und können gezielt argumentieren.

Sind Spendenquittungen Pflicht für den Abzug als Sonderausgabe?

Ja, Spenden müssen in der Regel mit einer amtlich anerkannten Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Fehlt diese, lehnt das Finanzamt die Anerkennung häufig ab. Es reicht nicht aus, nur eine Überweisung oder einen Kontoauszug vorzulegen. Allerdings genügt bei Beträgen bis 300 Euro meist ein vereinfachter Nachweis, etwa durch Buchungsbeleg. Wenn der Nachweis beim Einreichen vergessen wurde, kann er auch nachträglich mit dem Einspruch eingereicht werden.

Was ist, wenn ich die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht habe?

Wenn Sie z. B. Spendenquittungen oder Versicherungsnachweise nicht rechtzeitig mit der Steuererklärung eingereicht haben, ist ein Einspruch dennoch möglich. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können Sie fehlende Unterlagen nachreichen. Wichtig ist, dass Sie im Einspruch darauf hinweisen, dass die Nachweise folgen. Das Finanzamt ist verpflichtet, neu eingereichte Informationen zu berücksichtigen, solange der Einspruch fristgerecht erfolgt ist.

Kann das Finanzamt auch andere Punkte im Bescheid ändern, wenn ich Einspruch einlege?

Ja, im Rahmen der sog. „Rückwirkung“ kann das Finanzamt den gesamten Bescheid erneut prüfen – auch zu Ihrem Nachteil. Dieses Verfahren ist jedoch eingeschränkt durch das sogenannte Verböserungsverbot: Eine Verschlechterung ist nur möglich, wenn Sie vorher darauf hingewiesen werden und sich dazu äußern können. In der Praxis kommt eine solche Verschlechterung selten vor. Trotzdem sollten Sie den Einspruch gut vorbereiten und gezielt formulieren.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einspruchs?

Die Dauer hängt stark von der Auslastung des Finanzamts und der Komplexität des Falls ab. In einfachen Fällen (z. B. nachträglich eingereichte Nachweise für Sonderausgaben) kann innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung erfolgen. In umfangreicheren oder strittigen Angelegenheiten kann es mehrere Monate dauern. Sie haben jederzeit das Recht, den Bearbeitungsstand zu erfragen. Wenn es besonders lange dauert, können Sie eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Finanzgericht prüfen lassen.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.