Einspruch gegen Nichtanerkennung von Werbungskosten
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Wenn das Finanzamt Ihre Werbungskosten im Steuerbescheid nicht anerkennt, bedeutet das oft eine höhere Steuerlast. Doch das müssen Sie nicht einfach hinnehmen: Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einzulegen. Dieser ist kostenlos und kann zu einer vollständigen oder teilweisen Änderung des Bescheids führen.
Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für einen Einspruch gegen die Nichtanerkennung von Werbungskosten – sowohl als PDF als auch als editierbare Word-Datei. So können Sie Ihren Einspruch individuell anpassen und direkt beim Finanzamt einreichen.
Wir erklären Ihnen außerdem, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und was nach der Einreichung passiert.
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Wann der Einspruch eine Option ist
Ein Einspruch gegen die Nichtanerkennung von Werbungskosten kann sich lohnen, wenn das Finanzamt bestimmte Aufwendungen nicht berücksichtigt hat, obwohl Sie diese korrekt angegeben und belegt haben. Typische Fälle sind:
- Fahrten zur Arbeitsstätte wurden falsch berechnet oder nur teilweise berücksichtigt.
- Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel oder Fachliteratur wurden als privat eingestuft.
- Fort- und Weiterbildungskosten wurden abgelehnt, weil der berufliche Zusammenhang angezweifelt wurde.
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wurden nicht anerkannt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Doppelte Haushaltsführung wurde abgelehnt wegen formaler Fehler oder fehlender Nachweise.
- Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand wurden als nicht beruflich bedingt abgelehnt.
Oft liegt die Ablehnung an fehlenden oder unvollständigen Belegen. In solchen Fällen sollten Sie nachbessern und den Einspruch mit entsprechenden Nachweisen begründen.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingehen (§ 355 Abs. 1 AO).
Als Bekanntgabedatum gilt in der Regel drei Tage nach dem Datum des Bescheids. Bei elektronischer Zustellung über Elster zählt der Tag, an dem der Bescheid im Postfach bereitgestellt wurde.
Die Einhaltung der Frist ist zwingend notwendig. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – auch wenn er fehlerhaft ist.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Deshalb sollten Sie frühzeitig reagieren und den Einspruch am besten per Einschreiben oder über das Elster-Portal mit Versandnachweis einreichen.
Form und Inhalt des Einspruchs
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen. Er kann auf dem Postweg, per Fax oder digital über Elster eingereicht werden.
Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- Steuernummer
- Datum des Steuerbescheids
- Bezeichnung als „Einspruch“
- Begründung (optional sofort, spätestens aber zeitnah)
- Unterschrift bei Post oder Fax
Das zuständige Finanzamt ist dasjenige, das den Bescheid erlassen hat. Nutzen Sie am besten unsere Vorlage, um keine wichtigen Angaben zu vergessen. Eine Begründung ist nicht zwingend sofort erforderlich, sollte aber bald nachgereicht werden.
Verlauf nach der Einreichung
Nach Einreichung prüft das Finanzamt den Steuerbescheid nochmals. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung oder Rückfragen, etwa zu fehlenden Unterlagen.
Ergibt die Prüfung, dass der Einspruch berechtigt ist, wird der Bescheid geändert. Andernfalls ergeht ein Einspruchsbescheid, in dem die Ablehnung begründet wird.
Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen.
Der Einspruch kann jederzeit zurückgezogen werden. Dies ist sinnvoll, wenn sich der Sachverhalt geklärt hat oder Sie dem Bescheid doch zustimmen.
Wichtig: Ein Einspruch hemmt nicht automatisch die Pflicht zur Zahlung. Sie müssen ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Kompakte Übersicht
Wenn Werbungskosten nicht anerkannt werden, sollten Sie Ihren Steuerbescheid prüfen und gegebenenfalls fristgerecht Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist kostenlos, kann schriftlich oder digital erfolgen und sollte gut begründet sein. Nutzen Sie unsere Vorlage, um den Prozess zu vereinfachen.
Das Finanzamt überprüft Ihren Fall erneut – oft mit dem Ergebnis einer Änderung des Bescheids. Falls nicht, stehen Ihnen weitere rechtliche Schritte offen.
Wichtig ist: Sie haben ein Recht auf diese Überprüfung. Nutzen Sie es.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie erkenne ich, ob meine Werbungskosten zu Unrecht abgelehnt wurden?
Oft finden Sie im Steuerbescheid einen Hinweis, warum bestimmte Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Typische Formulierungen sind „nicht ausreichend nachgewiesen“ oder „kein erkennbarer beruflicher Zusammenhang“. Wenn Sie jedoch Belege eingereicht haben oder der Zusammenhang zum Beruf klar gegeben ist, sollten Sie Einspruch einlegen. Auch formale Fehler, etwa falsche Zuordnungen, können zur Ablehnung führen. Prüfen Sie Ihre Steuererklärung und den Bescheid genau und vergleichen Sie, was geltend gemacht wurde und was fehlt.
Muss ich alle Belege direkt mit dem Einspruch mitschicken?
Nein, Sie können im Einspruchsschreiben auch darauf hinweisen, dass Sie die Belege auf Anforderung nachreichen. Dennoch ist es sinnvoll, bereits beim Einspruch so viele Nachweise wie möglich beizufügen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Besonders bei Werbungskosten helfen konkrete Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Verträge. Je plausibler Ihre Angaben von Anfang an belegt sind, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Sollten Unterlagen fehlen, fordert das Finanzamt diese nach.
Kann ich auch gegen einzelne Punkte im Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, ein Einspruch kann sich auch nur auf einzelne Teile des Steuerbescheids beziehen – zum Beispiel ausschließlich auf die Nichtanerkennung bestimmter Werbungskosten. Wichtig ist, dass Sie im Einspruch klar benennen, welche Position Sie beanstanden. Der Rest des Bescheids bleibt davon unberührt. Ein teilweiser Einspruch kann sogar strategisch sinnvoll sein, wenn Sie nur in einzelnen Punkten Unstimmigkeiten vermuten und den übrigen Bescheid akzeptieren.
Gibt es Risiken, wenn ich Einspruch einlege?
Grundsätzlich nicht. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos und führt in der Regel nicht zu einer Verschlechterung des Bescheids. Theoretisch könnte das Finanzamt im Rahmen der erneuten Prüfung auch andere Positionen neu bewerten – das sogenannte „Verböserungsverbot“ gilt aber nicht uneingeschränkt. In der Praxis kommt das aber sehr selten vor. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie im Einspruch vermerken, dass eine Verschlechterung ausgeschlossen sein soll.
Was mache ich, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?
Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnt, erhalten Sie einen sogenannten Einspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben. Die Klage sollte gut vorbereitet und juristisch fundiert sein. Wenn Sie diesen Schritt gehen möchten, empfiehlt sich häufig die Beratung durch einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe. Alternativ können Sie den Einspruch auch akzeptieren, wenn die Erfolgsaussichten für eine Klage gering erscheinen oder der Aufwand nicht im Verhältnis steht.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.