Einspruch gegen Steuerbescheid

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Steuerbescheid enthält oft fehlerhafte Angaben oder unberücksichtigte Aufwendungen. Als Steuerpflichtiger haben Sie das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid einzulegen. Der Einspruch ist kostenfrei und kann zu einer vollständigen oder teilweisen Änderung des Bescheids führen.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage für einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid – sowohl im PDF-Format als auch als editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch einfach an Ihre individuelle Situation anpassen und beim Finanzamt einreichen.

Darüber hinaus erklären wir Ihnen, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und was Sie nach dem Einreichen erwartet.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das

[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein.


Begründung:

Nach Durchsicht des Steuerbescheids habe ich festgestellt, dass [hier individuell eintragen, z. B. bestimmte Werbungskosten nicht anerkannt wurden / ein Rechenfehler vorliegt / Einkünfte doppelt berücksichtigt wurden / die Besteuerung von Renteneinkünften nicht korrekt ist / ein Freibetrag nicht angewendet wurde / die Erbschaft oder Schenkung unzutreffend bewertet wurde / ein Vorsteuerabzug aus meiner Umsatzsteuererklärung fehlt / eine Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt wurde / etc.].


Ich bitte Sie daher, den Bescheid entsprechend zu überprüfen und ggf. zu ändern.


Sollte für die Entscheidung über den Einspruch ein persönliches Gespräch oder die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein, stehe ich gerne zur Verfügung.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einsendung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Steuerbescheid

Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn Sie glauben, dass der Steuerbescheid nicht korrekt ist. Häufige Gründe für einen Einspruch sind:

  • Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wurden nicht oder nur teilweise anerkannt.
  • Freibeträge wie der Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden nicht berücksichtigt.
  • Rechenfehler oder falsche Zuordnungen von Einkünften.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Vorsteuerabzüge wurden fehlerhaft übernommen.
  • Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheide enthalten unzutreffende Bewertungen.
  • Unberechtigte Nachzahlungen oder Säumniszuschläge.
  • Fehlende Berücksichtigung von Steuerklassenwechseln, Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen o. Ä.

Auch wenn Sie nur unsicher sind, ob der Bescheid korrekt ist, sollten Sie Einspruch einlegen – der Bescheid wird dann nochmals überprüft.

Was gilt es zeitlich zu beachten?

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen (§ 355 AO).

Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Datum des Steuerbescheids – dies gilt als Zeitpunkt der Bekanntgabe.

Wurde der Bescheid elektronisch (z. B. via Elster) bekannt gegeben, beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im Elster-Postfach.

Die Einhaltung der Frist ist zwingend notwendig – bei Fristversäumnis kann der Bescheid rechtskräftig werden und nicht mehr angefochten werden.

Im Zweifel empfiehlt es sich, den Einspruch frühzeitig zu versenden und den Versand (z. B. durch Einschreiben) zu dokumentieren.

Einspruch richtig einreichen

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Er kann per Post, per Fax oder elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden.

Wichtig ist, dass der Einspruch folgende Angaben enthält:

  • Vollständiger Name und Adresse des Einspruchsführers
  • Steuernummer und Datum des Steuerbescheids
  • Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung (kann auch nachgereicht werden)
  • Eigenhändige Unterschrift bei postalischer Einreichung

Der Einspruch ist an das zuständige Finanzamt zu richten – das ist das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Ein Aktenzeichen oder Bearbeitungsnummer hilft bei der Zuordnung, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Was folgt nach der Einlegung?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Bescheid erneut. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und ggf. Rückfragen oder eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen.

Das Finanzamt kann dem Einspruch vollständig, teilweise oder gar nicht stattgeben. Das Ergebnis wird Ihnen in einem sogenannten Einspruchsbescheid mitgeteilt.

Falls dem Einspruch nicht vollständig stattgegeben wird, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Finanzgericht zu klagen.

Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden – dies kann sinnvoll sein, wenn sich der Sachverhalt klärt oder Sie einlenken möchten.

Während des Einspruchsverfahrens ist die Vollziehung des Bescheids grundsätzlich nicht ausgesetzt. Sie können jedoch zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn Sie die Nachzahlung vorerst nicht leisten können.

Kurze Zusammenfassung

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist Ihr gutes Recht und oft der einzige Weg, um fehlerhafte Berechnungen zu korrigieren.

Er muss innerhalb eines Monats eingelegt werden und kann formlos erfolgen – schriftlich oder digital.

Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie Ihren Einspruch einfach selbst erstellen und termingerecht einreichen.

Das Finanzamt prüft Ihren Fall erneut und entscheidet, ob der Bescheid angepasst wird. Bei Bedarf können weitere rechtliche Schritte folgen.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Was passiert, wenn ich den Einspruch zu spät einreiche?

Wenn der Einspruch nach Ablauf der einmonatigen Frist eingeht, wird er in der Regel als unzulässig abgewiesen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Bescheid verspätet erhalten haben. In diesem Fall kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dieser muss jedoch gut begründet und ebenfalls fristgerecht eingereicht werden. Daher ist es entscheidend, den Bescheid zeitnah zu öffnen und sofort zu handeln.

Muss ich den Einspruch begründen oder reicht ein formloser Widerspruch?

Ein formloser Einspruch ohne Begründung ist grundsätzlich zulässig, solange klar ist, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Es empfiehlt sich jedoch, die Begründung zeitnah nachzureichen, da das Finanzamt nur so die Beanstandung nachvollziehen kann. Ohne Begründung ist es zudem schwer, eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen. Auch Ihre Erfolgschancen steigen mit einer nachvollziehbaren Begründung.

Kann ich den Einspruch digital einreichen oder muss er per Post sein?

Der Einspruch kann auch digital über das Elster-Portal eingereicht werden. Wichtig ist, dass er eindeutig formuliert ist und innerhalb der Frist beim Finanzamt eingeht. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist bei Elster nicht erforderlich, solange die Übermittlung über Ihr persönliches Benutzerkonto erfolgt. Wer keinen Zugang zu Elster hat, kann den Einspruch auch per Post oder Fax senden. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Versand zu dokumentieren.

Was passiert mit der Zahlungspflicht während des Einspruchs?

Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn ein Einspruch eingelegt wurde. Um die Zahlung vorerst auszusetzen, müssen Sie zusätzlich zum Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird dieser genehmigt, müssen Sie bis zur Entscheidung des Finanzamts zunächst nicht zahlen. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Achtung: Es können Säumniszuschläge anfallen, wenn nicht gezahlt wird und keine Aussetzung erfolgt.

Kann ich mich während des Verfahrens noch vertreten lassen?

Ja, Sie können sich im Einspruchsverfahren jederzeit vertreten lassen – etwa durch einen Steuerberater, eine andere bevollmächtigte Person oder eine Lohnsteuerhilfe. Eine entsprechende Vollmacht muss dem Finanzamt schriftlich vorgelegt werden. Auch wenn Sie den Einspruch selbst einreichen, kann später noch eine Vertretung hinzukommen. Besonders bei komplexen Sachverhalten oder höheren Summen kann dies sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.