Einspruch gegen Steuerbescheid bei doppelter Haushaltsführung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem zweiten Wohnsitz leben und die Kosten dafür in Ihrer Steuererklärung geltend machen, spricht man von doppelter Haushaltsführung. Werden diese Aufwendungen im Steuerbescheid nicht anerkannt, kann das steuerlich erhebliche Nachteile haben.
Sie haben das Recht, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage – als bearbeitbares Word-Dokument und druckbares PDF – mit der Sie Ihren Einspruch einfach und korrekt formulieren können. Außerdem erhalten Sie eine klare Anleitung, wie Sie vorgehen sollten, welche Fristen gelten und was im Verfahren auf Sie zukommt.
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Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen die Ablehnung der doppelten Haushaltsführung ist sinnvoll, wenn:
- die berufliche Veranlassung eindeutig vorliegt, aber vom Finanzamt nicht anerkannt wurde.
- die Kosten für Miete, Nebenkosten oder Heimfahrten abgelehnt wurden, obwohl Belege vorlagen.
- die Anerkennung des Lebensmittelpunkts am Hauptwohnsitz strittig ist.
- die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte nicht berücksichtigt wurde.
- formale Fehler bei der Angabe oder Nachweispflicht gemacht wurden, die korrigiert werden können.
Viele Ablehnungen beruhen auf unvollständigen Angaben oder Missverständnissen. Ein gut begründeter Einspruch mit ergänzenden Nachweisen kann erfolgreich sein.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt regulär drei Tage nach dem Datum des Steuerbescheids. Bei elektronischer Bekanntgabe über Elster beginnt die Frist mit dem Tag der Bereitstellung im Elster-Postfach.
Die Einhaltung der Frist ist zwingend erforderlich. Bei Fristversäumnis wird der Bescheid rechtskräftig – auch wenn er fehlerhaft ist. Ein späterer Einspruch ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände durch Wiedereinsetzung möglich.
Was beim Einreichen wichtig ist
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder über das Elster-Portal.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Anschrift und Steuernummer
- Datum des Steuerbescheids
- Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung mit Verweis auf doppelte Haushaltsführung
- Belege oder Hinweis auf deren Nachreichung
- Unterschrift bei postalischer oder Fax-Einreichung
Richten Sie den Einspruch an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Eine klare Struktur und vollständige Angaben erhöhen die Erfolgschancen deutlich.
Nach dem Einspruch – was passiert nun?
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung und ggf. ein Schreiben mit Nachfragen oder der Bitte um weitere Unterlagen.
Das Ergebnis wird Ihnen in Form eines Einspruchsbescheids mitgeteilt – mit vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Wird der Einspruch abgelehnt, können Sie binnen eines Monats Klage beim Finanzgericht erheben.
Die Zahlungspflicht aus dem ursprünglichen Bescheid bleibt grundsätzlich bestehen – außer, Sie stellen zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, um diese vorerst zu stoppen.
Kurze Zusammenfassung
Wird Ihre doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt, haben Sie das Recht, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das kann sich finanziell lohnen.
Der Einspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats erfolgen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um nichts Wichtiges zu vergessen.
Das Finanzamt prüft Ihren Fall erneut – mit der Möglichkeit, dass die beantragten Kosten doch noch anerkannt werden.
Antworten auf häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für die doppelte Haushaltsführung?
Damit Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden, müssen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt unterhalten und aus beruflichen Gründen an einem zweiten Ort wohnen. Die Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort muss erheblich sein, sodass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Zudem müssen Sie regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – nach Hause fahren. Wichtig ist auch, dass der Lebensmittelpunkt klar am Hauptwohnsitz liegt, was durch Melderegister, Familienbezug oder soziale Bindungen nachgewiesen werden kann.
Was wird bei der doppelten Haushaltsführung steuerlich anerkannt?
Folgende Aufwendungen können berücksichtigt werden: Miet- und Nebenkosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort (bis maximal 1.000 Euro pro Monat), Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt, Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten sowie Umzugskosten. Voraussetzung ist, dass die Kosten belegt und beruflich veranlasst sind. Rechnungen, Mietverträge und Fahrtennachweise sollten daher gut aufbewahrt und mit der Steuererklärung eingereicht werden. Auch später können Sie diese im Einspruchsverfahren nachreichen.
Wie beweise ich, dass mein Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist?
Der Lebensmittelpunkt liegt dort, wo Sie Ihren privaten Alltag überwiegend gestalten – also wohnen, leben und soziale Beziehungen pflegen. Das ist meist der Ort, an dem die Familie lebt oder langjährige soziale Bindungen bestehen. Als Nachweise eignen sich z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag, Nachweise über Vereinsmitgliedschaften oder Arztbesuche am Wohnort. Auch regelmäßige Heimfahrten und das Vorhandensein eines eigenen Hausstands sind wichtig. Je umfassender Sie dies dokumentieren, desto besser sind Ihre Chancen im Einspruchsverfahren.
Kann ich auch rückwirkend eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Grundsätzlich ist die doppelte Haushaltsführung im Jahr der Entstehung geltend zu machen. Wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt und rechtskräftig ist, ist ein rückwirkender Einspruch nur innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist möglich. Falls neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, kann ein Änderungsantrag nach § 173 AO gestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Finanzamt die neuen Informationen bei ordnungsgemäßer Bearbeitung nicht hätte übersehen dürfen. Die Erfolgschancen sind höher, je früher und umfassender Sie handeln.
Was tun, wenn das Finanzamt trotz Nachweise ablehnt?
Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben und das Finanzamt dennoch ablehnt, sollten Sie genau prüfen, ob die Begründung nachvollziehbar ist. Manchmal beruft sich das Amt auf unvollständige Informationen oder legt Vorschriften zu streng aus. In Ihrem Einspruch sollten Sie gezielt auf diese Punkte eingehen. Zusätzlich kann ein Fachverband oder ein Steuerberater unterstützen. Wird der Einspruch vollständig abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzulegen. In vielen Fällen lohnt sich dieser Schritt.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.