Einspruch gegen Steuerbescheid wegen Falschangaben durch Steuerberater

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn ein Steuerberater im Rahmen Ihrer Steuererklärung fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht hat, haften Sie zunächst selbst für die Folgen – denn das Finanzamt beurteilt allein den Inhalt der Erklärung, nicht deren Verfasser. Das bedeutet: Auch wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt, müssen Sie Einspruch einlegen, wenn Sie den Steuerbescheid korrigieren lassen möchten.

Mit unserer kostenlosen Einspruchsvorlage – verfügbar als PDF und bearbeitbare Word-Datei – können Sie den Fehler formell richtig beim Finanzamt anzeigen und eine Berichtigung beantragen.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das


[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer] – Falschangaben durch beauftragten Steuerberater


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid ein.


Begründung:


Bei der Überprüfung des Bescheids habe ich festgestellt, dass einzelne Angaben in meiner Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig übermittelt wurden. Diese Falschangaben beruhen auf einer fehlerhaften Bearbeitung durch meinen beauftragten Steuerberater bzw. eine von mir bevollmächtigte Person.


Konkret betrifft dies [z. B. unvollständige Angaben zu Werbungskosten / falsche Zuordnung von Einkünften / fehlende Sonderausgaben / falsche Bankverbindung / unberücksichtigte Kinder / fehlerhafte Anlage N etc.]. Diese Angaben entsprechen nicht meiner tatsächlichen Einkommens- und Ausgabensituation im betreffenden Veranlagungszeitraum.


Ich bitte daher um eine erneute Prüfung und Korrektur des Steuerbescheids. Gern reiche ich ergänzende oder korrigierte Unterlagen ein.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Steuerbescheid wegen Falschangaben durch Steuerberater

Wann Sie widersprechen könnten

Ein Einspruch wegen Falschangaben durch einen Steuerberater ist gerechtfertigt, wenn:

  • die Steuererklärung falsche oder fehlende Angaben enthält, die nicht Ihrem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen.
  • beim Ausfüllen fehlerhafte Anlagen eingereicht oder wichtige Belege nicht berücksichtigt wurden.
  • Freibeträge, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben übersehen wurden.
  • Angaben zur Familien- oder Wohnsituation fehlerhaft übermittelt wurden.
  • Sie vom Inhalt der eingereichten Erklärung abwichen oder diesen nicht geprüft hatten.

In allen Fällen sollten Sie die fehlerhaften Angaben konkret benennen und korrigierte Unterlagen einreichen.

Einspruch rechtzeitig einlegen

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).

Die Frist beginnt drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids. Bei elektronischer Zustellung über Elster gilt der Tag der Bereitstellung im Postfach als Fristbeginn.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Ein späterer Änderungsantrag ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. neue Tatsachen nach § 173 AO) möglich. Reichen Sie den Einspruch daher fristgerecht ein und dokumentieren Sie den Versand.

Wie der Einspruch erfolgen sollte

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder digital über das Elster-Portal.

Er sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihr vollständiger Name, Adresse und Steuernummer
  • Datum des betroffenen Steuerbescheids
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Angabe der fehlerhaften Inhalte und deren Ursache (Fremdeingabe durch Steuerberater)
  • Korrekte Angaben sowie ggf. korrigierte Anlagen und Belege
  • Unterschrift bei nicht-digitaler Übermittlung

Mit unserer Vorlage stellen Sie sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt die beanstandeten Punkte. In der Regel erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ggf. mit der Aufforderung, weitere Belege oder Erläuterungen nachzureichen.

Wird dem Einspruch stattgegeben, erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid. Bei Ablehnung folgt ein Einspruchsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen.

Unabhängig davon können Sie mögliche Regressansprüche gegenüber dem Steuerberater zivilrechtlich prüfen lassen. Das hat aber keinen Einfluss auf die steuerliche Korrektur – dafür ist allein der fristgerechte Einspruch erforderlich.

Kurze Zusammenfassung

Wenn ein Steuerberater versehentlich falsche Angaben gemacht hat, sind Sie dennoch dafür verantwortlich, diese zu berichtigen – durch einen Einspruch beim Finanzamt.

Der Einspruch ist schriftlich und innerhalb eines Monats möglich. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen, die Angaben richtig zu stellen und den Sachverhalt eindeutig zu erklären.

Das Finanzamt wird den Fall neu prüfen und bei nachvollziehbarer Begründung korrigieren. So können Sie mögliche finanzielle Nachteile vermeiden.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Bin ich haftbar für Fehler meines Steuerberaters?

Ja, grundsätzlich haften Sie gegenüber dem Finanzamt für die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärung – auch wenn diese durch einen Steuerberater erstellt wurde. Das bedeutet, dass Sie selbst Einspruch einlegen und eine Korrektur beantragen müssen, wenn Fehler auftreten. Für eventuelle Schäden (z. B. zu viel gezahlte Steuer) können Sie allerdings zivilrechtlich Schadensersatz vom Berater verlangen. Das ersetzt aber nicht den Einspruch beim Finanzamt – dieser ist separat erforderlich.

Wie kann ich nachweisen, dass der Fehler nicht von mir stammt?

In der Regel genügt es, wenn Sie im Einspruch erklären, dass die falsche Angabe von einer bevollmächtigten Person (z. B. Steuerberater) stammt. Eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts sowie die Vorlage korrigierter Angaben oder Belege erhöht die Glaubwürdigkeit. Das Finanzamt prüft in erster Linie, ob die korrigierten Daten nachvollziehbar und plausibel sind – nicht, wer den ursprünglichen Fehler gemacht hat.

Kann ich einen Einspruch zurückziehen, wenn der Fehler doch korrekt war?

Ja, Sie können einen Einspruch jederzeit schriftlich zurückziehen – auch während der Bearbeitung durch das Finanzamt. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich der Sachverhalt aufklärt oder das Finanzamt Ihre ursprünglichen Zweifel entkräftet. Mit dem Rückzug endet das Einspruchsverfahren. Ein späterer neuer Einspruch ist dann nicht mehr möglich, es sei denn, es treten neue Tatsachen auf.

Was ist, wenn mein Steuerberater den Fehler nicht zugibt?

Für die steuerliche Korrektur ist es nicht entscheidend, ob der Steuerberater den Fehler einräumt. Wichtig ist, dass Sie den Fehler im Einspruch nachvollziehbar beschreiben und korrigieren. Parallel dazu können Sie unabhängig vom Finanzamt zivilrechtliche Schritte gegen den Steuerberater einleiten, wenn Ihnen durch die Falschangabe ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Gilt der Einspruch auch, wenn ich den Steuerbescheid bereits akzeptiert habe?

Solange der Bescheid noch innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist ist, können Sie auch nachträglich Einspruch einlegen – selbst wenn Sie ihn zunächst akzeptiert oder nicht genau geprüft haben. Nach Ablauf der Frist ist ein Einspruch nur noch in Ausnahmefällen möglich – etwa bei neuen Tatsachen oder offensichtlichen Fehlern (§§ 129, 173 AO). Es lohnt sich daher, Bescheide immer zeitnah zu prüfen und ggf. rechtzeitig zu reagieren.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.