Einspruch gegen Steuerbescheid wegen falscher Berechnung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Einkommensteuerbescheid enthält zahlreiche Rechenschritte und Positionen, die anfällig für Fehler sein können – sei es durch technische Probleme, fehlerhafte Übernahmen oder falsche Zuordnungen. Wenn Ihnen ein Rechenfehler auffällt oder Beträge nicht korrekt erfasst wurden, können und sollten Sie Einspruch einlegen. Dies ist Ihr gutes Recht und kann zu einer Berichtigung des Bescheids führen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format, um schnell und rechtskonform auf den fehlerhaften Steuerbescheid zu reagieren.
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Wann Sie widersprechen könnten
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid wegen falscher Berechnung ist sinnvoll, wenn:
- ein Rechenfehler in der Steuerberechnung vorliegt, z. B. fehlerhafte Summen, Rundungsfehler oder falsche Anwendung des Steuersatzes.
- bestimmte Posten nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie in der Steuererklärung angegeben waren (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge).
- Steuerfreibeträge falsch angewendet oder unberücksichtigt blieben.
- die Progressionswirkung von Lohnersatzleistungen falsch berechnet wurde.
- falsche Einkommensarten oder Beträge übernommen wurden, z. B. durch fehlerhafte Datenübermittlung.
Auch bei Unklarheiten über die Berechnung lohnt sich ein Einspruch – das Finanzamt muss Ihre Beanstandung prüfen und begründen.
Deadline für den Einspruch
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt drei Tage nach dem Ausstellungsdatum des Bescheids. Wird der Bescheid elektronisch über Elster zugestellt, gilt der Tag der Bereitstellung als Beginn der Einspruchsfrist.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch unter besonderen Voraussetzungen (z. B. neue Tatsachen) geändert werden. Reichen Sie den Einspruch daher rechtzeitig ein und dokumentieren Sie den Versand.
Formvorgaben und Hinweise
Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – entweder per Post, Fax oder digital über das Elster-Portal.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
- Name, Anschrift, Steuernummer
- Datum und Art des Steuerbescheids
- Kurze Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Begründung mit Hinweisen auf die fehlerhafte Berechnung
- Ggf. Belege, Aufstellungen oder Screenshots zur Veranschaulichung
- Unterschrift bei postalischer Übermittlung
Unsere Vorlage hilft Ihnen, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt die Berechnungsgrundlagen erneut. Je nach Umfang und Art des Fehlers kann es Rückfragen oder die Anforderung ergänzender Unterlagen geben.
Wird der Fehler bestätigt, erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid mit korrigierter Steuerberechnung. Bei Ablehnung des Einspruchs ergeht ein Einspruchsbescheid, gegen den Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen können.
Während des Einspruchsverfahrens bleibt der ursprüngliche Bescheid grundsätzlich vollziehbar – es sei denn, Sie beantragen zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Ein Fehler in der Steuerberechnung kann zu einer unnötig hohen Steuerlast führen. Sie haben das Recht, diesen prüfen zu lassen – durch einen Einspruch innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt.
Unsere kostenlose Vorlage unterstützt Sie dabei, Ihren Einspruch klar, korrekt und vollständig zu formulieren. So erhöhen Sie die Chancen auf eine zügige und erfolgreiche Korrektur durch das Finanzamt.
FAQ – Schnell erklärt
Was sind typische Rechenfehler im Steuerbescheid?
Zu den häufigsten Rechenfehlern gehören falsche Summierungen, doppelte oder fehlende Beträge, Rundungsdifferenzen, falsche Anwendung des Splittingtarifs, unberücksichtigte Freibeträge oder fehlerhafte Progressionsberechnungen bei Lohnersatzleistungen. Auch falsch übermittelte Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenmitteilungen können zu fehlerhaften Bescheiden führen. Diese Fehler lassen sich meist durch einen detaillierten Abgleich mit der Steuererklärung und den Anlagen feststellen.
Wie kann ich prüfen, ob der Bescheid korrekt berechnet wurde?
Vergleichen Sie die Zahlen im Bescheid mit Ihrer abgegebenen Steuererklärung. Stimmen Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge und Steuerbeträge überein? Nutzen Sie ggf. eine Steuersoftware oder einen Online-Rechner zum Gegenprüfen. Achten Sie besonders auf die Berechnungsschritte, die in der Anlage zum Bescheid (sogenannte Steuerberechnung) aufgeführt sind. Auch kleinere Differenzen können durch Rundungsfehler oder falsche Annahmen entstanden sein.
Reicht ein formloser Einspruch oder brauche ich einen genauen Nachweis?
Ein formloser Einspruch ohne Nachweis ist möglich, solange er innerhalb der Frist eingeht. Allerdings wird das Finanzamt die Beanstandung nur prüfen, wenn sie konkret und nachvollziehbar ist. Deshalb sollten Sie, sofern möglich, eine Begründung und ggf. einen Vergleich mit Ihrer Steuererklärung oder eigene Berechnungen beifügen. Das erhöht die Erfolgsaussichten und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
Was mache ich, wenn ich mir bei der Berechnung nicht sicher bin?
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, können Sie Einspruch einlegen und die erneute Prüfung beantragen. Sie können dies ausdrücklich als „vorsorglichen Einspruch“ kennzeichnen. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, Ihre Erklärung und den Bescheid erneut zu prüfen. Alternativ können Sie vorab telefonisch Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter halten.
Kann ich den Einspruch später noch zurückziehen?
Ja, ein Einspruch kann jederzeit schriftlich zurückgezogen werden – auch noch während der Bearbeitung durch das Finanzamt. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich der Sachverhalt geklärt hat oder Sie feststellen, dass kein Fehler vorliegt. Beachten Sie jedoch, dass nach einer Rücknahme kein neuer Einspruch gegen denselben Bescheid eingelegt werden kann, es sei denn, neue Tatsachen treten zutage. Die Rücknahme beendet das Einspruchsverfahren endgültig.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.