Einspruch gegen Strafbefehl wegen Betrug
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Strafbefehl wegen Betrugs kann erhebliche Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu Einträgen im Führungszeugnis. Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie die Tat begangen haben oder sich ohne Weiteres fügen müssen.
Als betroffene Person haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dadurch wird das Verfahren angehalten und der Fall kann vor Gericht neu geprüft werden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, mit der Sie Ihren Einspruch einfach selbst formulieren können. Die Vorlage gibt es als PDF und in einer bearbeitbaren Word-Version, sodass Sie sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Zudem finden Sie hier eine leicht verständliche Anleitung, wie Sie Ihren Einspruch korrekt und fristgerecht einreichen.
[Amtsgericht XY]
[Adresse des Gerichts]
[Hier können Sie, wenn gewünscht, eine Begründung einfügen, z. B.:
– „Ich habe zu keinem Zeitpunkt in betrügerischer Absicht gehandelt.“
– „Die mir vorgeworfene Handlung beruht auf einem Missverständnis.“
– „Ich bitte um Klärung der Umstände im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung.“]
[Adresse]
[Telefonnummer]
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Typische Situationen für einen Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs ist besonders dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder dem Ablauf des Verfahrens bestehen:
- Sie bestreiten den Betrugsvorwurf: Wenn Sie überzeugt sind, dass kein Betrugsdelikt vorliegt oder Sie falsch beschuldigt wurden.
- Es liegt ein Missverständnis oder ein Irrtum vor: Beispielsweise bei fehlerhaften Angaben oder unklaren Vertragsverhältnissen.
- Sie haben keine Täuschungsabsicht gehabt: Für den Tatbestand des Betrugs ist ein Vorsatz erforderlich – ein Irrtum oder Fahrlässigkeit reicht nicht aus.
- Die Beweislage ist schwach: Wenn unklar ist, ob der Vorwurf belegbar ist, kann eine gerichtliche Prüfung sinnvoll sein.
- Der Strafbefehl ist fehlerhaft: Formelle Fehler oder eine unzureichende Sachverhaltsdarstellung können den Einspruch rechtfertigen.
- Sie wollen eine gerichtliche Hauptverhandlung: Auch wenn Sie den Sachverhalt grundsätzlich anerkennen, kann eine mündliche Verhandlung zur Klärung beitragen oder zu einer milderen Strafe führen.
Ein Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu verteidigen, Missverständnisse auszuräumen und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Was gilt es zeitlich zu beachten?
Für den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs gilt eine zweiwöchige Frist ab dem Tag nach der Zustellung des Strafbefehls (§ 410 Absatz 1 StPO).
Beispiel: Wird der Strafbefehl am 8. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 9. Mai und endet am 22. Mai um 24:00 Uhr.
Entscheidend ist der Eingang beim Gericht – nicht der Poststempel oder das Versanddatum. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nur unter engen Voraussetzungen noch angegriffen werden (z. B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
Fällt das Fristende auf einen Feiertag oder ein Wochenende, bleibt es dennoch beim letzten Werktag vor Fristablauf.
Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie den Einspruch so früh wie möglich einreichen und den Eingang ggf. durch Einschreiben oder persönlichen Einwurf belegen können.
Wie der Einspruch erfolgen sollte
Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss schriftlich erfolgen – entweder per Brief, Fax oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Er muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse der betroffenen Person
- Aktenzeichen des Strafbefehls
- Datum des Strafbefehls und Zustelldatum
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber helfen, Missverständnisse aufzuklären oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Der Einspruch muss eigenhändig unterschrieben sein (bei schriftlicher Einreichung) und fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht eingehen.
Bewahren Sie eine Kopie sowie einen Nachweis über den Versand oder die Abgabe auf.
Und dann?
Nachdem Sie Ihren Einspruch eingereicht haben, prüft das Gericht zunächst, ob dieser form- und fristgerecht erfolgt ist. Ist das der Fall, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig, und es wird in der Regel ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.
In dieser Verhandlung können Sie sich selbst verteidigen, Beweise vorlegen oder einen Anwalt beauftragen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob der Strafbefehl aufrechterhalten, abgeändert oder aufgehoben wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird – etwa bei geringer Schuld oder Zweifeln an der Täterschaft.
Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung können Sie den Einspruch jederzeit zurückziehen. Dann wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.
Sie erhalten in der Regel ein Schreiben vom Gericht mit weiteren Informationen oder einer Ladung zur Hauptverhandlung. Reagieren Sie darauf unbedingt fristgerecht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Wer einen Strafbefehl wegen Betrugs erhält, hat das Recht, sich dagegen zu wehren. Ein Einspruch ist oft die einzige Möglichkeit, den Vorwurf gerichtlich prüfen zu lassen.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Der Einspruch muss schriftlich beim Amtsgericht eingehen. Er kann auch ohne Begründung eingereicht werden, sollte aber alle wesentlichen Angaben enthalten.
Nach dem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Dort haben Sie die Chance, Ihre Sicht der Dinge darzulegen und ggf. eine Einstellung oder einen Freispruch zu erreichen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format sowie die praktische Anleitung auf dieser Seite, um den Einspruch korrekt und rechtzeitig einzureichen.
FAQ – Schnell erklärt
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Betrugs-Strafbefehl?
Die Frist beträgt genau zwei Wochen ab dem Tag nach der Zustellung des Strafbefehls. Das Datum, an dem der Strafbefehl in Ihrem Briefkasten landet, zählt dabei nicht – entscheidend ist der Folgetag. Ab dann läuft die Frist, ohne Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein, nicht nur abgeschickt. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Eine nachträgliche Korrektur ist nur in Ausnahmefällen möglich – z. B. bei einem nachweisbaren Zustellungsfehler oder einer plötzlichen Krankheit.
Kann ich den Einspruch ohne Anwalt einreichen?
Ja, das ist problemlos möglich. Für den Einspruch gegen einen Strafbefehl ist kein Anwalt erforderlich. Sie können den Einspruch selbst verfassen und beim Amtsgericht einreichen. Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei. Dennoch kann ein Anwalt in bestimmten Situationen sinnvoll sein – etwa wenn der Sachverhalt komplex ist, hohe Geldstrafen drohen oder Sie bereits vorbestraft sind. Ein Anwalt kann auch Akteneinsicht beantragen und Sie in der Hauptverhandlung vertreten. Für viele Betroffene ist der eigenständige Einspruch aber der erste sinnvolle Schritt, um das Verfahren nicht ungeprüft hinzunehmen.
Was passiert, wenn mein Einspruch erfolgreich ist?
Wenn das Gericht Ihren Einspruch prüft und den Vorwurf als unbegründet oder unzureichend belegt einstuft, kann das Verfahren eingestellt oder mit einem Freispruch abgeschlossen werden. Auch eine mildere Strafe als im ursprünglichen Strafbefehl ist möglich. In manchen Fällen erkennt das Gericht entlastende Umstände oder stellt fest, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag – was bei Betrug entscheidend ist. Ein erfolgreicher Einspruch kann Sie also nicht nur vor Strafe schützen, sondern auch vor einem Eintrag im Führungszeugnis oder beruflichen Folgen. Er lohnt sich insbesondere, wenn Zweifel an Ihrer Schuld bestehen oder der Sachverhalt komplex ist.
Kann sich durch den Einspruch die Strafe verschärfen?
Ja, theoretisch kann das Gericht in der Hauptverhandlung auch zu einer strengeren Strafe kommen, wenn sich die Vorwürfe bestätigen und neue belastende Umstände auftauchen. Allerdings gilt der sogenannte „Verböserungsgrundsatz“ nur eingeschränkt: In Strafbefehlsverfahren darf das Gericht Sie nicht härter bestrafen, wenn Sie allein durch den Einspruch Einsicht oder Kooperationsbereitschaft zeigen. Wird der Einspruch jedoch unbegründet oder leichtfertig eingelegt, kann dies negativ bewertet werden. Wer glaubwürdig und gut vorbereitet erscheint, verbessert seine Chancen auf eine mildere Entscheidung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens.
Welche Folgen hat ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen Betrugs?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen Betrugs ist strafrechtlich wie ein Urteil zu behandeln. Er wird in das Bundeszentralregister eingetragen und kann unter Umständen auch im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen – etwa bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche und persönliche Zukunft haben, insbesondere bei Bewerbungen, im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Lizenzen. Zudem ist der Strafbefehl nicht mehr anfechtbar, wenn er rechtskräftig geworden ist. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, bevor Sie den Strafbefehl einfach akzeptieren.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.