Einspruch gegen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch

Jetzt die passende Vorlage für deinen Einspruch herunterladen, anpassen und einfach verwenden.

Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

Einspruch gegen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch – Vorlage als Text ansehen

Ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs kann schneller im Briefkasten liegen, als man denkt – etwa nach einem Streit in einem Wohnhaus, dem Betreten eines Firmengeländes ohne Erlaubnis oder einem Aufenthalt auf einem Grundstück gegen den Willen des Besitzers.

Doch nicht jeder Fall erfüllt automatisch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB. Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und Ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage zum Herunterladen, die Sie im PDF-Format oder als bearbeitbare Word-Datei an Ihre Situation anpassen können.

Außerdem erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, welche Fristen gelten und worauf Sie unbedingt achten sollten.

An das
[Amtsgericht XY]
[Adresse des Gerichts]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs vom [Datum des Strafbefehls]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den mir am [Zustellungsdatum] zugestellten Strafbefehl vom [Datum] wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ein.


Ich mache von meinem Recht gemäß § 410 Absatz 1 Satz 1 StPO Gebrauch und bestreite den Vorwurf bzw. bitte um eine gerichtliche Überprüfung in einer mündlichen Verhandlung.


Begründung (optional):

[Hier können Sie eine Begründung einfügen, z. B.:

– „Ich hatte keine Kenntnis davon, dass mir der Aufenthalt untersagt war.“

– „Ich habe die Räumlichkeiten mit Einverständnis betreten.“

– „Die Umstände des Betretens wurden falsch dargestellt.“]


Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens sowie um Mitteilung zum weiteren Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]

[Unterschrift, falls per Post]

Vorlage herunterladen

Wähle dein gewünschtes Format (PDF oder Word), lade die Vorlage herunter, passe sie an und nutze sie einfach.



Einspruch gegen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch

Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein:

  • Keine Kenntnis vom Verbot: Wenn Sie nicht wussten oder erkennen konnten, dass Sie sich unberechtigt in einem geschützten Raum aufhielten.
  • Betreten mit Einwilligung: Wenn Sie eine ausdrückliche oder konkludente Erlaubnis zum Betreten hatten (z. B. durch einen Bewohner oder Mitarbeiter).
  • Keine Aufforderung zum Verlassen: In manchen Fällen ist entscheidend, ob und wann Sie zum Verlassen aufgefordert wurden – ohne klare Aufforderung liegt oft kein strafbarer Hausfriedensbruch vor.
  • Missverständnisse oder Streitigkeiten: Bei familiären oder nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen kann der Vorwurf des Hausfriedensbruchs überzogen oder unbegründet sein.
  • Unverhältnismäßige Strafe: Selbst wenn Sie den Vorfall nicht bestreiten, kann ein Gericht eine mildere Entscheidung treffen – insbesondere bei Ersttätern.

Ein Einspruch verschafft Ihnen die Möglichkeit, den Sachverhalt klären zu lassen und Ihre Rechte zu wahren.

Deadline für den Einspruch

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl beträgt zwei Wochen und beginnt am Tag nach der Zustellung des Strafbefehls zu laufen, gemäß § 410 Absatz 1 StPO.

Beispiel: Erhalten Sie den Strafbefehl am 10. Juni, läuft die Frist vom 11. Juni bis einschließlich 24. Juni, 24:00 Uhr.

Der Einspruch muss rechtzeitig beim Gericht eingehen – maßgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist kaum noch angreifbar.

Nur unter besonderen Umständen (z. B. nachweislich falsche Zustellung oder Krankheit) kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich beim im Strafbefehl genannten Amtsgericht eingereicht werden. Möglich ist dies per Post, Fax oder durch Niederschrift in der Geschäftsstelle des Gerichts. Eine E-Mail reicht nicht aus.

Der Einspruch muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
  • Das Aktenzeichen des Strafbefehls
  • Datum des Strafbefehls und Zustelldatum
  • Eine eindeutige Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber oft hilfreich, z. B. bei Missverständnissen oder fehlender Kenntnis eines Betretungsverbots.

Vergessen Sie nicht, den Einspruch zu unterschreiben und eine Kopie sowie einen Einlieferungsnachweis aufzubewahren.

Was Sie nach dem Einspruch erwarten können

Nach Eingang des Einspruchs prüft das Gericht, ob er fristgerecht und formell korrekt eingereicht wurde. Ist das der Fall, wird der Strafbefehl zunächst nicht rechtskräftig.

In der Regel wird dann eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt, in der Sie sich äußern können. Hier besteht die Möglichkeit, entlastende Umstände vorzubringen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Das Gericht kann den ursprünglichen Strafbefehl bestätigen, ändern oder aufheben. Auch eine mildere Strafe oder der vollständige Verzicht auf eine Sanktion ist denkbar.

Ein Rückzug des Einspruchs ist jederzeit bis zur Urteilsverkündung möglich – dann wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.

Sie erhalten nach Einlegung des Einspruchs ein Schreiben vom Gericht mit weiteren Schritten oder einer Ladung zur Verhandlung.

Fazit

Ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs muss nicht das letzte Wort sein. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen – formlos, schriftlich und ohne Anwaltspflicht.

Der Einspruch stoppt das Verfahren und führt in den meisten Fällen zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Dort können Sie Ihre Sichtweise darlegen und Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Muster-Vorlage im PDF- und Word-Format sowie die Hinweise auf dieser Seite, um Ihren Einspruch rechtzeitig und korrekt einzureichen.

Wissenswertes in Frageform

Was zählt rechtlich als Hausfriedensbruch?

Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand in die Wohnung, das Haus, die Geschäftsräume oder das befriedete Grundstück eines anderen gegen dessen Willen eindringt oder sich dort trotz Aufforderung nicht entfernt. Auch das Betreten eines öffentlichen Gebäudes außerhalb der Öffnungszeiten kann als Hausfriedensbruch gewertet werden. Wichtig ist, dass der Bereich durch eine räumliche Abgrenzung geschützt ist – z. B. durch Türen, Zäune oder Schilder. Nicht jede unerlaubte Anwesenheit erfüllt automatisch den Straftatbestand. Ob tatsächlich ein strafbarer Hausfriedensbruch vorliegt, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlege?

Wird fristgerecht Einspruch eingelegt, wird das Verfahren ausgesetzt und nicht rechtskräftig. Das Gericht prüft zunächst den Einspruch formal. Danach wird in der Regel eine Hauptverhandlung angesetzt, in der Sie Ihre Sichtweise darstellen können. Es können Zeugen gehört, Beweise vorgelegt und entlastende Umstände berücksichtigt werden. Das Gericht entscheidet im Anschluss, ob der Strafbefehl bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben wird. Alternativ kann das Verfahren auch eingestellt werden. Der Einspruch eröffnet also die Möglichkeit, den Fall vollständig neu zu bewerten und potenziell ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Kann ich den Einspruch auch ohne Begründung einreichen?

Ja, Sie können den Einspruch auch ohne Begründung einreichen. Eine einfache formelle Erklärung reicht aus, um das Verfahren anzuhalten und eine gerichtliche Prüfung einzuleiten. Dennoch kann eine kurze Begründung – z. B. der Hinweis auf ein Missverständnis oder fehlende Kenntnis des Hausverbots – hilfreich sein, um das Verfahren besser einschätzen zu lassen. Das Gericht ist dadurch vorbereitet und kann bereits im Vorfeld prüfen, ob etwa eine Einstellung möglich ist. Eine Begründung ist also nicht zwingend, aber oft sinnvoll, besonders wenn es um Tatsachenfragen geht.

Was, wenn ich den Strafbefehl versehentlich nicht rechtzeitig öffne?

Die Frist zur Einspruchseinlegung beginnt am Tag nach der tatsächlichen Zustellung – unabhängig davon, wann Sie den Brief öffnen. Wenn Sie den Brief aus nachvollziehbaren Gründen (z. B. Urlaub, Krankheit) nicht rechtzeitig öffnen konnten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Dafür müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Kenntnisnahme gehindert waren. Zudem muss der Einspruch sofort nachgeholt werden. Die Anforderungen sind hoch, daher sollten Sie im Zweifel frühzeitig reagieren oder Hilfe in Anspruch nehmen.

Kann ich auch wegen eines einmaligen Vorfalls verurteilt werden?

Ja, bereits ein einmaliges unerlaubtes Betreten kann rechtlich als Hausfriedensbruch gelten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – also insbesondere das Eindringen gegen den ausdrücklichen oder erkennbaren Willen des Berechtigten. Das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen einmaligen und wiederholten Handlungen. Allerdings wird das Strafmaß an der Schwere des Vorfalls, möglichen Vorstrafen und dem Verhalten nach der Tat bemessen. Bei einem einmaligen Vorfall ohne weitere Auffälligkeiten kann das Verfahren oft eingestellt oder mit einer geringen Strafe abgeschlossen werden – insbesondere nach einem gut begründeten Einspruch.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.