Einspruch gegen Strafbefehl wegen Körperverletzung
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Strafbefehl wegen Körperverletzung – Vorlage als Text ansehen
Ein Strafbefehl wegen Körperverletzung kann erhebliche Auswirkungen haben – von Geldstrafen über Einträge im Führungszeugnis bis hin zu beruflichen Nachteilen. Doch Sie müssen diesen Strafbefehl nicht einfach hinnehmen.
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Einspruch. Damit können Sie eine gerichtliche Überprüfung erreichen und sich aktiv gegen die Vorwürfe verteidigen.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für Ihren Einspruch an – verfügbar als PDF sowie als bearbeitbare Word-Datei. Diese können Sie individuell anpassen und sofort verwenden.
Zusätzlich erhalten Sie eine leicht verständliche Anleitung, wie Sie vorgehen müssen und worauf es dabei ankommt.
[Amtsgericht XY]
[Adresse des Gerichts]
– „Die Auseinandersetzung verlief anders, als im Strafbefehl dargestellt.“
– „Ich habe in Notwehr gehandelt.“
– „Ich möchte meine Sichtweise im Rahmen einer mündlichen Verhandlung darlegen.“]
[Adresse]
[Telefonnummer]
Vorlage herunterladen
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Wann ein Einspruch sinnvoll ist
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung kann sich aus mehreren Gründen lohnen:
- Sie haben in Notwehr gehandelt: Wenn Sie sich lediglich gegen einen Angriff verteidigt haben, liegt möglicherweise kein strafbares Verhalten vor.
- Der Vorfall wird falsch dargestellt: Wenn der Hergang der Auseinandersetzung nicht korrekt wiedergegeben wurde oder wichtige Details fehlen.
- Keine oder nur minimale Verletzungen: Die Voraussetzungen für eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne sind nicht immer gegeben.
- Beweislage ist unklar: Wenn es keine oder widersprüchliche Zeugenaussagen gibt, kann sich ein Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden.
- Sie möchten sich zu den Vorwürfen äußern: Eine mündliche Verhandlung bietet die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen.
- Unverhältnismäßige Strafe: Wenn Sie zwar einen Fehler eingestehen, aber die Strafe zu hoch erscheint.
Ein Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und eine gerechtere Bewertung des Falls zu erreichen.
Deadline für den Einspruch
Sie haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung einzulegen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Zustellung des Strafbefehls zu laufen, gemäß § 410 Absatz 1 StPO.
Beispiel: Wird Ihnen der Strafbefehl am 5. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 6. Mai und endet am 19. Mai um Mitternacht.
Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Der Poststempel reicht nicht aus. Verpassen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist kaum noch anfechtbar.
Nur unter sehr engen Voraussetzungen – etwa bei unverschuldeter Fristversäumnis – kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.
Form und Inhalt des Einspruchs
Der Einspruch ist schriftlich an das im Strafbefehl genannte Amtsgericht zu richten. Sie können ihn per Post, Fax oder direkt zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einreichen. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Diese Angaben sollten enthalten sein:
- Vollständiger Name und Adresse
- Aktenzeichen des Strafbefehls
- Datum des Strafbefehls und das Zustelldatum
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
Eine Begründung ist optional, aber in vielen Fällen hilfreich – besonders wenn Notwehr oder ein Missverständnis vorliegt.
Wichtig: Der Einspruch muss unterschrieben und rechtzeitig eingereicht werden. Sichern Sie den Versand z. B. durch Einschreiben oder persönliche Abgabe.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Amtsgericht die formelle Zulässigkeit. Ist alles korrekt, kommt es meist zu einer Hauptverhandlung.
In dieser Verhandlung können Sie sich äußern, entlastende Umstände darlegen oder Beweise vorlegen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht das Verfahren einstellt – insbesondere bei Bagatellfällen oder unklarer Beweislage.
Das Urteil kann günstiger, gleich oder in Ausnahmefällen sogar strenger ausfallen als der ursprüngliche Strafbefehl. Der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung jederzeit zurückgezogen werden.
Das Gericht wird Sie in der Regel schriftlich informieren, ob und wann eine Verhandlung anberaumt wird oder ob eine Stellungnahme gewünscht ist. Reagieren Sie unbedingt fristgerecht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Ein Strafbefehl wegen Körperverletzung ist kein endgültiges Urteil. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen – schriftlich und direkt beim Amtsgericht.
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Sie unschuldig sind, in Notwehr gehandelt haben oder die Umstände nicht korrekt wiedergegeben wurden. Nach dem Einspruch folgt meist eine Hauptverhandlung, in der Sie sich aktiv verteidigen können.
Unsere Vorlage im PDF- und Word-Format sowie die Hinweise auf dieser Seite unterstützen Sie dabei, den Einspruch rechtssicher und fristgerecht zu verfassen.
Wissenswertes in Frageform
Welche Strafe droht bei einer einfachen Körperverletzung?
Bei einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Strafbefehlsverfahren wird häufig zunächst eine Geldstrafe verhängt – abhängig von den Umständen und etwaigen Vorstrafen. Entscheidend ist, ob Sie vorsätzlich gehandelt haben, ob es Zeugen gibt, wie schwer die Verletzungen waren und ob Sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann zudem ins Führungszeugnis eingetragen werden. Um unangemessene Folgen zu vermeiden, lohnt es sich, den Strafbefehl genau zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.
Kann ich auch bei einer Körperverletzung in Notwehr Einspruch einlegen?
Ja, absolut. Notwehr (§ 32 StGB) ist ein gesetzlich anerkannter Rechtfertigungsgrund. Wer sich oder andere in einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Gefahr verteidigt, handelt grundsätzlich nicht strafbar. Falls Sie in einer solchen Situation einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten, sollten Sie Einspruch einlegen und die Umstände genau schildern. In der Hauptverhandlung können Sie Notwehr als Verteidigungsstrategie geltend machen und ggf. durch Zeugenaussagen oder weitere Beweise untermauern. Ein frühzeitiger Einspruch eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sichtweise vollständig darzulegen und eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Wie weise ich nach, dass der Vorwurf der Körperverletzung falsch ist?
Sie können entlastende Beweise und Zeugenaussagen vorlegen, um Ihre Unschuld zu belegen. Wichtig ist, alle relevanten Informationen zusammenzustellen – zum Beispiel medizinische Gutachten, Chatverläufe, Videos oder Aussagen von Personen, die den Vorfall beobachtet haben. Je glaubwürdiger Ihre Darstellung, desto besser Ihre Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch. Auch Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers können Ihre Verteidigung stärken. Der Einspruch ermöglicht Ihnen, diese Beweismittel im Rahmen einer Hauptverhandlung einzubringen und sich aktiv zu verteidigen.
Was passiert, wenn ich zum Verhandlungstermin nicht erscheine?
Wenn Sie ohne Entschuldigung nicht zur Hauptverhandlung erscheinen, kann das Gericht den Einspruch verwerfen und der Strafbefehl wird rechtskräftig. Das bedeutet: Die ursprünglich im Strafbefehl verhängte Strafe bleibt bestehen. Eine nachträgliche Korrektur ist dann meist nicht mehr möglich. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht teilnehmen können, müssen Sie dies rechtzeitig mitteilen und entsprechende Nachweise (z. B. Attest) einreichen. Falls Sie anwaltlich vertreten sind, kann Ihr Anwalt in bestimmten Fällen für Sie erscheinen. Ihre Anwesenheit ist aber grundsätzlich erforderlich.
Kann die Strafe nach dem Einspruch höher ausfallen?
Im Strafbefehlsverfahren gilt der sogenannte „Verböserungsgrundsatz“ nur eingeschränkt. Theoretisch kann das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängen, wenn sich z. B. neue belastende Umstände ergeben. In der Praxis kommt das aber selten vor – vor allem dann nicht, wenn Sie glaubwürdig auftreten und kooperativ sind. Ein wohlbegründeter Einspruch, insbesondere wenn Zweifel an der Darstellung bestehen oder Notwehr geltend gemacht wird, führt oft zu einer milderen Lösung oder gar zur Einstellung. Das Risiko einer Verschärfung sollte individuell abgewogen werden, am besten mit fachlichem Rat.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.