Einspruch gegen Strafbefehl wegen Ladendiebstahl

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn Sie einen Strafbefehl wegen Ladendiebstahls erhalten haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie schuldig sind. Sie haben das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen. Ein solcher Einspruch kann dazu führen, dass der Fall vor Gericht überprüft wird – mit der Möglichkeit, eine mildere Strafe oder sogar einen Freispruch zu erreichen.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Vorlage, mit der Sie Ihren Einspruch selbst verfassen können. Die Vorlage steht im PDF-Format sowie als bearbeitbare Word-Datei zur Verfügung, sodass Sie sie individuell anpassen können.

Zusätzlich erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie den Einspruch einreichen und worauf Sie achten sollten.

An das
[Amtsgericht XY]
[Adresse des Gerichts]

[Ort], den [Datum]

Betrifft: Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum des Strafbefehls]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] ein, der mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde.

Ich bestreite die mir zur Last gelegte Tat des Ladendiebstahls (§ 242 StGB) und mache von meinem Recht gemäß § 410 Absatz 1 Satz 1 StPO Gebrauch, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.

Begründung:

[Hier können Sie optional eine Begründung einfügen, z. B.:
„Ich habe die Ware nicht vorsätzlich entwendet, sondern versehentlich im Einkaufskorb belassen.“
ODER
„Ich möchte zur Klärung der Vorwürfe eine mündliche Verhandlung beantragen.“
ODER
„Ich bestreite, dass ich die Tat begangen habe.“]

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Einspruchs und um Mitteilung über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Telefonnummer]

[Unterschrift, falls per Post].

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Einspruch gegen Strafbefehl wegen Ladendiebstahl

Wann ein Widerspruch infrage kommt

Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Ladendiebstahls kann in verschiedenen Fällen sinnvoll sein:

  • Sie haben die Tat nicht begangen: Wenn Sie unschuldig sind oder verwechselt wurden, sollten Sie den Strafbefehl auf keinen Fall akzeptieren.
  • Der Sachverhalt ist anders als dargestellt: Wenn Sie z. B. die Ware nicht vorsätzlich, sondern versehentlich mitgenommen haben, kann dies zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
  • Die Strafe ist unverhältnismäßig: Auch wenn Sie den Diebstahl zugeben, kann ein Gericht nach Prüfung eine mildere Strafe verhängen oder von einer Verurteilung absehen.
  • Formale Fehler im Strafbefehl: Wenn der Strafbefehl unvollständig oder fehlerhaft ist, kann er durch Einspruch überprüft und möglicherweise aufgehoben werden.
  • Sie möchten eine gerichtliche Prüfung: Auch ohne konkrete Zweifel am Inhalt können Sie verlangen, dass ein Richter den Fall prüft – etwa, wenn Sie den Vorwurf nachvollziehen möchten oder sich rechtlich unsicher sind.

Wichtig: Der Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv zu verteidigen und eine zweite Chance zur Klärung zu nutzen.

Wichtige Fristen beachten

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Zustellung zu laufen.

Wurde der Strafbefehl beispielsweise am 3. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 4. Mai und endet am 17. Mai um Mitternacht. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht automatisch – der Einspruch muss rechtzeitig vorher eingegangen sein.

Die gesetzliche Grundlage ist § 410 Absatz 1 StPO.

Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig, und eine nachträgliche Korrektur ist nur unter engen Voraussetzungen (z. B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) möglich.

So funktioniert die Einlegung

Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden. Er kann entweder per Brief oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erfolgen. Ein Fax ist in der Regel ebenfalls zulässig, E-Mail jedoch nicht.

Wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig beim Gericht eingeht – das Datum des Poststempels zählt nicht, sondern der Eingang beim Gericht.

Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Aktenzeichen des Strafbefehls
  • Datum des Strafbefehls
  • Datum der Zustellung
  • Klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen

Der Einspruch muss nicht begründet werden – eine Begründung kann aber hilfreich sein, insbesondere wenn Sie einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen möchten.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang des Einspruchs prüft das Gericht zunächst formal, ob der Einspruch fristgerecht und korrekt eingereicht wurde.

Wenn ja, wird das Strafbefehlsverfahren unterbrochen und es kommt in der Regel zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort können Sie sich äußern, Beweise vorlegen oder durch einen Anwalt vertreten lassen.

Das Gericht kann den Strafbefehl bestätigen, abändern oder ganz aufheben. In manchen Fällen wird das Verfahren auch eingestellt – etwa bei geringfügigem Tatvorwurf oder unklarer Beweislage.

Ein Rückzug des Einspruchs ist bis zur Urteilsverkündung jederzeit möglich.

Sie erhalten nach der Einspruchseinlegung meist ein Schreiben mit einem Termin oder einer Bitte um Stellungnahme. Reagieren Sie darauf unbedingt fristgerecht.

Zusammenfassung

Ein Strafbefehl wegen Ladendiebstahls ist kein endgültiges Urteil. Wer Zweifel an der Tat oder der verhängten Strafe hat, kann Einspruch einlegen – das ist ein gesetzlich garantiertes Recht.

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Danach kann es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommen, in der der Sachverhalt erneut geprüft wird.

Mit der bereitgestellten Vorlage und den praktischen Hinweisen auf dieser Seite können Sie den Einspruch eigenständig vorbereiten und termingerecht einreichen.

Typische Fragen zum Thema

Was kostet es, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen?

Der Einspruch an sich ist gebührenfrei. Wenn es jedoch zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt, können Kosten entstehen – insbesondere Gerichtskosten, mögliche Zeugenauslagen und, falls Sie anwaltlich vertreten werden, auch Anwaltskosten. Wenn das Verfahren eingestellt oder mit einem Freispruch endet, übernimmt in der Regel die Staatskasse die Kosten. Werden Sie hingegen verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Es lohnt sich also, die Erfolgsaussichten des Einspruchs genau abzuwägen, bevor man ihn einlegt. Auch ohne Anwalt können Sie den Einspruch einreichen, aber je nach Komplexität kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um Folgekosten zu vermeiden.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen, wenn ich Einspruch einlege?

Nach dem Einspruch folgt in der Regel eine Hauptverhandlung. Dort sind Sie grundsätzlich verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Nur wenn Sie sich von einem bevollmächtigten Verteidiger vertreten lassen, kann das Gericht in Einzelfällen auf Ihre Anwesenheit verzichten. Erscheinen Sie unentschuldigt nicht, kann das Gericht den Einspruch verwerfen oder ein Urteil in Ihrer Abwesenheit fällen. Eine krankheitsbedingte Abwesenheit müssen Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Auch wenn Sie glauben, der Fall sei geringfügig: Ihre Anwesenheit zeigt, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich zu äußern – das kann sich positiv auswirken.

Kann ich den Einspruch später noch zurückziehen?

Ja, Sie können den Einspruch jederzeit bis zur Urteilsverkündung zurückziehen. Danach wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig, als ob kein Einspruch eingelegt worden wäre. Der Rückzug muss schriftlich erklärt werden – entweder formlos oder im Rahmen einer gerichtlichen Erklärung. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie nach Einsicht in die Ermittlungsakte oder nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, dass ein Verfahren nicht in Ihrem Interesse wäre. Auch taktische Erwägungen spielen eine Rolle – etwa, um zusätzliche Kosten oder eine mögliche Verschärfung der Strafe zu vermeiden. Wichtig: Ein Rückzug ist endgültig und nicht widerrufbar.

Was passiert, wenn ich den Einspruch zu spät einreiche?

Wenn der Einspruch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen beim Gericht eingeht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein späterer Einspruch ist dann unzulässig und wird vom Gericht verworfen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man versuchen, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen – etwa, wenn man nachweislich ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Einlegung gehindert war (z. B. durch Krankheit oder eine falsche Zustellung). Dafür muss ein glaubhafter Grund angegeben und der Einspruch unmittelbar nachgeholt werden. Die Anforderungen sind hoch, daher sollte man sich in solchen Fällen möglichst früh informieren.

Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen, um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen. Das Verfahren ist so ausgestaltet, dass auch Privatpersonen ihre Rechte wahrnehmen können. Die Vorlage auf dieser Seite kann Ihnen helfen, den Einspruch selbst zu formulieren. Dennoch kann ein Anwalt sinnvoll sein, besonders wenn die Vorwürfe komplex sind, bereits Vorstrafen vorliegen oder eine höhere Strafe im Raum steht. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Erfolgsaussichten einschätzen und Sie im Verfahren vertreten. In manchen Fällen übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.